Länderfinanzausgleich: Bayern zahlt drauf, andere Länder profitieren
Milliarden werden jährlich zwischen den Bundesländern umverteilt, um finanzielle Unterschiede auszugleichen. Doch wie gerecht ist das System? Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern – und wirft die Frage auf, ob der bestehende Ausgleich ausreichend Anreize für wirtschaftliche Eigenverantwortung setzt.
Der Finanzkraftausgleich soll sicherstellen, dass alle Bundesländer unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Stärke ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen können. Wie unterschiedlich die Auswirkungen der Umverteilung tatsächlich ausfallen, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Demnach ist Bayern das einzige Bundesland, das auch nach Berücksichtigung zusätzlicher Bundeszuschüsse unter dem Strich mehr Mittel abgibt, als es erhält.
Ohne die Umverteilung stünden Bayern rechnerisch fast 1.200 Euro mehr pro Einwohner zur Verfügung. Andere Bundesländer profitieren hingegen erheblich von den Ausgleichszahlungen und ergänzenden Bundesmitteln.
Bremen und Berlin profitieren besonders stark
Den größten finanziellen Vorteil verzeichnet Bremen. Der Stadtstaat verfügt durch den Finanzkraftausgleich und zusätzliche Bundeszuschüsse über knapp 2.800 Euro mehr pro Einwohner als ohne Umverteilung. Berlin folgt mit rund 1.800 Euro.
Auch mehrere ostdeutsche Bundesländer sind in erheblichem Umfang auf die zusätzlichen Mittel angewiesen. Thüringen und Sachsen-Anhalt erhalten jeweils rund 1.600 Euro pro Einwohner, Mecklenburg-Vorpommern etwa 1.400 Euro. Sachsen profitiert mit knapp 1.200 Euro, Brandenburg mit rund 860 Euro pro Kopf.
Die Untersuchung berücksichtigt dabei nicht nur die Einnahmen der Länder selbst, sondern auch die ihrer Kommunen. Neben dem eigentlichen Finanzkraftausgleich fließen zusätzliche Bundeszuschüsse in die Berechnung ein, beispielsweise für Sozialleistungen oder Schuldenhilfen.
Thüringen besonders abhängig von zusätzlichen Mitteln
Wie stark einzelne Bundesländer auf die Umverteilung angewiesen sind, verdeutlicht der Anteil der zusätzlichen Mittel an ihren Gesamteinnahmen. In Thüringen stammen mehr als 30 Prozent der Einnahmen aus dem Finanzkraftausgleich und ergänzenden Bundeszuschüssen.
Auch Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern finanzieren auf diese Weise nahezu 30 Prozent ihrer Einnahmen.
Auf der anderen Seite steht Bayern. Der Freistaat trägt mit rund 880 Euro pro Einwohner etwa 60 Prozent des Finanzkraftausgleichs. Gleichzeitig erhält er im Vergleich der Bundesländer die geringsten zusätzlichen Bundeszuschüsse.
Hessen beteiligt sich mit knapp 640 Euro pro Einwohner am Ausgleich, Baden-Württemberg mit rund 350 Euro. Anders als Bayern profitieren beide Länder jedoch insgesamt von den ergänzenden Bundesmitteln. Ihre Einnahmen steigen dadurch unter dem Strich um knapp zwei beziehungsweise vier Prozent.
IW fordert stärkere Leistungsanreize
Das Institut der deutschen Wirtschaft sieht angesichts dieser Unterschiede Reformbedarf. Zwar sei die finanzielle Solidarität zwischen den Bundesländern notwendig, das bestehende System müsse jedoch auch wirtschaftliche Eigenverantwortung fördern.
„Solidarität zwischen den Ländern ist wichtig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass die Eigenverantwortung einzelner Länder in den Hintergrund tritt“, erklärt IW-Experte Björn Kauder.
Besonders deutlich wird die Verschiebung der finanziellen Verhältnisse im Vergleich zwischen Bayern und Berlin. Vor der Umverteilung verfügt Bayern rechnerisch über knapp 500 Euro mehr pro Einwohner als die Hauptstadt. Nach Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen und Bundeszuschüsse liegt Berlin hingegen um fast 2.500 Euro pro Kopf vorn.
Kauder verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Berliner Debatte über eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Solche kostspieligen politischen Vorhaben könnten bei finanzstarken Geberländern auf Unverständnis stoßen. Dass Stadtstaaten auch öffentliche Leistungen für ihr Umland erbringen, erkläre laut IW nur einen kleinen Teil der Unterschiede.
Aus Sicht des Instituts sollte eine Reform des Finanzkraftausgleichs deshalb stärker berücksichtigen, welche Anreize das System für die eigene wirtschaftliche Entwicklung und die Finanzpolitik der Länder setzt.
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