DGB-Rentenkonzept: Die Rente wird nicht sicherer, nur weil mehr dafür zahlen
Höhere Renten, eine verpflichtende Betriebsrente und keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze: Die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat ein Konzept vorgelegt, das den Lebensstandard im Alter sichern und die Finanzierung der gesetzlichen Rente gerechter verteilen soll. Die Ziele sind nachvollziehbar, doch ihre Umsetzung wirft Fragen auf. Denn zusätzliche Arbeitgeberbeiträge, höhere Steuerzuschüsse und die Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger verändern zwar die Verteilung der Finanzierungslasten, beseitigen aber nicht die wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen, vor denen das Rentensystem steht.
Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll im Alter von seiner Rente leben können. Diesen Anspruch stellt die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes in den Mittelpunkt ihres Endberichts. Sie verbindet ihn mit höheren Versorgungszielen, einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge und einer breiteren Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Richtung ist erkennbar: Der Lebensstandard im Alter soll gesichert werden, ohne die Regelaltersgrenze weiter anzuheben.
Die eigentliche Herausforderung liegt allerdings weniger in der Formulierung dieses Anspruchs als in seiner wirtschaftlichen Umsetzung. Denn höhere Renten müssen aus den Einkommen und der Wertschöpfung einer Gesellschaft finanziert werden, deren Erwerbsbevölkerung altert und deren wirtschaftliche Entwicklung keineswegs gesichert ist. Der Bericht setzt deshalb auf zusätzliche Arbeitgeberbeiträge, höhere Steuerzuschüsse und die Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit werden die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert, zugleich entstehen aber neue Belastungen und langfristige Verpflichtungen, deren Zusammenwirken entscheidend für die Tragfähigkeit des Konzepts ist.
Die Arbeitgeber sollen zahlen – doch wer trägt die Kosten?
Besonders deutlich wird diese Frage bei der vorgesehenen verpflichtenden Betriebsrente. Arbeitgeber sollen dafür jährlich zwei Prozent des Bruttolohns aufbringen, mindestens jedoch 988,75 Euro nach den Berechnungswerten für 2026. Damit würde zusätzliche Altersvorsorge auch jenen Beschäftigten zugänglich, die bislang keine Betriebsrente erhalten und aus ihrem laufenden Einkommen kaum eigene Rücklagen bilden können.
Allerdings ist mit der gesetzlichen Verpflichtung zunächst nur geregelt, wer den Beitrag überweist. Über die tatsächliche wirtschaftliche Belastung sagt das noch wenig aus. Unternehmen müssen zusätzliche Personalkosten erwirtschaften, unabhängig davon, ob sie über entsprechende Gewinnmargen verfügen. Je nach Marktposition und Wettbewerb können diese Kosten die Gewinne verringern, über höhere Preise an Kunden weitergegeben werden oder den Spielraum für künftige Lohnerhöhungen begrenzen. Auch bei Neueinstellungen und Investitionsentscheidungen spielen steigende Arbeitskosten eine Rolle.
Gerade für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen ist dieser Zusammenhang nicht unerheblich. Eine zusätzliche Betriebsrente verbessert ihre Altersvorsorge, doch wenn die Finanzierung mittelbar das verfügbare Einkommen oder die Beschäftigungsmöglichkeiten beeinflusst, verändert sich auch ihre wirtschaftliche Ausgangslage. Wie stark solche Effekte tatsächlich ausfallen, lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie gehören aber in eine vollständige Betrachtung der Kostenverteilung.
Ähnlich verhält es sich mit dem vorgeschlagenen Demografiezuschuss aus Steuermitteln. Der DGB möchte hohe Einkommen, Vermögen und Kapitalerträge stärker zur Finanzierung heranziehen und damit die Rentenversicherung weniger abhängig von den Beiträgen der Beschäftigten machen. Dafür lassen sich verteilungspolitische Argumente anführen, zumal wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht ausschließlich aus sozialversicherungspflichtigem Arbeitseinkommen entsteht.
Der Bericht selbst beziffert die mögliche Wirkung eines zusätzlichen Bundeszuschusses von zunächst 20 Milliarden Euro jährlich, der anschließend mit der Lohnentwicklung steigen soll. Damit ließe sich der Beitragssatz um ungefähr einen Prozentpunkt dämpfen oder das Sicherungsniveau um etwa zwei Prozentpunkte erhöhen. Beides gleichzeitig lässt sich mit demselben Betrag allerdings nicht vollständig finanzieren.
Hinzu kommt, dass eine stärkere Steuerfinanzierung den Finanzierungsbedarf nicht beseitigt, sondern in den Bundeshaushalt verlagert. Dort konkurrieren die Ausgaben für die Alterssicherung mit den Mitteln für Infrastruktur, Bildung, Pflege und andere staatliche Aufgaben. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Steuereinnahmen müssten zunächst gesetzlich beschlossen und anschließend dauerhaft erzielt werden. Solange das nicht gesichert ist, bleibt auch der Demografiezuschuss eine politische Finanzierungsabsicht und keine verlässlich verfügbare Einnahme.
Mehr Beitragszahler lösen das demografische Problem nicht dauerhaft
Die Rentenkommission setzt außerdem auf eine breitere Versichertengemeinschaft, in die weitere Erwerbstätige einbezogen werden sollen. Das kann die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst erhöhen und die Finanzierung auf zusätzliche Schultern verteilen. Der DGB weist im Bericht selbst darauf hin, dass die neu Versicherten im Gegenzug eigene Rentenansprüche erwerben und die finanzielle Entlastung deshalb insbesondere während des Übergangs entsteht.
Entscheidend ist, was mit diesem vorübergehenden Spielraum geschieht. Werden die zusätzlichen Einnahmen verwendet, um dauerhaft höhere Leistungen zu finanzieren, entstehen Verpflichtungen, die auch dann fortbestehen, wenn die neu einbezogenen Versicherten selbst das Rentenalter erreichen. Eine breitere Versichertengemeinschaft kann aus Gründen der Gleichbehandlung und Solidarität sinnvoll sein. Sie verändert aber nicht die grundlegende Funktionsweise eines umlagefinanzierten Systems, in dem die laufenden Einnahmen die laufenden Renten finanzieren müssen.
Der DGB verbindet seine Reformvorschläge deshalb mit der Erwartung, dass höhere Beschäftigung, bessere Kinderbetreuung, gelingende Integration und steigende Produktivität die wirtschaftliche Grundlage der Rentenversicherung stärken. Das sind wichtige Voraussetzungen, deren Umsetzung jedoch Zeit, Investitionen und politische Entscheidungen erfordert. Zudem führen steigende Löhne nicht nur zu höheren Beitragseinnahmen, sondern über die Rentenanpassung langfristig auch zu höheren Ausgaben.
Die Ablehnung einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze lässt sich angesichts unterschiedlicher gesundheitlicher Belastungen und Erwerbsbiografien begründen. Sie bedeutet jedoch zugleich, dass der demografische Anpassungsdruck stärker über Beiträge, Steuern und die wirtschaftliche Entwicklung aufgefangen werden muss. Wie belastbar das vorgeschlagene Finanzierungssystem unter schwächerem Wachstum oder anhaltend geringer Produktivität wäre, bleibt damit eine wesentliche Frage.
Eine hohe Ersatzquote garantiert noch keinen auskömmlichen Lebensabend
Besonders kritisch ist schließlich das angestrebte Nettoversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent zu betrachten. Dabei darf die individuelle Ersatzquote nicht mit dem gesetzlichen Rentenniveau verwechselt werden. Letzteres beschreibt das Verhältnis einer standardisierten Rente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst zum verfügbaren Durchschnittsentgelt vor Steuern. Über die tatsächliche Versorgung eines einzelnen Rentners sagt diese Kennzahl nur begrenzt etwas aus.
Für die wirtschaftliche Situation im Alter ist ohnehin nicht allein entscheidend, welcher Anteil des früheren Einkommens ersetzt wird, sondern welcher Betrag nach Abzug der laufenden Lebenshaltungskosten zur Verfügung steht. Wer beispielsweise zuletzt 1.500 Euro netto verdient hat, käme bei einer Ersatzquote von 70 Prozent auf 1.050 Euro monatlich. Eine rechnerisch hohe Absicherung des bisherigen Einkommens bedeutet damit noch lange nicht, dass sich Miete, Energie, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben bestreiten lassen.
Der DGB erkennt dieses Problem und sieht ergänzende Hilfen für Menschen mit niedrigen Renten vor. Damit wird allerdings eine weitere Leistungskomponente notwendig, die ebenfalls finanziert werden muss. Gerade bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeitbeschäftigung und langjähriger Arbeit zu niedrigen Löhnen entscheidet sich die Qualität eines Rentensystems nicht an einer abstrakten Prozentzahl, sondern an der tatsächlichen wirtschaftlichen Absicherung.
Hinzu kommt das Verhältnis zur steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter. Zusätzliche Rentenansprüche und Leistungen aus einer Betriebsrente verbessern die verfügbare Einkommenssituation nicht in jedem Fall um ihren vollen Zahlbetrag, weil Einkommen bei der Grundsicherung grundsätzlich berücksichtigt wird. Zwar bestehen gesetzliche Freibeträge für bestimmte Renten- und Vorsorgeleistungen, doch gerade bei niedrigen Alterseinkommen kommt es darauf an, welcher Teil der zusätzlichen Vorsorge nach der Anrechnung tatsächlich verbleibt.
Damit berührt die Rentenreform eine Frage, die über die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgeht: Welchen wirtschaftlichen Vorteil haben Menschen mit geringen Einkommen von zusätzlichen Vorsorgeleistungen, wenn ihre Alterseinkünfte trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt unabhängig von staatlicher Unterstützung zu bestreiten?
Das Konzept der DGB-Rentenkommission enthält zahlreiche Vorschläge, mit denen sich die Alterssicherung verbessern und ihre Finanzierung breiter verteilen ließe. Es beschreibt auch die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, unter denen dies gelingen soll. Was daraus noch nicht folgt, ist die dauerhafte Tragfähigkeit sämtlicher Leistungsversprechen unter weniger günstigen Bedingungen.
Denn weder zusätzliche Arbeitgeberbeiträge noch höhere Bundeszuschüsse oder die Einbeziehung weiterer Beitragszahler schaffen wirtschaftliche Mittel unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft, die sie aufbringen muss. Sie verändern zunächst deren Verteilung.
Am Ende entscheidet sich die Verlässlichkeit einer Rentenreform deshalb nicht daran, wie hoch das angestrebte Versorgungsniveau ausfällt, sondern daran, ob die zugesagten Leistungen auch dann finanzierbar bleiben, wenn Beschäftigung, Löhne und Steuereinnahmen nicht im erhofften Umfang wachsen. Gerade für Menschen, die schon während ihres Erwerbslebens wenig finanziellen Spielraum haben, ist das keine theoretische Frage. Sie können ihre Lebenshaltungskosten im Alter schließlich auch nicht mit politischen Zielgrößen bezahlen.
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