BaFin setzt Thomas Münkel als Sonderbeauftragten bei GVO ein

Veröffentlichung: 05.10.2026, 11:10 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Nach dem kurzfristigen Rücktritt eines Vorstandsmitglieds war die Geschäftsleitung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg zeitweise nicht ordnungsgemäß besetzt. Die BaFin setzte daraufhin einen Sonderbeauftragten mit Vorstandsbefugnissen ein. Auf Anfrage von experten.de nennt die GVO nun erstmals Namen und zeitlichen Ablauf – und erklärt, welche Folgen der Eingriff für das operative Geschäft hatte.

(PDF)
Die BaFin hat Thomas Münkel als Sonderbeauftragten bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg eingesetzt. Hintergrund war die zeitweise nicht ordnungsgemäße Besetzung des Vorstands nach dem kurzfristigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds.Die BaFin hat Thomas Münkel als Sonderbeauftragten bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg eingesetzt. Hintergrund war die zeitweise nicht ordnungsgemäße Besetzung des Vorstands nach dem kurzfristigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds.Redaktion experten.de / KI-generiert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Hintergrund war die zeitweise nicht ordnungsgemäße Besetzung der Geschäftsleitung nach dem kurzfristigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds.

Auf Anfrage von experten.de teilt die GVO mit, dass Herr Zimmer Mitte Juli zurückgetreten sei. Als Grund nennt der Versicherer persönliche Gründe. Bei dem von der BaFin eingesetzten Sonderbeauftragten handelt es sich um Thomas Münkel, der seit dem 1. August 2026 in dieser Funktion tätig ist und nach Angaben der GVO die Aufgaben und Befugnisse des Vorstandsvorsitzenden wahrnimmt.
Auf der aktuellen Unternehmensseite wird Münkel entsprechend als Vorstandsvorsitzender geführt. Daniela Müller, die dort als weiteres Vorstandsmitglied genannt wird, ist nach Angaben der GVO bereits seit dem 1. Mai 2026 in dieser Funktion tätig.

BaFin stellte vorgeschriebene Mindestbesetzung wieder her

Für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit schreibt Paragraf 188 Versicherungsaufsichtsgesetz vor, dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss. Nach der veröffentlichten BaFin-Mitteilung war die GVO nach dem kurzfristigen Ausscheiden eines ihrer beiden Vorstandsmitglieder seit Mitte Juli 2026 nicht mehr entsprechend besetzt.

Der Aufsichtsrat konnte demnach nicht sicherstellen, dass die Geschäftsleitung durchgehend aus zwei den Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes entsprechenden Personen bestand. Die BaFin setzte deshalb einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds ein. Der zugrunde liegende Bescheid ist bestandskräftig.
Mit der Antwort der GVO wird nun auch der zeitliche Ablauf deutlicher: Nach dem Ausscheiden von Zimmer Mitte Juli nahm Münkel seine Funktion zum 1. August auf. Offen bleibt allerdings, weshalb in diesem Zeitraum kein reguläres zweites Vorstandsmitglied bestellt werden konnte. Auf die entsprechende Frage von experten.de verwies die GVO lediglich darauf, dass Zimmer aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei.

Münkel bleibt als Sonderbeauftragter im Amt

Der aufsichtsrechtliche Eingriff ist damit noch nicht beendet. Auf die Frage, ob der von der BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte weiterhin im Amt sei, antwortet die GVO mit Ja. Münkel nehme die Aufgaben und Befugnisse des Vorstandsvorsitzenden wahr. Damit erhält auch die Darstellung auf der Unternehmensseite eine wichtige aufsichtsrechtliche Einordnung: Der dort als Vorstandsvorsitzender genannte Münkel übt diese Befugnisse nach Auskunft der GVO als von der BaFin eingesetzter Sonderbeauftragter aus. Ob und wann diese Konstruktion durch die Bestellung eines regulären Vorstandsmitglieds abgelöst werden soll, geht aus den Antworten der GVO nicht hervor.

GVO sieht keine Auswirkungen auf Vermittler und Kunden

Auswirkungen auf das operative Geschäft habe die zeitweise Unterbesetzung nach Angaben des Versicherers nicht gehabt. Auf die ausdrückliche Nachfrage nach möglichen Folgen für Vermittler, Kunden oder die Schadenbearbeitung antwortete die GVO: „Nein.“ Es habe keine solchen Auswirkungen gegeben und gebe sie auch gegenwärtig nicht.
Auch ihre Nachfolge- oder Notfallregelungen für die Geschäftsleitung hat die GVO infolge des Vorgangs nach eigener Aussage nicht verändert.
Die veröffentlichte BaFin-Maßnahme selbst betrifft die gesetzlich vorgeschriebene Besetzung der Geschäftsleitung. Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, Kapitalausstattung oder Liquidität der GVO enthält die Mitteilung nicht. Entsprechend lässt sich aus dem aufsichtsrechtlichen Eingriff allein weder auf finanzielle Schwierigkeiten noch auf deren Nichtvorliegen schließen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und PensionsfondsaufsichtJulia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und PensionsfondsaufsichtMatthias Sandmann
Assekuranz

BaFin: KI ja – aber nicht um jeden Preis

Künstliche Intelligenz ist für Versicherer unverzichtbar – doch die Aufsicht setzt klare Leitplanken. Wo aus Sicht der BaFin die Grenzen verlaufen, erklärt Julia Wiens im Gespräch mit insureNXT.
Dr. Peter Stankewitsch (links) und Dr. Conrad Ruppel beide sind für Baker McKenzie in Frankfurt tätig.Dr. Peter Stankewitsch (links) und Dr. Conrad Ruppel beide sind für Baker McKenzie in Frankfurt tätig.Baker McKenzie
Kommentar

Value for Money: Qualitätsoffensive oder noch mehr Bürokratie?

Die BaFin stellt 2026 „Value for Money“ stärker in den Mittelpunkt – mit Folgen für Produktgestaltung, Kapitalanlagen und Governance. In ihrem Experten-Kommentar analysieren Dr. Conrad Ruppel (Partner, Baker McKenzie) und Dr. Peter Stankewitsch (Senior Counsel, Baker McKenzie), wo echte Qualitätskontrolle notwendig ist – und wo Versicherer zusätzliche Bürokratie befürchten müssen.
BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens.BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens.BaFin/Matthias Sandmann
Digitalisierung

KI in der Versicherungsbranche: BaFin sieht Verantwortung bei den Unternehmen

Auf dem Vorlesungstag des Instituts für Versicherungswissenschaften e. V. an der Universität Leipzig sprach Julia Wiens, Exekutivdirektorin der BaFin, über die Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz in der Versicherungsbranche. Sie betonte, dass die Verantwortung für den ethischen und sicheren Einsatz von KI bei den Unternehmen selbst liegt.
Red paper plane and wooden cubes with business strategy icons onRed paper plane and wooden cubes with business strategy icons onWorawut – stock.adobe.com
Recht

Wie Versicherungen ohne Vermittlerzulassung vertrieben werden können

Wie Gruppenversicherungen gestaltet und gegebenenfalls Alternativen geschaffen werden können, auch wenn die Vermittlerzulassung fehlt, erläutern RA Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

Beihilfe im Wandel
Ausgabe 10/26

Beihilfe im Wandel

Dr. Günther Blaich, Dr. Gerd Sautter und Fabian Ober - INTER
"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht