Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice
Veröffentlichung: 10.01.2024, 16:01 Uhr - Lesezeit 6 Minuten
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Wer in eine Wohnung zieht, um die eigene Homeoffice-Situation zu verbessern, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen - auch dann, wenn die neue Wohnung nur ein paar Straßen weiter weg gelegen ist. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen
- Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer fängt in einem neuen Unternehmen an, das nicht am bisherigen Wohnort ansässig ist.
- Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber hat den Mitarbeitenden an einen anderen Standort versetzt oder hat den Standort des Unternehmens in einen anderen Ort verlegt.
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verändert zwar nicht die eigene berufliche Situation, aber verringert durch den Umzug die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde.
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zieht in eine Dienstwohnung ein oder muss eine Dienstwohnung verlassen.
Der aktuelle Fall
Finanzgericht: Die Kosten sind absetzbar
Unterschied zu früherem BFH-Urteil
VLH-Tipp: Kosten angeben und auf BFH-Urteil warten
Verbesserung der eigenen Homeoffice-SituationThemen:
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