Am 10. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und wird zum 01.01.2027 weitreichende Einschnitte bei den Leistungen und Beiträgen bringen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) werden zum Jahresbeginn 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung außerordentlich um 300 Euro im Monat (3.600 Euro im Jahr) steigen. Diese Anpassung trifft Gutverdiener durch höhere Beiträge und einen erschwerten Wechsel in die PKV doppelt hart. Auch bei der beitragsfreien Familienversicherung, bislang ein Argument für den Verbleib in der GKV, wird gespart. Für mitversicherte Ehepartner ohne eigenes Einkommen wird ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent fällig. Ausgenommen sind Eltern mit Kindern unter 12 Jahren sowie pflegende Angehörige.