Die SPD bringt eine Reform der Erbschaftsteuer ins Spiel – mit höheren Freibeträgen für Privatpersonen und spürbaren Eingriffen bei Unternehmensvermögen. Während Juristen und Steuerberater Entlastungen für Familien erkennen, warnen Wirtschafts- und Immobilienexperten vor Folgen für Mittelstand, Wohnungsmarkt und Unternehmensnachfolge. Vier Stimmen zeigen, wie weit Anspruch und Wirkung der Reform auseinanderliegen.
Die Diskussion um die Erbschaftsteuer ist nicht neu. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Frage, ob und wie stark Vermögen, Immobilien und Unternehmen beim Generationenwechsel belastet werden sollen, immer wieder politische und gesellschaftliche Debatten ausgelöst.
Mit den nun vorgestellten Eckpunkten der SPD erhält die Debatte jedoch neue Dynamik (Experten.de berichtete). Wie die Vorschläge in der Praxis wirken könnten, bewerten Juristen, Steuerberater und Immobilienexperten unterschiedlich. Ihre Einschätzungen zeigen, wo Entlastung gesehen wird – und wo neue Belastungen drohen.
Salma Louden, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Bottermann Khorrami:
„Der Reformvorschlag der SPD zur Erbschaftssteuerreform enthält gute und weniger gute Ideen. In die richtige Richtung geht der Vorschlag für Privatpersonen: ein Lebenssteuerfreibetrag von 900.000 Euro für Familienmitglieder plus 100.000 Euro für Erben außerhalb der eigenen Familie.
Vor dem Hintergrund, dass die Immobilienpreise stark gestiegen sind, bedeutet der Lebenssteuerfreibetrag eine Erleichterung für Familien mit Immobilienvermögen, da zusätzlich zum eigengenutzten Familienheim ein Vermögen bis zu einer Höhe von 900.000 Euro innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden kann. Dadurch würden weniger Erben gezwungen sein, Immobilien zu veräußern oder Kredite aufzunehmen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.
Wirtschaftlich nicht optimal ist dagegen der Vorschlag für Unternehmenserbschaften. Es ist schwierig, überhaupt Unternehmen in die nächste Generation zu bringen. Die Nachfolger noch mehr zu belasten, ist daher für die Wirtschaft in Zeiten der Rezession meines Erachtens nicht zielführend, selbst wenn die Steuerbelastung über 20 Jahre gestreckt werden kann. Die bisherige Erbschaftssteuerregelung privilegiert aufgrund von Verschonungsregelungen vererbtes Unternehmensvermögen. Prinzipiell sollte dieses Privileg erhalten bleiben, damit ein Anreiz für Unternehmensübergaben besteht.
Allerdings kommen Unternehmenserben bislang mit Hilfe umfangreicher Verschonungsregeln in vielen Fällen um die Erbschaftssteuer komplett herum. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob die Privilegien großer Betriebsvermögen im Gegensatz zur Besteuerung von Privatvermögen eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Eine Reform der Erbschaftssteuer wird vom Urteil des Verfassungsgerichts abhängen. Zudem werden die Koalitionspartner einen Kompromiss finden müssen. Auf die Vorschläge der CDU/CSU darf man gespannt sein."
Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GmbH Steuerberatungsgesellschaft:
„Wer ein Unternehmen erbt, erhält keine Geldkiste, sondern Verantwortung: Arbeitsplätze, Risiko und Haftung – oft ohne flüssige Mittel. Die geplante Erbschaftsteuerreform der SPD bestraft nicht Besitz, sondern unternehmerische Initiative und wirtschaftlichen Fortschritt.
Sie trifft genau jene, die Verantwortung übernehmen wollen, und sendet damit das falsche Signal: Sie bestraft Engagement und erschwert den Generationenwechsel im Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Besonders kritisch zu betrachten sind die Auswirkung der Erbschaftssteuerreform auf den Wohnungsmarkt: Das selbstgenutzte Eigenheim wird richtigerweise weiterhin geschützt, während Wohnungsunternehmen, die Wohnraum für viele schaffen, hart besteuert werden. Um die Steuer zu finanzieren, könnten sie gezwungen sein, Wohnungen zu hohen Preisen zu verkaufen. Das treibt Mieten weiter nach oben – genau dort, wo bezahlbarer Wohnraum dringend gebraucht wird.“
Philip C. Hetzer, Geschäftsführender Gesellschafter, DAHLER Invest:
„Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Vereinheitlichung bei der Erbschaftssteuer und gegen höhere Freibeträge. Befremdlich scheint, dass für vermietetes Wohneigentum auch weiterhin geringere Freibeträge gelten sollen als für Betriebsvermögen. Schließlich besteht ein hohes gesellschaftliches Interesse an einem stabilen Mietniveau und generationsübergreifenden Eigentumsverhältnissen. Namentlich in den Großstädten bleiben Erben von Mehrfamilienhäusern auch mit einem Freibetrag von 1 Mio. Euro erbschaftssteuerpflichtig und die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus nach dem Erbfall zum Verkauf angeboten wird, bleibt hoch.“
Dominik Barton, Geschäftsführender Gesellschafter (CEO), Barton Group:
„Aus unserer Sicht sind die in Eckpunkten vorgetragenen steuerrechtlichen Vorschläge der SPD ein frontaler Angriff auf den deutschen Mittelstand. Diese führen nicht nur möglicherweise zu einer existentiellen Gefährdung deutscher mittelständischer Unternehmen, sondern auch gleichzeitig zu einer möglichen Arbeitsplatzvernichtung. Die Punkte sind aus unserer Sicht nicht durchdacht, sondern ideologisch getrieben und greifen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft massiv an.“
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