Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU hat eine Übergangszeit begonnen, die sich bis zum 31. Dezember 2020 erstreckt. Bis dahin gilt das EU-Recht im Vereinigten Königreich. Es gibt aber zusätzlich die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Übergangsfrist um bis zu zwei Jahre. Anleger von britischen Fonds fragen sich nun, ob sich für sie rechtlich etwas ändert.
Die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI Bundesverband Investment und Asset Management organisierten Fondsgesellschaften weist darauf hin, dass sich für deutsche Anleger, die bereits in Fonds investiert sind, die in Großbritannien aufgelegt wurden, sich keine Änderungen abzeichnen.
Bedeutung des Brexit für Neuanleger
Wie es nach dem Übergangszeitraums weitergehen wird, hängt von den Ergebnissen der Verhandlungen ab. Wenn es zu keiner Einigung auf Sonderregelungen kommt, werden Fonds, die in Großbritannien aufgelegt wurden, anschließend ein besonderes Anzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen müssen. Der Prozess ist aufwändiger und komplexer als derzeit im europäischen Binnenmarkt, aber nicht unmöglich.
Kaum Beeinträchtigung bei Fondsauswahl
Wenn der Vertrieb britischer Fonds eingeschränkt werden sollte, würde dies die Auswahlmöglichkeiten für deutsche Anleger kaum beeinträchtigen. In Großbritannien domizilierte Fonds spielen in Deutschland derzeit nur eine geringe Rolle. Lediglich 117 der rund 10.800 EU-(Teil-) Fonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, stammen aus Großbritannien.
Auch können britische Anbieter Niederlassungen in der EU nutzen oder gründen und dann deren Produkte mit einem „EU-Pass“ verkaufen.
Nach dem Brexit ergeben sich steuerlich weder für Alt- noch für Neuanleger Änderungen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Mit Fonds-Sparplänen flexibel bleiben
Viele Deutsche rechnen in den kommenden Monaten mit einer Verschlechterung ihrer finanziellen Lage. Daher wollen sie das Sparen einstellen. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein. Die Aktion „Finanzwissen für alle“ zeigt Alternativen auf.
Gothaer: Der Brexit und die Folgen für den Versicherungsschutz
BVI-Rechner: Wie lange reicht das Ersparte für eine Zusatzrente?
Mit einem Fonds-Auszahlplan können regelmäßige Einnahmen im Ruhestand bei geringem Risiko erhöht werden. Der Entnahme-Rechner simuliert anhand historischer Renditen, wie sich das Vermögen entwickeln kann. So lassen sich auch mögliche Vorsorgelücken aufzeigen.
BVI nimmt Stellung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz
Der Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes enthält vielversprechende Vorschläge, jedoch sind Nachbesserungen nötig. Der BVI fordert unter anderem die steuerliche Flankierung der erweiterten Investitionsmöglichkeiten in Erneuerbare-Energien-Anlagen und lehnt Einschränkungen von Aktionärsrechten ab.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.