Nachversicherungen auf hohem Niveau

© bnenin – stock.adobe.com

Im Rahmen des Tariflaunchs hatte die NÜRNBERGER Lebensversicherung eine Überarbeitung der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Tarifen SBU Comfort und SBU Premium angekündigt. Insbesondere ließ der Premiumtarif eines führenden Anbieters von Vorsorgelösungen zur Arbeitskraftabsicherung keine epochalen Neuerungen erwarten: Vor allem bei BU-Premiumprodukten passt oft kein Blatt Papier zwischen die Tarifleistungen professionell agierender Topversicherer. Die neuen Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER sollten den Autor eines Besseren belehren.

Eine Tarifvorstellung von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Schon Heraklit von Ephesos, griechischer Philosoph des fünften vorchristlichen Jahrhunderts, hatte es auf den Punkt gebracht: Nichts ist so beständig wie der Wandel. Im Laufe eines Lebens werden die einzelnen Lebensphasen mit wichtigen Ereignissen akzentuiert.

Der Abschluss der Berufsausbildung und der Eintritt in das Berufsleben, die Heirat oder auch die Geburt eines Kindes und die Übernahme von Verantwortung für einen neuen Erdenbürger. Diese wichtigen Lebensstationen machen in den meisten Fällen auch eine Anpassung des Versicherungsschutzes an die neuen familiären oder beruflichen Rahmenbedingungen erforderlich.

Mit dem Tarifrelaunch der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung hat die NÜRNBERGER ein neues Kapitel zum Thema Lebensbegleitendes Vorsorgemodell zur Absicherung der Arbeitskraft geschrieben. Die Lektüre der AVB lohnt in jedem Fall, sichern doch die neuen Vertragsgrundlagen nicht nur Kunden, sondern auch Vermittlern wertvolle Vorteile für eine lebensbegleitende und bedarfsorientierte Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit.

Lenken wir somit im ersten Schritt nicht den Blick auf die Tarifleistungen, sondern auf die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nach Versicherungsbeginn.

Ereignis(un)abhängige Nachversicherungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung

Ereignisabhängige Nachversicherungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung finden sich regelmäßig in den Versicherungsbedingungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Allerdings sollte der Vermittler nicht nur die Ereignisse, die dem Versicherungsnehmer das Einlösen eines Nachversicherungsjokers ermöglichen, sondern auch folgende Details prüfen:

  • das Höchstalter der versicherten Person,
  • die Frist für die Einlösung des Nachversicherungsjokers,
  • die zulässige Erhöhung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Nachversicherung,
  • die zulässige Anzahl der möglichen Nachversicherungen.

Die Versicherungsbedingungen umfassen eine Vielzahl von Ereignissen, die den Versicherungsnehmer zur Einlösung von ereignisabhängigen Nachversicherungsoptionen berechtigen. Bereits mit Erreichen der Volljährigkeit können beispielsweise Schüler und Auszubildende ihren Versicherungsschutz erstmals ohne eine Gesundheitsprüfung um bis zu 50 Prozent bezogen auf die bislang versicherte BU-Rente erhöhen.

Nach Abschluss der Berufsausbildung oder eines Studiums und dem Eintritt in das Berufsleben bietet die Berufseinsteigergarantie bereits die nächste Möglichkeit für eine bedarfsgerechte Anhebung des Versicherungsschutzes um maximal 100 Prozent der zuletzt vereinbarten Rente. Nachdem diese Option bis vor Vollendung des 50. Lebensjahres der versicherten Person eingelöst werden kann, profitieren vor allem Arbeitnehmer, die auf einen bereits erlernten Beruf beispielsweise ein Studium für eine weiterführende Qualifikation aufsatteln, von diesem Optionsjoker.

Aber auch eine Heirat, eine Ehescheidung oder die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners sowie die Geburt oder Adoption eines Kindes berechtigen zu einer Erhöhung des Versicherungsschutzes.

Ferner räumt die NÜRNBERGER eine Erhöhung des Versicherungsschutzes um bis zu 50 Prozent ohne erneute Gesundheitsprüfung bei diesen und weiteren Anlässen ein:

  • bei einer Existenzgründung in den ersten zehn Versicherungsjahren,
  • bei Abschluss einer akademischen (zum Beispiel Facharztprüfung oder Masterstudium) sowie einer beruflichen Weiter- beziehungsweise Höherqualifikation (zum Beispiel Techniker- oder Meisterprüfung),
  • einer Einkommenssteigerung um mindestens 250 Euro/Monat,
  • der Finanzierung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie.

Zusätzlich zu ereignisabhängigen Nachversicherungsoptionen gewährt die NÜRNBERGER dem Versicherungsnehmer in den ersten fünf Versicherungsjahren einmalig das Recht einer Erhöhung seines Versicherungsschutzes um maximal 50 Prozent der zuletzt geltenden Monatsrente.

Ein Optionsrecht, das beispielsweise von Arbeitnehmern mit einem zeitlich befristetes Arbeitsvertrag bei Übernahme in ein zeitliches unbefristetes Arbeitsverhältnis oder auch von Freiberuflern und Selbstständigen nach einer Etablierung ihres Unternehmens im Markt und einer Stabilisierung ihrer laufenden Einkünfte genutzt werden kann.

Für ereignis(un)abhängige Nachversicherungen sind nur wenige Voraussetzungen zu beachten:

  • Ereignisabhängige Nachversicherungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses (bei Geburt eines Kindes innerhalb von zwölf Monaten ab dem Ende der für dieses Kind genommenen Elternzeit) und vor Vollendung des 50. Lebensjahres der versicherten Person beantragt werden.
  • Eine ereignisunabhängige Nachversicherung muss vor Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person beantragt werden.
  • Es darf nicht gleichzeitig ein Wechsel der Überschussverwendung und ein Abzug vom Beitrag auf Bonusrente vorgenommen werden.
  • Die versicherte BU-Rente kann auf maximal 3.000 Euro/ Monat erhöht werden.
  • Zum Zeitpunkt der Nachversicherung darf die versicherte Person weder arbeitsunfähig, berufsunfähig noch pflegebedürftig sein und keine Leistungen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragt haben.

 Die Karrieregarantie: Der Zielkorridor für die Absicherung von 6.000 Euro BU-Rente

Wenn ein Arbeitnehmer die steile Karriereleiter erklimmt, dann kann der Versicherungsschutz schon einmal weit hinter dem Versorgungsbedarf zurückfallen. Für Arbeitnehmer in Führungspositionen oder mit besonderen Fachkenntnissen, einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und einem entsprechend hohen Einkommen halten die Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER einen besonderen Nachversicherungsjoker bereit.

Sofern das Berufsunfähigkeitsrisiko der versicherten Person bereits mit einer monatlichen Rentenleistung von mindestens 3.000 Euro abgesichert ist und sich das regelmäßige monatliche Bruttogehalt um mindestens 5 Prozent bezogen auf den Vormonat erhöht, kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Verhältnis zur Gehaltssteigerung auf maximal 6.000 Euro/Monat ohne eine erneute Risikoprüfung erhöht werden.

Einzig und allein die Angemessenheitsrichtlinien müssen für die Absicherung beachtet werden, das heißt: Die monatliche BU-Rente darf nach der Erhöhung 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Die allgemeinen Voraussetzungen für das Einlösen der Karrieregarantie sind schlank und transparent:

  • Die Karrieregarantie muss vor Vollendung des 50. Lebensjahres der versicherten Person eingelöst werden.
  • Es darf nicht gleichzeitig ein Wechsel der Überschussverwendung und ein Abzug vom Beitrag auf Bonusrente vorgenommen werden.
  • Zum Zeitpunkt der Nachversicherung darf die versicherte Person weder arbeitsunfähig, berufsunfähig noch pflegebedürftig sein und keine Leistungen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragt haben.

Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Erhöhung der Regelaltersgrenze

In den letzten Monaten hat die Politik zum Thema gesetzliche Rentenversicherung einen Eiertanz aufgeführt. Die Anwärter auf das dritthöchste Amt in Deutschland mussten sich auch zur desaströsen Situation der deutschen Rentenversicherung, deren Überleben nur am finanziellen Dauertropf aus dem Bundeshaushalt gesichert werden kann, erklären.

Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze auf das 69. Lebensjahr wurde von den Bewerbern um das Kanzleramt ebenso vehement verneint wie eine Anhebung des Beitragssatzes. Und zum Renteneingangssatz wurde allseits ein mantraartiges Glaubensbekenntnis abgegeben …

Die 48 Prozent seien unantastbar. Während ein Kandidat auf einen Konjunkturboom, eine hohe Vollbeschäftigung und in der Folge sprudelnde Sozialversicherungsbeiträge setzte, wurde von anderer Seite für eine verpflichtende Aufnahme von Freiberuflern und Selbstständigen als Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung plädiert. Die Tatsache, dass auch diese Mitglieder irgendwann ihren Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialversicherungsträger einfordern werden, wurde vermutlich nur übersehen.

Die demografische Entwicklung in Deutschland wird ein Drehen der Stellschrauben auf der Einnahmeseite der sozialen Sicherungssysteme erfordern. Mit Blick auf eine weiter steigende Lebenserwartung wird eine stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze ein unumgänglicher Schritt zur Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sein.

Allerdings hat eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch Auswirkungen auf den privaten Versicherungsschutz. Das bedeutet: Für die Berufsunfähigkeitsversicherung muss eine längere Versicherungsdauer vereinbart werden.

In den AVB von Premiumtarifen findet sich zumeist eine Verlängerungsoption, die dem Versicherungsnehmer im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze das Recht auf eine Verlängerung der Versicherungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung einräumt. Allerdings sind die Voraussetzungen für das Einlösen der Verlängerungsoption kritisch zu prüfen.

Nach den Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER kann die Verlängerungsoption eingelöst werden, wenn für den ursprünglichen Vertrag mindestens eine Versicherungsdauer bis zum vollendeten 60. Lebensjahr der versicherten Person vereinbart wurde.

Zum Zeitpunkt der Verlängerung der Versicherungsdauer darf kein leistungspflichtiger Versicherungsfall anhängig oder ein Antrag auf Leistungen wegen Erwerbsminderung gestellt worden sein. Der Antrag auf eine Verlängerung der Versicherungsdauer aufgrund einer Erhöhung der Regelaltersgrenze muss spätestens 15 Jahre vor dem neuen Ablauftermin, das heißt im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze auf das 69. Lebensjahr spätestens bis zum 54. Lebensjahr der versicherten Person gestellt werden.

Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft anno 2021

Unsere Arbeitswelt ist kurzlebiger geworden und oftmals werden Entscheidungen über berufliche Veränderungen sehr kurzfristig getroffen. Während Arbeitnehmer der Generation der Großeltern junger Arbeitnehmer regelmäßig für die Dauer ihres ganzen Arbeitslebens bei einem Arbeitgeber tätig waren, diktiert heute die Unternehmens- und Personalpolitik vieler Unternehmen das Erfordernis einer möglichst hohen Flexibilität der Arbeitnehmer.

Die kurzfristige Schließung von Filialen und Niederlassungen, die Verlegung von Produktionsstätten ins Ausland und eine fortschreitende Implementierung von digitalisierten Prozessen in Unternehmensabläufe bieten engagierten Arbeitnehmern berufliche Aufstiegschancen, fordern aber auch ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit.

Auch für die Abbildung des Versicherungsschutzes aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt die Forderung nach einem Höchstmaß an Flexibilität.

Mit der Überarbeitung ihres Tarifkonzepts eröffnet die NÜRNBERGER ein weites Feld der Freizügigkeit beim Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Versicherungsbeginn. Ein Angebot, von dem Kunden und Vermittler gleichermaßen profitieren.

Bilder: (1) © bnenin – stock.adobe.com (2)  © AssekuranZoom GbR

 

Bilder: (1) © bnenin – stock.adobe.com (2)  © AssekuranZoom GbR