Elektronische Patientenakte: Nutzung bleibt geringElektronische Patientenakte: Millionen haben sie, kaum jemand nutzt sie

Veröffentlichung: 30.10.2026, 15:10 Uhr - Lesezeit 9 Minuten

Anderthalb Jahre nach dem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte fällt die Bilanz ernüchternd aus. Die meisten Versicherten kennen das digitale Angebot, doch nur eine Minderheit nutzt es. Was als wesentlicher Fortschritt für die medizinische Versorgung angekündigt wurde, hat seinen Platz im Alltag vieler Patienten noch immer nicht gefunden.

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In der Notaufnahme zählt jede Information. Die elektronische Patientenakte soll medizinische Befunde schneller verfügbar machen – doch anderthalb Jahre nach ihrem bundesweiten Start bleibt die aktive Nutzung gering.In der Notaufnahme zählt jede Information. Die elektronische Patientenakte soll medizinische Befunde schneller verfügbar machen – doch anderthalb Jahre nach ihrem bundesweiten Start bleibt die aktive Nutzung gering.Experten/KI

Die elektronische Patientenakte sollte Schluss machen mit verstreuten Befunden, mehrfach erhobenen Untersuchungsergebnissen und medizinischen Informationen, die dort fehlen, wo sie gerade gebraucht werden. Stattdessen zeigt sich anderthalb Jahre nach dem bundesweiten Start ein bemerkenswerter Widerspruch: Die technische Grundlage ist geschaffen, die Akten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt, doch der praktische Nutzen kommt bei vielen Versicherten offenbar nicht an.

Nach einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag des Branchenverbandes Pharma Deutschland kennen 81,5 Prozent der Befragten die elektronische Patientenakte (ePA). Nur 23,5 Prozent geben allerdings an, sie tatsächlich zu nutzen. Die Bekanntheit ist damit erheblich größer als die aktive Nutzung.

Bekannt ist noch lange nicht gebraucht

Das Ergebnis ist umso bemerkenswerter, als die elektronische Patientenakte nicht erst seit wenigen Wochen existiert. Bereits am 15. Januar 2025 begann die Pilotphase, am 29. April folgte der bundesweite Rollout. Die gesetzlichen Krankenkassen stellten ihren Versicherten im Rahmen des Opt-out-Verfahrens elektronische Patientenakten zur Verfügung, sofern diese nicht widersprochen hatten.

Die Akte muss also nicht erst beantragt werden. Sie ist für viele gesetzlich Versicherte bereits vorhanden. Genau darin liegt allerdings eine statistische Besonderheit: Die Existenz einer Patientenakte bedeutet noch nicht, dass der Versicherte selbst darauf zugreift. Ebenso wenig lässt sich aus einer niedrigen App-Nutzung unmittelbar ableiten, dass die Akte in der medizinischen Versorgung überhaupt keine Rolle spielt.

Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen bereitgestellten Akten, aktiven Nutzern und der tatsächlichen Verwendung durch medizinische Leistungserbringer.

Ein digitales Angebot ohne ausreichenden Alltagsnutzen?

Pharma Deutschland sieht die Ursache der schleppenden Entwicklung vor allem in der Konstruktion des Systems. Nach Auffassung des Verbandes fehlen sowohl den Krankenkassen als auch den medizinischen Leistungserbringern ausreichende Anreize, die elektronische Patientenakte zu einem leistungsfähigen Versorgungsinstrument weiterzuentwickeln.

Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, spricht von einem Konstruktionsfehler. Es reiche nicht aus, darauf zu vertrauen, dass die Digitalisierung in Deutschland von selbst vorankomme.

Der Verband verweist dabei auf digitale Gesundheitsangebote, die ihren Nutzern konkrete Funktionen bereitstellen: Erinnerungen an Termine, übersichtlich zugängliche Gesundheitsinformationen oder die unkomplizierte Verwaltung medizinischer Dokumente.

Der Vergleich ist nicht in jeder Hinsicht einfach. Die elektronische Patientenakte ist keine gewöhnliche Gesundheits-App, sondern Teil einer regulierten Infrastruktur, in der besonders sensible Daten verarbeitet werden. Datenschutz, Zugriffsberechtigungen und die Einbindung unterschiedlicher medizinischer Einrichtungen stellen andere Anforderungen als bei einer kommerziellen Anwendung.

Das entbindet die Verantwortlichen allerdings nicht von der Aufgabe, ein System zu schaffen, dessen Nutzen für Patienten und medizinisches Personal erkennbar ist.

Das E-Rezept zeigt, worauf es ankommt

Dass die Digitalisierung medizinischer Abläufe funktionieren kann, zeigt das elektronische Rezept. Es ersetzt im Regelfall das bisherige Papierrezept und verbindet einen konkreten Vorgang mit einer unmittelbar erkennbaren Erleichterung.

Bei der elektronischen Patientenakte ist der Nutzen weniger offensichtlich. Ihr Wert entsteht vor allem dann, wenn relevante Informationen vollständig, aktuell und für berechtigte Behandelnde zugänglich sind. Dazu müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer die Akte konsequent in ihre Arbeitsabläufe einbeziehen.

Eine digitale Akte, in der wesentliche Informationen fehlen oder die im entscheidenden Moment nicht genutzt wird, kann ihr eigentliches Versprechen nicht erfüllen.

Hohe Erwartungen, ernüchternde Wirklichkeit

Noch vor dem bundesweiten Start hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt, er sei überzeugt, dass die ePA schon nach kurzer Zeit aus dem Versorgungsalltag nicht mehr wegzudenken sein werde.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen verbanden mit ihrer Einführung erhebliche Erwartungen. Zugleich verwiesen sie auf die notwendige Beteiligung aller Akteure, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Zeit, die eine solche Umstellung benötige.

Die aktuellen Umfrageergebnisse zeigen, dass zumindest die aktive Nutzung durch Versicherte hinter diesen Erwartungen zurückbleibt. Ob die elektronische Patientenakte bereits messbare Verbesserungen der Versorgungsqualität bewirkt, lässt sich aus der Befragung hingegen nicht beurteilen.

Dafür wären weitere Daten erforderlich, etwa zur tatsächlichen Verwendung in Arztpraxen und Krankenhäusern, zur Vollständigkeit medizinischer Informationen und zur Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen.

Was bedeutet das für die Krankenkassen?

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist die geringe aktive Nutzung nicht nur ein Kommunikationsproblem. Sie sind zentrale Anbieter der elektronischen Patientenakte und müssen ihren Versicherten den Zugang ermöglichen, über Funktionen informieren und Unterstützung bei der Anwendung leisten.

Dabei stellt sich zunehmend die Frage, ob Bekanntheit und technische Bereitstellung als Erfolgsmaßstab ausreichen. Die elektronische Patientenakte soll schließlich nicht in erster Linie eine weitere digitale Anwendung etablieren, sondern die medizinische Versorgung verbessern.

Auch für Versicherte ist das von Bedeutung. Gerade bei chronischen Erkrankungen, mehreren behandelnden Ärzten oder häufigen Wechseln zwischen ambulanter und stationärer Versorgung könnte eine funktionierende digitale Dokumentation Vorteile bieten. Ob diese im Alltag tatsächlich erreicht werden, hängt jedoch von weit mehr ab als von der Installation einer App.

Anderthalb Jahre nach dem bundesweiten Start lässt sich deshalb vor allem eines feststellen: Die elektronische Patientenakte ist in Deutschland angekommen, ihre praktische Bedeutung für die Versorgung muss sie aber weiterhin unter Beweis stellen. Eine Infrastruktur allein behandelt noch keinen Patienten.

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