Der Prokurist einer GmbH wohnt „geschäftlich“

Veröffentlichung: 04.05.2016, 14:05 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die Frage, ob ein gewerbliches Mietverhältnis oder ein Wohnraummietvertrag vorliegt, ist für alle Beteiligten sehr wichtig. Hieraus können Schutzvorschriften zugunsten des Mieters resultieren, Kündigungsmöglichkeiten sind unterschiedlich, ebenso die Frage, welche Betriebskosten zu tragen sind und auch die steuerrechtliche Bewertung. Fest steht, dass ein Mietvertrag nur entweder Mietraum oder Gewerberaum betreffen kann, eine Mischform ist nicht möglich. Wie aber sieht diese „entweder/oder – Einordnung“ aus, wenn in einem Mietvertrag verschiedene Kriterien aus beiden Bereichen zusammentreffen? Der Mieter wohnt und arbeitet z. B. in den angemieteten Räumen?

(PDF)
Mann-Matratze-Wohnung-99337565-FO-Photographee-euMann-Matratze-Wohnung-99337565-FO-Photographee-eu

Über eine ähnliche Fallkonstellation informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) anlässlich einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 8. Oktober 2015 (AZ: 25 O 119/15).

In der Entscheidung war zwischen dem Vermieter und einer GmbH als Mieterin zunächst ein Vertrag „zum Betrieb eines Büros“ unterzeichnet worden. Vor Unterzeichnung des Vertrages erfolgte eine Besichtigung der Räume durch den Prokuristen der GmbH mit seiner Lebensgefährtin. Hierbei war auch gegenüber dem Vermieter erklärt worden, die Räume sollten zu Wohnzwecken genutzt werden, eine weitere Einheit im Haus solle im Folgenden als Gewerbeeinheit „dazugemietet“ werden. Tatsächlich wurden die Räume nie als Büro genutzt. Es wurde dann seitens des Vermieters der Mietervertrag gekündigt und rückständige Miete eingefordert. Bei der Kündigung ging der Vermieter davon aus, dass es sich um einen Mietvertrag über Gewerberäume handelt und hat daher aufgrund des hohen Streitwertes die Klage bei dem Landgericht Berlin erhoben.

Das Gericht musste zunächst die maßgebliche Frage klären, ob es sich um Wohnraum oder Gewerberaum handelt. Der Mieter behauptete, da die Räume entgegen der ausdrücklichen Benennung im Mietvertrag immer als Wohnung genutzt worden waren, müssten ihm die entsprechenden Schutzvorschriften für Mieter zur Seite stehen. Es sei daher auch das Amtsgericht Berlin für diesen Rechtsstreit zuständig, da bei Wohnraummietverhältnissen das Gesetz eine Zuweisung an das örtliche Amtsgericht vorsieht, unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Forderung.

Das Landgericht gab dem Kläger in diesem Punkt Recht. Es handelt sich um einen Geschäftsraummietverhältnis. Denn Geschäftsräume sind es auch dann, wenn eine GmbH eine Immobilie anmietet und diese dann dem Prokuristen zu Wohnzwecken überlässt. Wesentlich ist hier, dass der Vertragspartner – also die GmbH – die Räume nicht zu Wohnzwecken nutzen kann – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann schlicht nicht wohnen. Wenn die GmbH dann wieder die Räume an einen Dritten – hier ihren Prokuristen – weitergibt, ändert dies nichts an der Art des Vertrages. Der Vertrag mit der GmbH ist und bleibt gewerblich, unerheblich wie dann die Wohnung genutzt wird.

Bild: © Photographee.eu / fotolia.com

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Kontoauszug, Dispositionskredit, Dispo, Konto, Bank, Sparkasse,Kontoauszug, Dispositionskredit, Dispo, Konto, Bank, Sparkasse,nmann77 – stock.adobe.com
Urteile

Weiteres Gericht kippt Verwahrentgelte auf Girokonten

Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden.
Frau-Kopfschmerzen-45208676-AS-Andrzej-WiluszFrau-Kopfschmerzen-45208676-AS-Andrzej-WiluszAndrzej Wilusz – stock.adobe.com
Urteile

Deutsche Ärzteversicherung AG erkennt BU-Leistungen rückwirkend für zwei Jahre an

Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow, da sie rechtliche Unterstützung benötigte, um ihre Ansprüche aus einer bei der Deutschen Ärzteversicherung AG bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen.
Mann-auf-E-Scooter-330188754-AS-Studio-RomanticMann-auf-E-Scooter-330188754-AS-Studio-RomanticStudio Romantic – stock.adobe.com
Urteile

Betrunken auf dem E-Scooter – Führerscheinentzug droht

Auch wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein. Aber das Gericht kann im Einzelfall von einem Entzug des Führerscheins absehen, wenn beispielsweise die Trunkenheitsfahrt nachts in einer Fußgängerzone war.
Vater-Kind-Hebamme-295360139-AS-motortionVater-Kind-Hebamme-295360139-AS-motortionmotortion – stock.adobe.com
Urteile

Behandlungsfehler: Hebamme haftet nicht persönlich gegenüber Belegarzt

Die Haftpflichtversicherung eines Belegarztes hat gegenüber einer Hebamme, die im Krankenhaus angestellt ist, keinen unmittelbaren Anspruch. Dies gilt dann, wenn der Geburtsschaden sowohl über die Versicherung des Arztes als auch über die des Krankenhauses der Hebamme versichert ist. Die Haftpflichtversicherung des Arztes muss sich vorrangig an die Versicherung der Klinik wenden.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht