Die Einweisung durch einen Kassenarzt ist nicht notwendig, wenn eine Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist, entschied das Bundessozialgericht.
So kann ein Krankenhaus die Behandlungskosten eines Patienten auch dann seiner Krankenkasse in Rechnung stellen, wenn dieser sich selbst eingewiesen hat.
Voraussetzung ist, fasst die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) das Urteil zusammen.
Kasse lehnt Kostenübernahme ab
Ein Mann wurde über eineinhalb Monate teilstationär in einer Tagesklinik eines Krankenhauses behandelt, das der Krankenkasse hierfür insgesamt rund 5.600 Euro in Rechnung stellte. Die Kasse lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab, da die Krankenhausbehandlung ohne vertragsärztliche Einweisung erfolgt, sondern aufgrund einer "Selbsteinweisung" sei.
Behandlung erforderlich und wirtschaftlich
Das Bundessozialgericht entschied, dass das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf Zahlung der Behandlungskosten hat. Der Vergütungsanspruch für die Behandlung im Krankenhaus entstehe unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt sowie erforderlich und wirtschaftlich ist.
Ebenso wie bei Notfällen sei eine Verordnung durch einen Vertragsarzt keine formale Voraussetzung für den Anspruch. Dies riefe Versorgungsmängel hervor und setzte Krankenhäuser bei der Aufnahmeprüfung unzumutbaren Haftungsrisiken aus. Sie dürften Versicherte, die sich ohne Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken.
Die hiervon abweichende Vereinbarung im niedersächsischen Landesvertrag verstoße gegen Bundesrecht.
Urteil vom 19. Juni 2018 (Bundessozialgericht, Az: B 1 KR 26/17 R)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Erstattung der Gebühren für Transport im RTW
Der Prokurist einer GmbH wohnt „geschäftlich“
GKV: Zahnimplantate nur im Ausnahmefall
Deutsche Ärzteversicherung AG erkennt BU-Leistungen rückwirkend für zwei Jahre an
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BVerfG bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Mindestgewinnbesteuerung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Betroffen sind insbesondere Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG sowie Gesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG.
Verfassungsgericht kippt finanzgerichtliche Entscheidungen zur beSt-Nutzungspflicht
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale finanzgerichtliche Entscheidungen zur Nutzungspflicht des elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) aufgehoben. Der Beschluss stärkt den Rechtsschutz von Steuerpflichtigen in einer Übergangsphase, die durch technische Defizite und irreführende Kommunikation geprägt war.
BFH konkretisiert Anforderungen für Betriebsausgabenabzug bei Zinsswaps
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ausgleichszahlungen aus Zinsswap-Verträgen sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn sie konsequent als betrieblich veranlasst behandelt und buchhalterisch frühzeitig erfasst werden. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die steuerliche Einordnung von Finanzderivaten.
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.