Eine Tarifvorstellung von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR
Eine Tarifvorstellung von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR
Ereignis(un)abhängige Nachversicherungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung
- das Höchstalter der versicherten Person,
- die Frist für die Einlösung des Nachversicherungsjokers,
- die zulässige Erhöhung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Nachversicherung,
- die zulässige Anzahl der möglichen Nachversicherungen.
- bei einer Existenzgründung in den ersten zehn Versicherungsjahren,
- bei Abschluss einer akademischen (zum Beispiel Facharztprüfung oder Masterstudium) sowie einer beruflichen Weiter- beziehungsweise Höherqualifikation (zum Beispiel Techniker- oder Meisterprüfung),
- einer Einkommenssteigerung um mindestens 250 Euro/Monat,
- der Finanzierung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie.
- Ereignisabhängige Nachversicherungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses (bei Geburt eines Kindes innerhalb von zwölf Monaten ab dem Ende der für dieses Kind genommenen Elternzeit) und vor Vollendung des 50. Lebensjahres der versicherten Person beantragt werden.
- Eine ereignisunabhängige Nachversicherung muss vor Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person beantragt werden.
- Es darf nicht gleichzeitig ein Wechsel der Überschussverwendung und ein Abzug vom Beitrag auf Bonusrente vorgenommen werden.
- Die versicherte BU-Rente kann auf maximal 3.000 Euro/ Monat erhöht werden.
- Zum Zeitpunkt der Nachversicherung darf die versicherte Person weder arbeitsunfähig, berufsunfähig noch pflegebedürftig sein und keine Leistungen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragt haben.
Die Karrieregarantie: Der Zielkorridor für die Absicherung von 6.000 Euro BU-Rente
- Die Karrieregarantie muss vor Vollendung des 50. Lebensjahres der versicherten Person eingelöst werden.
- Es darf nicht gleichzeitig ein Wechsel der Überschussverwendung und ein Abzug vom Beitrag auf Bonusrente vorgenommen werden.
- Zum Zeitpunkt der Nachversicherung darf die versicherte Person weder arbeitsunfähig, berufsunfähig noch pflegebedürftig sein und keine Leistungen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragt haben.
Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Erhöhung der Regelaltersgrenze
Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft anno 2021
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