EUROPA erweitert Kfz-Versicherung um Fahrerschutz und verbessert Leistungen für E-Autos
Wer einen Verkehrsunfall selbst verursacht, kann für die Verletzungen anderer haftbar gemacht werden, erhält aus der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch keine Entschädigung für seine Personenschäden. Diese Absicherungslücke will die EUROPA mit einem neuen Fahrerschutz schließen. Zugleich überarbeitet der Versicherer seine Kfz-Tarife und erweitert insbesondere die Leistungen bei Folgeschäden sowie die Neupreis- und Kaufwertentschädigung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Für den Fahrer selbst gilt dieser Schutz allerdings nicht, wenn er einen Unfall eigenverschuldet verursacht. Zwar übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung grundsätzlich die medizinisch notwendige Behandlung, Ansprüche auf Schmerzensgeld oder den Ersatz eines unfallbedingten Verdienstausfalls lassen sich daraus jedoch nicht ohne Weiteres ableiten.
Mit dem neuen Fahrerschutz ergänzt die EUROPA ihre Kfz-Versicherung deshalb um eine Absicherung für Personenschäden des berechtigten Fahrers. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 15 Millionen Euro. Erfasst werden nach Unternehmensangaben auch Unfälle ohne weiteren Beteiligten, etwa durch Glatteis oder einen Zusammenstoß mit einem Tier, sowie Unfälle mit anschließender Fahrerflucht des Unfallgegners.
„Wer selbst einen Unfall verursacht, steht mit den eigenen Verletzungen oft ohne Absicherung da. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung deckt zwar Heilbehandlungskosten, zahlt aber z.B. kein Schmerzensgeld und keinen Verdienstausfall. Mit dem Fahrerschutz schließen wir diese Lücke zu einem fairen Beitrag. Für Vermittler ist das ein starkes Argument im Jahresendgeschäft“,
erklärt Dr. Thomas Niemöller, Vorstand der EUROPA Versicherung.
Zu den versicherten Leistungen gehören insbesondere Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld, Rehabilitationsmaßnahmen sowie notwendige Umbauten an Wohnung, Haus oder Fahrzeug. Angeboten wird der Baustein für Pkw, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 Tonnen im Werkverkehr.
Erweiterter Versicherungsschutz für Elektroautos
Auch bei der Absicherung von Elektro- und Hybridfahrzeugen setzt die EUROPA auf zusätzliche Leistungen. Im Komfort-Tarif ist der Fahrzeugakku innerhalb der Vollkaskoversicherung nach Unternehmensangaben gegen alle Gefahren versichert. Wird innerhalb der ersten beiden Betriebsjahre nach einem versicherten Schaden ein Austausch erforderlich, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug „neu für alt“.
Der optional erhältliche Schutzbrief umfasst zudem das Abschleppen zur nächsten Ladesäule, wenn ein Elektrofahrzeug unverschuldet mit entladenem Akku liegen bleibt.
Beim Deutschen Versicherungs-Award 2026 gehörte die EUROPA nach eigenen Angaben sowohl in der Kategorie Kfz-Versicherung Elektro als auch bei der allgemeinen Kfz-Versicherung zu den drei bestplatzierten Anbietern.
Höhere Entschädigungsgrenzen und längerer Neuwertschutz
Weitere Änderungen betreffen den Komfort-Tarif für Pkw sowie die Motorradversicherung. Bei Kurzschluss-Folgeschäden an der Verkabelung und Folgeschäden durch Tierbisse entfallen die bisherigen betragsmäßigen Leistungsgrenzen. Die Neupreis- und Kaufwertentschädigung wird von bislang 24 auf 36 Monate verlängert.
Für Motorradfahrer steigt die Entschädigungsgrenze bei kollisionsbedingten Schäden an der Schutzkleidung von 500 auf 2.000 Euro. Bei geleasten oder finanzierten Motorrädern kann künftig außerdem eine GAP-Deckung vereinbart werden, die unter den vertraglichen Voraussetzungen eine Differenz zwischen Versicherungsleistung und offenen Finanzierungs- beziehungsweise Leasingforderungen ausgleichen soll.
Für die Bewertung der neuen Tarife bleibt neben den erweiterten Leistungen insbesondere der Blick auf die Versicherungsbedingungen und den jeweiligen Mehrbeitrag entscheidend. Beim Fahrerschutz sind dabei mögliche Leistungsausschlüsse und die Anrechnung anderweitiger Ersatzansprüche zu berücksichtigen. Die Versicherungssumme allein sagt noch wenig darüber aus, welche Entschädigung im konkreten Schadenfall tatsächlich gezahlt wird.
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