Ein Jahr elektronische Patientenakte

Veröffentlichung: 13.10.2026, 09:10 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Seit einem Jahr gehört die elektronische Patientenakte (ePA) verbindlich zum Versorgungsalltag in Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die ePA zu nutzen. Für Versicherte selbst bleibt die Nutzung freiwillig. Der Digitalverband Bitkom zieht zum ersten Geburtstag eine grundsätzlich positive Bilanz – sieht beim Ausbau der digitalen Gesundheitsversorgung aber noch erheblichen Handlungsbedarf.

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Ein Jahr nach dem Start der verpflichtenden ePA-Nutzung zieht Bitkom Bilanz und fordert offene Schnittstellen sowie zusätzliche digitale Funktionen.Ein Jahr nach dem Start der verpflichtenden ePA-Nutzung zieht Bitkom Bilanz und fordert offene Schnittstellen sowie zusätzliche digitale Funktionen.Ein Jahr nach Einführung der verpflichtenden Nutzung ist die elektronische Patientenakte in vielen Arztpraxen angekommen. Bitkom fordert nun zusätzliche Funktionen und offene Schnittstellen für bestehende digitale Gesundheitsangebote.experten.de. KI-generiert

ePA kommt zunehmend im Versorgungsalltag an

Nach Angaben des Bitkom hat sich die elektronische Patientenakte innerhalb ihres ersten verpflichtenden Nutzungsjahres zunehmend in den medizinischen Alltag integriert. Unter Berufung auf Zahlen der Gematik erklärt der Verband, dass mittlerweile fast sieben von zehn Arztpraxen die ePA intensiv nutzen.

Allein innerhalb einer Woche seien zuletzt mehr als drei Millionen Dokumente in die elektronischen Patientenakten hochgeladen worden. Befunde, Arztbriefe und weitere medizinische Informationen stehen damit zunehmend digital zur Verfügung.

Für Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder ist die ePA deshalb weit mehr als eine reine Ablage für Gesundheitsdokumente. Sie könne sich zum zentralen Ausgangspunkt einer stärker digitalisierten Gesundheitsversorgung entwickeln.

Bitkom: ePA darf kein „digitaler Aktenschrank“ bleiben

Nach Ansicht des Digitalverbands reicht es jedoch nicht aus, medizinische Dokumente lediglich digital abzulegen. Künftig sollten weitere Angebote und Funktionen in das System eingebunden werden.

Dazu zählen beispielsweise die digitale Terminvermittlung und Ersteinschätzung sowie eine digitale Übersicht über Impfungen. Gleichzeitig müsse die Entscheidung darüber, welche Angebote genutzt werden, weiterhin bei den Patientinnen und Patienten liegen.

Bitkom warnt dabei vor dem Aufbau unnötiger Parallelstrukturen. Bereits etablierte digitale Angebote sollten nicht durch neue staatliche oder zentrale Lösungen ersetzt werden, wenn sie sich sinnvoll in die bestehende Infrastruktur integrieren lassen.

Wer beispielsweise bereits eine vertraute Termin-App für Arztbesuche nutzt, sollte dies nach Auffassung des Verbands auch künftig tun können. Bestehende Anwendungen sollten deshalb an die ePA angebunden werden können.

Offene Schnittstellen sollen Anwendungen verbinden

Eine entscheidende Voraussetzung dafür sind aus Sicht des Bitkom offene Schnittstellen. Sie sollen ermöglichen, dass die elektronische Patientenakte, Terminplattformen und weitere digitale Gesundheitsanwendungen miteinander kommunizieren können.

Dadurch könnten bestehende Lösungen weitergenutzt und gleichzeitig Doppelentwicklungen vermieden werden. Das spare nicht nur Ressourcen, sondern könne auch die Akzeptanz digitaler Gesundheitsangebote erhöhen.

Den regulatorischen Rahmen dafür soll nach Auffassung des Verbands unter anderem das Gesetz für Daten und digitale Innovationen schaffen.

Vom Dokumentenspeicher zur digitalen Gesundheitsplattform

Ein Jahr nach Beginn der verpflichtenden Nutzung steht die ePA damit an einem entscheidenden Punkt: Die technische und praktische Verankerung im Gesundheitswesen schreitet voran. Die nächste Entwicklungsstufe besteht nun darin, aus der elektronischen Patientenakte eine Plattform zu machen, über die unterschiedliche digitale Angebote sinnvoll miteinander verbunden werden.

Ob dies gelingt, dürfte wesentlich davon abhängen, wie offen die künftige Infrastruktur gestaltet wird – und ob bereits etablierte digitale Lösungen integriert werden können, statt neue Parallelangebote zu schaffen.

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