Die doppelte Haushaltsführung ist eine Belastung, weil man als Berufstätiger an zwei Orten lebt und viel Aufwand damit verbunden ist. Vorteilhaft ist aber, dass damit verbundene Kosten steuerlich absetzbar sind. Ist das auch der Fall, wenn zur Wohnung am Arbeitsplatz noch das frühere Jugendzimmer bewohnt wird?