Krankenkassen müssen über Beitragserhöhungen nicht mehr informieren: Verbraucherschützer schlagen Alarm
Für Millionen gesetzlich Versicherte gilt seit Juli 2026 eine weitreichende Änderung: Krankenkassen sind nicht länger verpflichtet, ihre Mitglieder gesondert über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen – wer die Beitragserhöhung jedoch nicht bemerkt, wird es in der Praxis häufig nicht nutzen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt deshalb davor, Beitragserhöhungen aus dem Blick zu verlieren und die Entwicklung der eigenen Krankenkasse regelmäßig zu überprüfen.
Bundestag strich die Informationspflicht
Die Abschaffung der Informationspflicht geht auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, das im Juli 2026 vom Bundestag beschlossen wurde. Während der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums noch vorsah, dass Krankenkassen ihre Versicherten zumindest elektronisch über steigende Zusatzbeiträge informieren sollten, wurde diese Verpflichtung im parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen. In der Gesetzesbegründung heißt es unmissverständlich: „Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen.“
Rechtlich wurde dies durch eine Änderung des § 175 SGB V umgesetzt. Mit dem Gesetz strich der Gesetzgeber in Absatz 4 die Sätze 7 und 8 sowie den Absatz 4a ersatzlos. Seit Inkrafttreten der Neuregelung sind gesetzliche Krankenkassen daher nicht mehr verpflichtet, ihre Versicherten gesondert über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags oder das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zu informieren. Versicherte müssen sich nun selbst darüber informieren, ob ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt.
Warum die Regelung geändert wurde
Hintergrund der Gesetzesänderung ist das Ziel der Bundesregierung, die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen zu senken und das Beitragsstabilisierungsgesetz mit Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu flankieren. Die individuelle Benachrichtigung aller Versicherten bei jeder Beitragserhöhung verursachte einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Dieser soll künftig entfallen.
Verbraucherschützer sehen die Änderung allerdings kritisch. Zwar bleibt das gesetzliche Sonderkündigungsrecht unangetastet, doch ohne eine aktive Information durch die Krankenkasse könnten viele Versicherte erst verspätet oder gar nicht von höheren Zusatzbeiträgen erfahren. Aus Sicht der Verbraucherzentralen wird das Wechselrecht dadurch faktisch erschwert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach sogar davon, dass das Sonderkündigungsrecht dadurch „ausgehöhlt“ werde.
Sonderkündigungsrecht besteht weiterhin
An der Rechtslage selbst hat sich nichts geändert. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, können Versicherte weiterhin von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Krankenkasse wechseln. Die Verbraucherzentrale NRW weist jedoch darauf hin, dass Betroffene künftig deutlich stärker selbst darauf achten müssen, ob ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Wer die Erhöhung übersieht, riskiert, die Kündigungsfrist zu verpassen und zunächst bei seiner bisherigen Krankenkasse zu bleiben.
Verbraucherzentrale rät zur regelmäßigen Kontrolle
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt gesetzlich Versicherten daher, die Mitteilungen ihrer Krankenkasse sowie deren Internetseite regelmäßig zu prüfen und die Entwicklung der Zusatzbeiträge im Blick zu behalten. Gerade weil die gesetzliche Informationspflicht weggefallen ist, gewinnt die Eigenkontrolle an Bedeutung. Wer erst auf der Gehaltsabrechnung oder beim Blick auf den Kontoauszug eine Beitragserhöhung entdeckt, könnte wertvolle Zeit für einen Wechsel verloren haben.
Themen:
LESEN SIE AUCH
93 Krankenkassen sind zu viel? Was die Zahlen über Verwaltungskosten wirklich zeigen
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: AOK-Vorständin Reimann fordert nachhaltige Reformen
GKV-Spitzenverband sieht Finanzierungslücke von 18 Milliarden Euro für 2027
Ärztetag vor Konfliktkurs: Ärzte warnen vor Sparpolitik mit Folgen für die Versorgung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Psychische Gesundheit wird zum Gradmesser der Versorgungsqualität
Primärversorgung in Deutschland: SoVD fordert Systemwechsel statt Patientensteuerung
Forsa-Umfrage: 88 Prozent der Deutschen erwarten trotz Sparpaket steigende Krankenkassenbeiträge
Asbest verdrängt den Arbeitsunfall als zentrales Berufsrisiko am Bau
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.
















