Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Patientenakte
Weitere News
Attractive young man relaxing
Drobot Dean – stock.adobe.com
19.07.2024
Digitalisierung
So wird die App für Krankenversicherte attraktiv und nutzerfreundlich
Krankenkassen decken mit einer App oft die Kommunikation ab und stimmen Versicherte auf die digitale Ära ein. Doch viele nutzen das Potenzial von Apps nicht aus und bieten nur einzelne Services an. Wo besteht Innovationspotenzial und wie kann man mittels App eine bequeme Nutzererfahrung bieten?
Portrait of young handsome guy with laptop using headset
15.01.2024
Bildung
Kanzlei Jöhnke & Reichow lädt zum Vermittler-Kongress 2024
Die Weiterbildungsveranstaltung am 18. Januar 2024 wartet wieder mit spannenden Vorträgen auf - mitunter zu wichtigen Haftungsfällen und Rechtsprechungen für Vermittler des letzten Jahres, Aktuelles aus der Leistungsfallregulierung der BU und Stolperfallen in der Unfallversicherung.
Braut-437969-PB-Takmeomeo
Takmeomeo – pixabay.com (2) © AssekuranZoom GbR
06.04.2020
Assekuranz
Darum prüfe, wer sich ewig bindet ...
Natürlich hatte der große deutsche Dichterfürst Friedrich Schiller mit diesem Vers aus seinem berühmten Gedicht „Die Glocke“ nicht die deutsche Versicherungswirtschaft, sondern vielmehr die eheliche Bindung im Blick. Dennoch lässt sich dieser Aphorismus durchaus auch auf die vorvertragliche Anzeigepflicht projizieren. B
Haken-Labyrinth-210278942-FO-Andrey-Popov
Andrey Popov / fotolia.com (2) © Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH
22.03.2019
Assekuranz
Die vorvertragliche Anzeigepflicht: Darum prüfe, wer sich ewig bindet...
Die Absicherung der Arbeitskraft und des Krankheitsfalls zählt unstrittig zu den Königsdisziplinen der Vorsorgeberatung. Der Vermittler unserer Tage muss dabei nicht nur den Versorgungsbedarf seines Kunden gewissenhaft ermitteln, sondern auch aus einer zunehmend größeren Flut von Tarifen die möglichen Vorsorgeinstrumente zur Abbildung des erforderlichen Versicherungsschutzes auswählen, bewerten und seinem Kunden als Alternativen vorstellen.