Wenn der Rechtsschutz-Versicherer Kosten im Rechtsstreit eines Versicherten verauslagt, steht es ihm zu, vom beauftragten Rechtsanwalt Auskunft zum Ausgang des Verfahrens zu verlangen.
ROLAND Rechtsschutz hatte vom Rechtsanwalt einer Versicherten eine Zahlung erhalten, allerdings ohne Angabe, worauf sich die Zahlung beziehe, oder ob die gegnerische Seite im Gerichtsprozess zu einer Kostenübernahme verurteilt worden sei. Die Bitte um Auskunft seitens ROLAND verweigerte der Anwalt unter Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht.
Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass ein Anwalt allerdings dem Rechtsschutz-Versicherer darüber Auskunft erteilen muss.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass von „einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten auszugehen“ sei und zwar „soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft“.
Dies bedeutet, dass, wenn die Versicherte wie hier nach der Deckungszusage durch die Rechtsschutz-Versicherung die weitere Abwicklung dem beauftragten Anwalt überlässt, liegt darin regelmäßig das stillschweigende Einverständnis, Informationen zur Abrechnung an den Versicherer weitergeben zu dürfen. Der Anwalt kann sich dann gegenüber dem Rechtsschutz-Versicherer nicht auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BGH stärkt Versicherte: Unklare Klauseln in Verkehrsrechtsschutz gelten zu Lasten des Versicherers
Eigentumsrecht vor Wohngewohnheit: Verfassungsgericht stärkt Kündigungsrecht bei Verwahrlosung
BVerfG bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Mindestgewinnbesteuerung
Verfassungsgericht kippt finanzgerichtliche Entscheidungen zur beSt-Nutzungspflicht
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













