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2,1 Millionen Euro für Drohnen: Bund fördert Rehkitzrettung 2026 mit Wärmebildtechnik

Veröffentlichung: 26.02.2026, 08:02 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stellt 2026 erneut 2,1 Millionen Euro für Wärmebild-Drohnen zur Verfügung. Gefördert wird die Anschaffung mit 3.000 Euro pro Gerät. Anträge sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.

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Förderprogramm 2026: 3.000 Euro Zuschuss pro Wärmebild-Drohne

Mit der erneuten Bereitstellung von 2,1 Millionen Euro setzt das BMLEH die Bundesförderung für Drohnen zur Rehkitzrettung fort. Ziel ist die flächendeckende Nutzung von Drohnen mit Wärmebildtechnik, um Wildtiere vor der Frühjahrsmahd zu schützen.

Neu im Jahr 2026 ist die Umstellung auf eine Festbetragsfinanzierung. Statt einer anteiligen Förderung erhalten berechtigte Vereine pauschal 3.000 Euro pro Drohne. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2026.

Strukturelles Problem der Grünlandbewirtschaftung

Rehkitze verharren in den ersten Lebenswochen bei Gefahr reglos im hohen Gras. Dieses natürliche Schutzverhalten macht sie aus der Kabine moderner Landmaschinen praktisch unsichtbar. Jährlich kommt es dadurch zu zahlreichen Verletzungen und Todesfällen während der Mahd.

Die landwirtschaftliche Praxis ist zugleich auf enge Zeitfenster angewiesen. Wetterbedingungen, Futterqualität und betriebliche Abläufe lassen nur begrenzte Spielräume. Zwischen Effizienzanforderungen und Tierschutz entsteht ein struktureller Zielkonflikt.

Wärmebild-Drohnen gelten derzeit als effektivste Methode, um Wiesen vor dem Mähen systematisch abzusuchen. Sie ermöglichen eine flächendeckende Kontrolle innerhalb kurzer Zeit und reduzieren organisatorischen Aufwand.

Antragsberechtigte Vereine und ehrenamtliche Struktur

Antragsberechtigt sind:

  • eingetragene Kreisjagdvereine,
  • Jägervereinigungen auf Kreisebene,
  • regionale oder lokale Vereine mit satzungsgemäßem Schwerpunkt auf Jagdwesen oder Wildtierrettung.

Die operative Umsetzung bleibt im Ehrenamt verankert. Landwirtschaft, Jagd und freiwillige Helfer koordinieren sich lokal. Der Bund setzt den finanziellen Rahmen, die praktische Durchführung erfolgt dezentral.

Erweiterter Einsatz: Drohnen auch für Tierseuchenbekämpfung

Erstmals dürfen geförderte Drohnen auch zur Unterstützung der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt werden – jedoch ausschließlich auf Anweisung der zuständigen Behörden.

Wärmebildtechnik kann neben der Rehkitzrettung auch bei der Lokalisierung verendeter Tiere oder bei Kontrollmaßnahmen im Seuchenfall helfen. Damit erhält die Förderung einen zusätzlichen ordnungspolitischen Bezug.

Politisches Signal trotz angespannter Haushaltslage

Mit 2,1 Millionen Euro bleibt das Fördervolumen im Bundeshaushalt begrenzt. Gleichwohl setzt das Ministerium ein klares Signal zugunsten praxisnaher Tierschutzmaßnahmen im agrarischen Kontext.

Die Maßnahme ersetzt keine angepassten Mahdstrategien und keine regionalen Koordinationsmodelle. Ihre Wirksamkeit hängt von Organisation, Schulung und Kooperation vor Ort ab.

Die Drohnenförderung 2026 verbindet technische Präzision, ehrenamtliches Engagement und staatliche Rahmensetzung – pragmatisch, begrenzt und mit messbarer Wirkung für den Tierschutz.

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