Steuer-Hacks 2021

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Es ist März und das bedeutet: Langsam wird es Zeit für die Steuererklärung. Kein Wunder also, dass Tipps und Tricks zur Steuerersparnis im Netz gerade überall zu finden sind. Richtig so, schließlich liegt ein anstrengendes Jahr hinter uns mit vielen (finanziellen) Entbehrungen.

Wer aber auf eine satte Rückzahlung vom Finanzamt hofft, sollte sich nicht nur an den offensichtlichen Möglichkeiten orientieren, sondern ganz besonders wachsam sein. Denn es gibt einige Steuer-Tipps, die zwar wenig verbreitet, aber dennoch sehr erfolgversprechend sind.

Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat, hat eine Liste der ungewöhnlichen Steuer-Hacks 2021 zusammengestellt.

Des Menschen bester Freund: Kosten für Hund und Katz

Wer im letzten Jahr viel zu Hause war, konnte sich zumindest über eines freuen: Mehr Zeit mit dem geliebten Haustier. Und wenn das noch nicht Lohn genug ist, kann nun bei der Steuererklärung sogar noch einiges gespart werden. Kosten für Versicherungen, Pflege und Betreuung der Vierbeiner können nämlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Dabei gilt allerdings: Betreuung und Dienstleistungen wie die professionelle Fellpflege müssen innerhalb der eigenen Wohnung vorgenommen werden, nur dann werden sie vom Finanzamt als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Gute Nachrichten für Berufseinsteiger: Studienkredit von der Steuer absetzen

Nach dem Studium ins Berufsleben zu starten ist nie leicht – das letzte Jahr hat es Absolventen aber ganz besonders schwer gemacht. Wer nun auch noch einen Studienkredit zurückzuzahlen hat, steht vor einer zusätzlichen Herausforderung. Hier sorgt die Steuererklärung aber zumindest für einen kleinen Trost: Die Rückzahlungszinsen können geltend gemacht werden.

Wenn der Kredit abgeschlossen wurde, um ein Erststudium zu finanzieren, sind die Kosten als Sonderausgaben abzusetzen, der Betrag ist jedoch bei 6.000 Euro jährlich gedeckelt. Im Falle eines Zweitstudiums sind sie als Werbungskosten einzutragen. Also Kreditvertrag und Kontoauszüge gut aufbewahren und bei der nächsten Erklärung ordentlich Steuern sparen.

Schwangerschaftskosten geltend machen

Steht Nachwuchs ins Haus, müssen werdende Eltern schon im Vorfeld einiges an Geld investieren: Medizinische Versorgung, Vorbereitungskurse oder die Erstausstattung des Babys stehen dann auf dem Programm. Wer jetzt denkt, diese Kosten müssten ausnahmslos selbst getragen werden, der irrt.

Hier gibt es die Möglichkeit einige Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass diese nicht von der Krankenkasse, einer Versicherung oder beispielsweise dem Arbeitgeber übernommen wurden.

Das können medizinische Behandlungen sein, Geburtsvorbereitungskurse, Gymnastik, Massagen oder gar künstliche Befruchtung. Die Babyausstattung, Umstandskleidung oder Einrichtungsgegenstände zählen allerdings nicht dazu. Diese werden vom Finanzamt als private Ausgaben zur Lebensführung erachtet, die nicht abgesetzt werden können.

CO2-Ausgleich bei Flugreisen: Steuerersparnis und gutes Gewissen inklusive

Für all die Glücklichen, die 2020 tatsächlich eine Flugreise machen konnten, gibt es jetzt gute Nachrichten. Wer seine CO2-Bilanz verbessern wollte und ein sogenanntes Ausgleichszertifikat erworben hat, kann unter Umständen nun zusätzlich punkten. Dann nämlich, wenn die Kompensationszahlung an eine gemeinnützige Organisation ging.

In diesem Fall handelt es sich um eine Spende, die unter Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden kann. Vorausgesetzt, es ist ein Einzahlungsbeleg (bei Beträgen bis 200 Euro) oder eine Spendenbescheinigung vorhanden.

Absetzen der Kirchensteuer

Wie jetzt, eine Steuer von der Steuer absetzen? Das geht! Im Falle der Kirchensteuer kann diese nämlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das ist im Einkommenssteuergesetz eindeutig geregelt. So können Berufstätige sich zumindest einen kleinen Teil ihrer Ausgaben zurückholen.

Nicht tröstlich, aber wichtig: Beerdigungskosten können abgesetzt werden

Wer einen geliebten Menschen verloren hat, verschwendet wohl kaum einen Gedanken an die nächste Steuererklärung. Doch was zunächst unsensibel klingt, ist auf den zweiten Blick eine sehr wichtige Information: Beerdigungskosten können unter Umständen geltend gemacht werden. Denn eine Beerdigung trifft die Hinterbliebenen oft unvorbereitet und stellt eine außergewöhnliche Belastung dar – das sieht auch das Finanzamt so.

Allerdings gibt es dabei einen zumutbaren Eigenanteil, den Steuerzahler je nach Einkommen selbst tragen müssen. Alles, was darüber hinaus geht, ist steuerlich absetzbar. Zudem können die Bestattungskosten auch auf eine mögliche Erbschaft angerechnet werden: Die Ausgaben senken die Höhe des Erbes, wodurch weniger von Letzterem versteuert werden muss. Bis zu 10.300 Euro sind dabei pauschal abzugsfähig.

Bye-bye Pendlerverkehr: Mit doppelter Haushaltsführung Zeit und Geld sparen

Viele Familien kennen das: Mutter oder Vater bekommen ein gutes Jobangebot außerhalb der Heimatstadt und beginnen daher zu pendeln. Langfristig ist dies jedoch oft keine Lösung und so muss ein zweiter Wohnsitz her! Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Steuern. Denn die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung können geltend gemach werden.

Allerdings unter folgenden Bedingungen: Der Zweitwohnsitz ist aufgrund eines auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses notwendig, der Weg zur Arbeit ist weniger als halb so lang wie vom ersten Hausstand und der Bewohner trägt die Kosten für beide Wohnsitze mit.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Ausgaben entweder als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige) abgesetzt werden.

Bei Anruf sparen: Smartphone von der Steuer absetzen

Das Smartphone gehört schon längst zu den wichtigsten täglichen Begleitern – und hat gerade im letzten Jahr noch einmal beruflich an Bedeutung gewonnen, als plötzlich vieles von zu Hause aus erledigt werden musste. Daher wird es viele Arbeitnehmer oder Selbstständige freuen, dass das Handy von der Steuer absetzbar ist. Zumindest die berufliche Nutzung.

Die Kosten dafür können nämlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Da das Finanzamt aber in den meisten Fällen (zurecht) davon ausgeht, dass das Smartphone auch privat genutzt wird, muss der Einsatz für die Arbeit nachgewiesen werden.

Das geht am besten über ein Handy-Tagebuch: Hier kann die Nutzung detailliert dokumentiert werden. Zusammen mit den Einzelverbindungsnachweisen dient dies als Beleg für die berufliche Nutzung und die entsprechenden Kosten können abgeschrieben werden.

Fazit: Über den Tellerrand hinausschauen

Wer dieses Jahr richtig sparen will, sollte also einmal über den Rand der üblichen Steuererleichterungen hinausdenken. Denn hier und da lässt sich durch ungewöhnliche Tricks noch um einiges mehr herausholen. Zwischen Lockdown und Homeoffice kann eine beträchtliche Steuerrückzahlung schließlich nicht nur für Erleichterung sorgen, sondern auch ein echter Lichtblick sein.