Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Rekord: Große Vermögen treiben den Anstieg
Noch nie haben die Finanzverwaltungen so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt wie 2025: 21,4 Milliarden Euro. Das waren 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wer darin vor allem eine generell steigende Belastung von Erben sieht, liest die Statistik allerdings falsch.
Der Rekord wurde wesentlich von großen Vermögensübertragungen getrieben. Bei Erwerben ab 20 Millionen Euro stieg die festgesetzte Steuer um 146,8 Prozent. Gleichzeitig wurden über die Verschonungsbedarfsprüfung 3,7 Milliarden Euro Steuer erlassen.
Beide Zahlen gehören zusammen. Denn sie zeigen den Grundkonflikt der Erbschaftsteuer deutlicher als jede Debatte über einzelne Freibeträge: Der Staat greift beim Generationenwechsel auf wachsende Vermögenssummen zu – und muss gleichzeitig entscheiden, welche dieser Vermögen er gerade nicht belasten will.
Der Rekord kommt von oben
2025 wurden Vermögensübertragungen von insgesamt 141,1 Milliarden Euro steuerlich erfasst. Das waren 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Darunter befanden sich 51,6 Milliarden Euro Grundvermögen, 45,3 Milliarden Euro übriges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere sowie 25,6 Milliarden Euro Betriebsvermögen.
Besonders auffällig entwickelten sich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Ihr Wert stieg um 128,9 Prozent auf 16,8 Milliarden Euro.
Das ist für die Einordnung wichtiger als der bloße Steuerrekord. Denn die Erbschaft- und Schenkungsteuer entwickelt sich nicht wie eine Verbrauchsteuer, deren Einnahmen relativ breit aus Millionen einzelner Vorgänge entstehen. Große Vermögensübertragungen können das Jahresergebnis erheblich bewegen.
Genau das geschah 2025. Die festgesetzte Steuer bei Übertragungen von mindestens 20 Millionen Euro nahm um 146,8 Prozent zu.
Der Rekord ist damit vor allem ein Rekord großer Vermögenstransfers.
Vermögen wird nicht nur vererbt – es wird organisiert
Noch interessanter ist, auf welchem Weg Vermögen übertragen wird.
Durch Schenkungen wechselten 2025 Vermögenswerte von 63,2 Milliarden Euro den Eigentümer. Das waren 28,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Beim geschenkten Betriebsvermögen betrug das Volumen 21,2 Milliarden Euro.
Allein 13,6 Milliarden Euro entfielen auf verschenkte Anteile an Kapitalgesellschaften. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 148,4 Prozent.
Damit verändert sich die Perspektive auf den Generationenwechsel.
Ein Erbfall tritt ein. Eine Schenkung lässt sich planen.
Wer größere Vermögen oder Unternehmensanteile überträgt, kann Zeitpunkt und Struktur der Nachfolge vorbereiten. Steuerrecht wird dadurch zu einem Faktor wirtschaftlicher Entscheidungen: Es beeinflusst, wann Eigentum übertragen wird, in welcher Form dies geschieht und welche Vermögensbestandteile zu welchem Zeitpunkt auf die nächste Generation übergehen.
Die Erbschaftsteuer wirkt deshalb nicht erst beim Tod. Ihre Regeln verändern Entscheidungen Jahre vorher.
Ausgerechnet beim Betriebsvermögen beginnt die Gegenbewegung
An diesem Punkt wird die Statistik politisch und ökonomisch interessant.
Denn während die Steuerfestsetzungen einen Rekord erreichen, enthält dasselbe System weitreichende Mechanismen, um bestimmte Vermögensübertragungen von dieser Belastung abzuschirmen.
2025 wurden im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG Steuern von 3,7 Milliarden Euro erlassen. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen.
Das ist kein Nebenaspekt, sondern Ausdruck eines grundlegenden Zielkonflikts.
Ein Unternehmen kann einen hohen Vermögenswert besitzen, ohne dass dem Erwerber dieselbe Summe liquide zur Verfügung steht. Würde der Fiskus Unternehmensvermögen genauso behandeln wie verfügbares Finanzvermögen, könnte die Steuer Liquidität aus dem Betrieb ziehen oder Vermögensverkäufe erzwingen.
Deshalb verschont das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsvermögen.
Damit entsteht allerdings zwangsläufig die Gegenfrage: Wie groß darf der Unterschied zur Besteuerung nicht begünstigten Privatvermögens werden?
Die Erbschaftsteuer will zwei Dinge gleichzeitig
Genau hier liegt die strukturelle Schwäche – und zugleich die ökonomische Notwendigkeit – des Systems.
Die Erbschaftsteuer soll Vermögensübergänge besteuern. Gleichzeitig soll sie möglichst keine wirtschaftlich unerwünschten Folgen für fortgeführte Unternehmen erzeugen.
Das erste Ziel verlangt Belastung. Das zweite verlangt Verschonung.
Je größer die übertragenen Vermögen werden, desto sichtbarer wird dieser Konflikt. Denn mit steigenden Unternehmenswerten wächst nicht nur die mögliche Steuerbemessungsgrundlage. Auch der wirtschaftliche Wert der Ausnahmen nimmt zu.
Das erklärt, warum die Debatte über Erbschaftsteuer nicht sinnvoll auf die Frage reduziert werden kann, ob Freibeträge zu hoch oder zu niedrig sind.
Es geht um die Konstruktion des gesamten Systems.
Und nun kommt Karlsruhe
Dass diese Zahlen ausgerechnet jetzt einen Höchststand erreichen, verleiht ihnen zusätzliche Bedeutung.
Am 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Begünstigungen betrieblichen Vermögens gegenüber nicht begünstigtem Vermögen verfassungsrechtlich Bestand haben.
Damit trifft die Statistik unmittelbar auf die Systemfrage.
Auf der einen Seite stehen 21,4 Milliarden Euro festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auf der anderen Seite stehen Milliardenbeträge, die der Gesetzgeber aus wirtschaftspolitischen Gründen von dieser Belastung abschirmt.
Dazwischen liegt die Unternehmensnachfolge.
Für Unternehmerfamilien ist deshalb nicht allein die Höhe eines Steuersatzes entscheidend. Relevant sind ebenso Vermögensstruktur, Zeitpunkt der Übertragung, Liquidität und die Voraussetzungen der Verschonung. Ändern sich diese Regeln, verändern sich auch die Anreize für Nachfolgeentscheidungen.
Der Rekord ist nicht das eigentliche Ereignis
21,4 Milliarden Euro klingen zunächst nach einer Geschichte über steigende Steuereinnahmen. Tatsächlich erzählen die Zahlen etwas Grundsätzlicheres.
Deutschland steht vor einem erheblichen Transfer privaten Vermögens zwischen Generationen. Je größer diese Vermögensbewegung wird, desto stärker treten die Widersprüche der Erbschaftsteuer hervor: Sie soll Leistungsfähigkeit besteuern, Unternehmen schützen, Nachfolgen ermöglichen und zugleich unterschiedliche Vermögensformen nachvollziehbar behandeln.
Das lässt sich nicht gleichzeitig maximieren.
Der Rekord von 21,4 Milliarden Euro ist deshalb weniger der Höhepunkt einer Steuerstatistik als ein Belastungstest für das System dahinter. Wenn immer größere Vermögen die Generation wechseln, wird die entscheidende Frage nicht sein, wie viel der Staat dabei einnimmt. Sondern nach welchen Regeln er entscheidet, welches Vermögen belastet wird – und welches nicht.
Quelle: Destatis: Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen Höchstwert
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