Hat der Eigentümer eines Wohnhauses seine Immobilie an Angehörige vermietet, legt der Fiskus großen Wert auf den Nachweis der lückenlosen Mietzahlungen.
So sollen Scheinmietverhältnisse unter Familienmitgliedern verhindert werden.
Allerdings gibt es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch ein Verständnis für Sonderfälle.
Der Fall (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 42/15): Ein Sohn hatte sein Haus an die eigenen Eltern vermietet. Nach der gerichtlich angeordneten Unterbringung der Eltern in einem Pflegeheim zahlten diese die Miete nicht mehr. Die Immobilie stand leer und der Fiskus zweifelte die Vermietungsabsicht des Eigentümers an. Das hätte ihm erhebliche steuerliche Nachteile bereiten können.
Vermietungsabsicht kann kurzfristig weiterbestehen
Das Urteil: Der kurzfristige Übergang vom Mietverhältnis mit Angehörigen zu einer Neuvermietung an andere sei hinzunehmen, beschlossen Deutschlands höchste Richter.
Das gelte zumindest dann, wenn zwischen der Unterbringung im Pflegeheim und der Übergabe des Wohnhauses in geräumten Zustand ungefähr ein halbes Jahr verstreiche.
Original-Content von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Themen:
LESEN SIE AUCH
Fußball-EM: VIP-Loge für Geschäftspartner oder Goodies für Mitarbeiter – Vorsicht bei der Steuer
Bitcoin & Co. versteuern: Schwarze Schafe im Visier der Finanzverwaltung
Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice
Als Unternehmer auswandern: 5 Steuer-Fallen
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Was Anleger wirklich kaufen: Aktien-ETFs dominieren den Markt
Budgetplanung als Basis: Warum Kontrolle der erste Schritt zum Vermögensaufbau ist
ETF-Boom in Deutschland: Anleger investieren über 500 Milliarden Euro in Indexfonds
BaFin greift bei Turbo-Zertifikaten durch
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













