Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Die Rechtsprechung legt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Wert darauf, dass der Einbau medizinisch indiziert sein muss. (Finanzgericht Münster, 3 K 1097/14)
Der Fall: Eheleute ließen sich in ihr selbst genutztes Einfamilienhaus einen Treppenlift einbauen. Die Kosten dafür betrugen rund 19.000 Euro. Der Betrag wurde anschließend in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Der 90-jährige Hausbesitzer wies auf seine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit hin. Er sei auf Hilfsmittel wie Rollator und Rollstuhl angewiesen, Treppensteigen sei ihm gänzlich unmöglich.
Zur Bestätigung dieses Sachverhalts legte er Atteste des Hausarztes und eines Internisten vor. Das Finanzamt betrachtete diese Schreiben als nicht ausreichend, da weder eine amts- noch eine vertrauensärztliche Begutachtung vorliege. Das anschließende finanzgerichtliche Verfahren zog sich über längere Zeit hin und wurde nach dem Tode des Hausbesitzers von dessen Angehörigen weiterbetrieben.
Das Urteil: Die Einbaukosten seien steuerlich zu berücksichtigen, entschied das Finanzgericht Münster. Der Senat habe nach dem Inhalt der sachverständigen Begutachtung von der im Verfahren dargelegten ärztlichen Behandlung sowie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die "Überzeugung gewonnen, dass der Einbau des Treppenlifts zur Linderung der Krankheiten des Vaters des Klägers angezeigt und damit medizinisch indiziert war". Ein Beitrag der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) über news aktuell.
Bild: © Tomicek/ Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Geldwerter Vorteil: Nutzungsrechte an Grundstück ohne angemessene Vergütung
Überlässt ein Grundstückskäufer dem Verkäufer ohne angemessene Vergütung Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte), liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer hingibt.
Kaution als Streitpunkt: Wie deutsche Gerichte zu dieser Spezialfrage urteilen
Rund um die Mietkaution sind Fragen wie die Höhe, die Bezahlung und später die Rückerstattung zu klären, um juristische Stolperfallen und mietrechtliche Probleme zu vermeiden.
Jeder sechste Rentner kann nichts zurücklegen – Immobilienbesitzer oft mit Restschulden
Vermieter können bis zu 20 Prozent mehr abschreiben
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Goldpreis erreicht neuen Rekordwert
Der Goldpreis hat mit 3.600 US-Dollar je Feinunze ein neues Allzeithoch erreicht. Welche Faktoren die Rallye treiben – und warum Analystin Sarah Schalück von der apoBank den Trend noch lange nicht am Ende sieht.
Globale Renditeanstiege: Langläufer geraten unter Druck
Die Renditen 30-jähriger Staatsanleihen steigen weltweit auf neue Höchststände. Der Kapitalmarkt signalisiert: Die Phase fiskalischer Schonung ist vorbei. Emissionsdruck, politische Unsicherheiten und strukturelle Zweifel an der Schuldentragfähigkeit erzwingen eine Neubewertung. Was Anleger jetzt erwarten – und Staaten herausfordert.
KI-Aktien: Ist der Hype überschritten – oder beginnt Europas Chance?
Die KI-Euphorie hat die Börsen im Griff – doch wie tragfähig sind die Bewertungen von Nvidia, Microsoft & Co.? Während US-Tech dominiert, eröffnen sich in Europa Chancen abseits des Rampenlichts. Mike Judith, Partner und Chief Sales Officer bei TEQ-Capital, ordnet den Markt ein – und zeigt, wo Anleger jetzt genau hinschauen sollten.
Depotbanken verwahren fast 3 Billionen Euro
Die Verwahrstellen in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2025 fast 3 Billionen Euro für Fonds verwahrt – ein neuer Rekord. Doch hinter dem Wachstum steht auch eine deutliche Marktkonzentration: Fünf Anbieter dominieren fast 70 Prozent des Geschäfts.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.