Schutzschirm für Lieferketten bis Mitte 2021

Die Kreditversicherer und die Bundesregierung haben nun die Laufzeit ihres gemeinsamen Schutzschirms für die Lieferketten der deutschen Wirtschaft bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

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Der Schutzschirm stützt Lieferbeziehungen zu Unternehmen, die vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesund waren, aber durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Damit konnten bisher Kettenreaktionen verhindert und das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität gestärkt werden.

Im Rahmen der sechsmonatigen Verlängerung bleiben Umfang und Funktion des Schutzschirms unverändert.

Die Kreditversicherer verpflichten sich, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit 10 Prozent zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus führen sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund ab.

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sagt:

„Die Kreditversicherer leisten mit dem Schutzschirm einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Krise und stehen auch in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld fest an der Seite ihrer Kunden.

Durch die Garantie der Bundesregierung in Höhe von 30 Milliarden Euro können die Kreditversicherer ihren Kunden – trotz pandemiebedingt gestiegener Risiken – weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.“

Kein Freibrief für riskante Geschäfte

Die Versicherungen übernehmen für ihre Kunden weiterhin die wichtige Funktion der Risikoeinschätzung, indem sie die Bonitäten der Abnehmer überwachen und bewerten. In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung kann es weiterhin zu Limitkürzungen oder -aufhebungen kommen.

Aktuell beteiligen sich unter anderem Atradius, Coface, Credendo, Euler Hermes, R+V und Zurich am gemeinsamen Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten.

Die Einigung gilt vorbehaltlich einer Genehmigung durch die EU-Kommission.

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