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Übergangsfrist
Weitere News
year change from 2022 to 2023 on table calendar
zatevakhin – stock.adobe.com
29.09.2022
Recht
Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter verschoben
Der Bundestag hat den Beginn der Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter um ein Jahr verschoben. Ab dem 1.12.2023 können dann Eigentümer verlangen, dass ihr Verwalter über eine Zertifizierung seiner Berufsqualifikation verfügt und diese nachweisen kann.
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jorono –pixabay.com
23.05.2022
Unternehmen
Liechtenstein verkürzt Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber Finanzintermediären
Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat am 7. April 2022 beschlossen, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) abzuändern: Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber sämtlichen Finanzintermediären wird von bisher 30 Jahren auf 10 Jahre verkürzt. Gleichzeitig wurde die Übergangsfrist nach Inkrafttreten dieser Anwendung auf nur ein Jahr reduziert.Da d
Sparschwein-vor-Labyrinth-78857198-FO-lemontreeimages
lemontreeimages – fotolia.com
27.02.2020
Finanzen
Der Brexit und die Auswirkungen auf Fondsanleger
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU hat eine Übergangszeit begonnen, die sich bis zum 31. Dezember 2020 erstreckt. Bis dahin gilt das EU-Recht im Vereinigten Königreich. Es gibt aber zusätzlich die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Übergangsfrist um bis zu zwei Jahre. Anleger von britischen Fonds fragen sich nun, ob sich für sie rechtlich etwas ändert. D
Brexit-2906399-PB-padrinan
padrinan – stock.adobe.com
31.01.2020
International
Gothaer: Der Brexit und die Folgen für den Versicherungsschutz
Wenn am 1. Februar 2020 um Mitternacht Großbritannien die Europäische Union verlässt, wird dies für alle spürbare Auswirkungen haben. Darüber, welche Folgen des Brexits für den Versicherungsschutz von Kunden der Gothaer haben wird, klärt Konstantin Engel, Leiter Steuerung International der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, auf:
Mann-Dokument-Rotstift-220176470-FO-Andrey-Popov
27.11.2018
Finanzen
AfW nimmt Stellung zum FinVermV
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat im Rahmen der Verbändeanhörung des Wirtschaftsministeriums seine Stellungnahme zum Entwurf der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) abgegeben.
HMD-2018-hmdata
19.04.2018
Management
DSGVO: Keine Kür, sondern Pflicht
Mit Näherrücken des Ablaufs der Übergangsfrist zur EU-weiten Einführung der Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO wird der Makler mit immer mehr Informationen, Checklisten, Handlungsempfehlungen und guten Ratschlägen konfrontiert. Mit der praktischen Umsetzung im Maklerbetrieb wird die Geschäftsleitung allerdings – gerade in kleineren Betrieben – entweder nur noch mehr verunsichert oder alleingelassen. Harald Müller-Delius ist Softwareingenieur und MBA und kennt als Datenschutzbeauftragter die ...
wueste-279862-pb-marion
09.09.2016
Recht
Trockenlegung: Zweitmarktgeschäft nur noch mit KWG-Erlaubnis
Das Zweitmarktgeschäft mit Vermögensanlagen fällt nicht unter das Kreditwesengesetz und ist somit nicht erlaubnispflichtig. Soweit die Rechtsgrundlage, die das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit dem Urteil vom 25. Februar 2013 (Az. 9 K 3960/12.F) geschaffen hatte. Somit war die Vermittlung und Beratung zu „gebrauchten“ Vermögensanlagen erlaubnisfrei möglich. D