EU-Krisenhilfe für Landwirte: 60 Millionen Euro sollen ohne Antrag ausgezahlt werden
Die Bundesregierung bereitet eine antragslose Auszahlung von 60 Millionen Euro EU-Krisenhilfe an landwirtschaftliche Betriebe vor, die besonders unter den gestiegenen Energie- und Düngemittelpreisen infolge des Nahost-Konflikts leiden. Statt eines neuen Antragsverfahrens sollen bestehende Daten aus der Agrarförderung genutzt werden. Die entsprechende Eilverordnung befindet sich allerdings erst in der Ressortabstimmung. Wie viel Geld tatsächlich auf den einzelnen Höfen ankommt, ist damit noch offen.
Steigende Energie- und Düngemittelpreise treffen die Landwirtschaft an einer Stelle, an der sich zusätzliche Kosten nur begrenzt vermeiden lassen. Diesel wird für die Bewirtschaftung der Flächen benötigt, mineralischer Dünger ist bei vielen Kulturen ein wesentlicher Produktionsfaktor, und die Möglichkeiten, höhere Aufwendungen unmittelbar über die Verkaufspreise auszugleichen, hängen von den jeweiligen Marktbedingungen ab. Die wirtschaftlichen Folgen des Nahost-Konflikts reichen damit bis in die Kalkulation der landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Europäische Kommission hat Deutschland deshalb 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die gezielt an besonders betroffene Betriebe fließen sollen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat am 23. Oktober 2026 mitgeteilt, dass es die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auszahlung ohne gesonderte Antragstellung schaffen will.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärt dazu:
„Wir bringen die 60 Millionen Euro jetzt unbürokratisch und antragslos zu den Betrieben, die am stärksten von der Nahostkrise betroffen sind. Dazu nutzen wir die vorhandenen Verwaltungsstrukturen, ohne lästigen Papierkram für unsere Landwirte. Das spart enorme Ressourcen. Mein besonderer Dank gilt den Ländern, die mit großem Engagement und erheblichem technischem und organisatorischem Aufwand die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung schaffen. Das ist keine Selbstverständlichkeit und zeigt, wie gut Bund und Länder zusammenarbeiten, wenn es darum geht, unsere Landwirtschaft schnell und wirksam zu unterstützen.“
Bestehende Agrardaten sollen Auszahlung ermöglichen
Für die Auszahlung soll das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) genutzt werden, über das die Länder bereits Daten zur europäischen Agrarförderung verwalten. Die vorhandenen Flächenangaben ermöglichen es grundsätzlich, die anspruchsrelevanten Kulturen zu identifizieren, ohne dass Landwirte ihre bewirtschafteten Flächen für diese Unterstützung erneut anmelden müssen.
Das Verfahren soll nicht nur die Betriebe entlasten, sondern auch den Verwaltungsaufwand begrenzen. Ganz ohne organisatorische Voraussetzungen funktioniert die Auszahlung allerdings nicht: Die Länder müssen ihre bestehenden Systeme technisch und administrativ für die zusätzliche Förderung vorbereiten.
Getreide, Raps und Grünland im Mittelpunkt
Welche Betriebe von der Krisenhilfe profitieren sollen, richtet sich nach der wirtschaftlichen Betroffenheit einzelner Kulturen. Grundlage ist nach Ministeriumsangaben eine wissenschaftliche Auswertung des Thünen-Instituts, die insbesondere die Hauptgetreidesorten Weizen, Gerste und Roggen sowie Raps und Grünland als besonders betroffen einordnet.
Die Förderung soll als Hektarprämie ausgezahlt werden. Entscheidend ist damit die förderfähige Fläche der berücksichtigten Kulturen und nicht ein individuell nachgewiesener Kostenanstieg. Auch ökologisch wirtschaftende Betriebe sollen in die Unterstützung einbezogen werden.
Diese Vorgehensweise folgt den Vorgaben der Europäischen Kommission, wonach die Mitgliedstaaten ihre Hilfen anhand objektiver Kriterien auf besonders betroffene Sektoren oder Erzeugnisse konzentrieren müssen. Zugleich bedeutet eine flächenbezogene Förderung, dass unterschiedliche betriebliche Kostenstrukturen nicht zwangsläufig im selben Umfang berücksichtigt werden.
Ein Betrieb mit hohem Energiebedarf kann beispielsweise anders belastet sein als ein Betrieb mit geringeren laufenden Betriebsmittelkosten, selbst wenn beide dieselbe förderfähige Fläche bewirtschaften. Die Hektarprämie ist deshalb vor allem ein Instrument zur pauschalierten Entlastung und keine vollständige Erstattung tatsächlich entstandener Mehrkosten.
Förderhöhe und Auszahlungstermin noch offen
Wie hoch die Unterstützung je Hektar ausfallen wird, lässt sich aus der bisherigen Mitteilung nicht ableiten. Dafür müssen insbesondere die endgültig berücksichtigten Flächen und die konkreten Förderbestimmungen feststehen.
Auch ein verbindlicher Auszahlungstermin wurde bislang nicht genannt. Die Eilverordnung durchläuft zunächst die Abstimmung mit den beteiligten Ressorts, Ländern und Verbänden. Erst mit der abschließenden Regelung wird sich beurteilen lassen, unter welchen Voraussetzungen die Mittel tatsächlich ausgezahlt werden.
Entlastung bei laufenden Kosten, keine dauerhafte Preisabsicherung
Für die wirtschaftliche Einordnung ist zwischen einer kurzfristigen Liquiditätshilfe und einer dauerhaften Stabilisierung der Produktionskosten zu unterscheiden. Die 60 Millionen Euro können zusätzliche Belastungen abfedern, verändern aber weder die internationalen Energiepreise noch die Beschaffungskosten für Düngemittel.
Wie stark die einzelnen Betriebe profitieren, hängt außerdem davon ab, welcher Anteil ihrer Flächen unter die förderfähigen Kulturen fällt und wie hoch die endgültige Prämie festgesetzt wird. Eine belastbare Aussage darüber, welchen Anteil der krisenbedingten Mehrkosten die Unterstützung ausgleicht, ist gegenwärtig nicht möglich.
Für die landwirtschaftlichen Betriebe dürfte deshalb neben der Höhe der Förderung vor allem der Zeitpunkt der Auszahlung entscheidend sein. Denn höhere Betriebsmittelkosten müssen häufig bereits finanziert werden, bevor sich die Erträge aus der laufenden Produktion realisieren lassen.
Mit der vorgesehenen Nutzung bestehender Agrardaten soll zumindest ein Teil der sonst üblichen Verzögerungen durch zusätzliche Antrags- und Prüfverfahren vermieden werden. Ob sich dieser administrative Vorteil tatsächlich in einer schnellen Auszahlung niederschlägt, wird sich erst nach Abschluss der Verordnung und ihrer Umsetzung durch die Länder zeigen.
Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
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