Erbschaftsteuer: BFH zählt Geschäftsführer und Teilzeitkräfte bei Betriebsvermögen voll mit

Veröffentlichung: 05.11.2026, 14:11 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Bei der steuerbegünstigten Übertragung von Betriebsvermögen kann die Zahl der Beschäftigten darüber entscheiden, ob Erben von der Lohnsummenregelung befreit sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass auch ein angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Teilzeitkräfte bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl grundsätzlich nach Köpfen mitzuzählen sind. Das Urteil betrifft zwar eine frühere Rechtslage, seine grundsätzlichen Aussagen reichen jedoch darüber hinaus.

(PDF)
Bei der Erbschaftsteuer kann ein einziger Beschäftigter darüber entscheiden, welche Voraussetzungen für die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen gelten. Der Bundesfinanzhof hat die Zählweise präzisiert.Bei der Erbschaftsteuer kann ein einziger Beschäftigter darüber entscheiden, welche Voraussetzungen für die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen gelten. Der Bundesfinanzhof hat die Zählweise präzisiert.Experten/KI

Ein Beschäftigter zu viel für die Steuerbefreiung

Im Streitfall ging es um die Erbschaft einer GmbH, deren Alleingesellschafter zugleich als angestellter Geschäftsführer tätig gewesen war. Neben ihm beschäftigte das Unternehmen 18 Vollzeitkräfte und zwei Reinigungskräfte in Teilzeit.

Die Erben gingen davon aus, dass die Gesellschaft die damals geltende Grenze von höchstens 20 Beschäftigten nicht überschritten hatte und deshalb von der sogenannten Lohnsummenregelung befreit war. Den verstorbenen Geschäftsführer wollten sie nicht berücksichtigen, die beiden Teilzeitkräfte ebenfalls nicht oder zumindest nur anteilig.

Das Finanzamt kam dagegen auf 21 Beschäftigte. Damit war die Grenze überschritten, an die das damalige Erbschaftsteuerrecht eine Ausnahme von der Lohnsummenregelung knüpfte.

Der Bundesfinanzhof bestätigte mit Urteil vom 17. Juni 2026 (Az. II R 34/23) die maßgebliche Zählweise.

Warum auch der verstorbene Geschäftsführer mitzählt

Nach Auffassung des BFH ist der Begriff des Beschäftigten betriebsbezogen auszulegen. Entscheidend sei, ob im maßgeblichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden war, dessen Erhalt durch die steuerliche Verschonung begünstigt werden sollte.

Das Arbeitsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers bestand bis zu seinem Tod. Dass er zugleich Eigentümer des Unternehmens war, änderte nichts an seiner Stellung als Beschäftigter.

Auch bei den beiden Reinigungskräften ließ das Gericht keine anteilige Berechnung zu. Teilzeitbeschäftigte sind unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitszeit jeweils als eine Person zu berücksichtigen.

Die Richter begründeten dies mit dem Zweck der Vorschrift: Die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen soll Arbeitsplätze erhalten. Dabei unterscheidet das Gesetz für die Beschäftigtenzählung nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitstellen. Zugleich vereinfacht die Zählung nach Köpfen die steuerliche Verwaltung.

Welche Bedeutung das Urteil für die Erbschaftsteuer hat

Nach der im Streitfall geltenden Rechtslage konnte Betriebsvermögen weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Betrieb fünf Jahre fortgeführt und innerhalb dieses Zeitraums eine bestimmte Lohnsumme erreicht wurde. Die vorgeschriebene Mindestlohnsumme betrug 400 Prozent der Ausgangslohnsumme.

Für Unternehmen mit höchstens 20 Beschäftigten galt eine Ausnahme. Diese Grenze überschritt die betroffene GmbH um genau eine Person.

Inzwischen hat der Gesetzgeber die Vorschriften mehrfach verändert. Nach geltendem Recht greift die Lohnsummenregelung grundsätzlich erst bei Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten; für Betriebe mit sechs bis 15 Beschäftigten gelten abgestufte Anforderungen.

Die frühere Grenze von 20 Beschäftigten ist damit nicht mehr maßgeblich. Dennoch bleibt die Entscheidung für die steuerliche Bewertung von Unternehmensübertragungen relevant, weil der BFH grundsätzliche Fragen zur Beschäftigteneigenschaft und zur Zählweise geklärt hat.

Gerade bei kleineren Unternehmen können einzelne Arbeitsverhältnisse darüber entscheiden, welche steuerlichen Voraussetzungen für eine Verschonung des übertragenen Betriebsvermögens erfüllt werden müssen. Dabei kommt es nicht allein auf die wirtschaftliche Bedeutung einer Stelle oder deren Arbeitszeitumfang an, sondern auf die rechtliche Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses.

Mit dem Urteil schafft der BFH insoweit Klarheit. Für die steuerliche Begünstigung eines Unternehmens kann bereits ein einziger Beschäftigter den Unterschied machen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 062/26 vom 5. November 2026, Urteil vom 17. Juni 2026, Az. II R 34/23.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Was ein Wirtschaftsgut tatsächlich wert ist und welcher Wert in der Bilanz steht, kann erheblich voneinander abweichen. Die neue Trennungstheorie verändert, wann bei einer teilentgeltlichen Übertragung stille Reserven versteuert werden müssen.Was ein Wirtschaftsgut tatsächlich wert ist und welcher Wert in der Bilanz steht, kann erheblich voneinander abweichen. Die neue Trennungstheorie verändert, wann bei einer teilentgeltlichen Übertragung stille Reserven versteuert werden müssen.Experten/KI
Steuern

BMF ändert Trennungstheorie: Wenn das Finanzamt Gewinne besteuert, die niemand gemacht hat

Das BMF übernimmt die modifizierte Trennungstheorie des BFH. Warum bei teilentgeltlichen Übertragungen künftig weniger stille Reserven sofort versteuert werden müssen.
Der Bundesfinanzhof stärkt die Rolle der Gutachterausschüsse bei der Immobilienbewertung. Vergleichspreise sind grundsätzlich verbindlich – erfolgreiche Einwendungen werden für Erben künftig schwieriger.Der Bundesfinanzhof stärkt die Rolle der Gutachterausschüsse bei der Immobilienbewertung. Vergleichspreise sind grundsätzlich verbindlich – erfolgreiche Einwendungen werden für Erben künftig schwieriger.Experten/ KI
Urteile

Immobilienbewertung bei Erbschaften: Gutachterausschüsse erhalten Rückenwind

Der BFH stärkt die Rolle der Gutachterausschüsse bei der Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerichte dürfen Vergleichspreise nur eingeschränkt überprüfen.
DALL-E
Politik

SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer: Entlastung oder Belastungsprobe?

Die SPD bringt eine Reform der Erbschaftsteuer ins Spiel – mit höheren Freibeträgen für Privatpersonen und spürbaren Eingriffen bei Unternehmensvermögen. Während Juristen und Steuerberater Entlastungen für Familien erkennen, warnen Wirtschafts- und Immobilienexperten vor Folgen für Mittelstand, Wohnungsmarkt und Unternehmensnachfolge. Vier Stimmen zeigen, wie weit Anspruch und Wirkung der Reform auseinanderliegen.
Gemeinsam gemietet, allein beruflich genutzt: Das FG Niedersachsen erlaubt den vollen Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer.Gemeinsam gemietet, allein beruflich genutzt: Das FG Niedersachsen erlaubt den vollen Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer.Redaktion experten.de / KI-generiert
Steuern

Arbeitszimmer: Finanzamt streicht 4.277 Euro – jetzt entscheidet der BFH

Ein Ehepaar mietet gemeinsam eine zusätzliche Wohnung, die ausschließlich der Ehemann beruflich nutzt. Das Finanzamt will deshalb einen Teil der Kosten nicht anerkennen. Das Finanzgericht Niedersachsen widerspricht: Auch bei einem gemeinsamen Mietvertrag und Zahlungen vom Gemeinschaftskonto kann der vollständige Werbungskostenabzug möglich sein.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

Beihilfe im Wandel
Ausgabe 10/26

Beihilfe im Wandel

Dr. Günther Blaich, Dr. Gerd Sautter und Fabian Ober - INTER
"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht