BaFin: KI ja – aber nicht um jeden Preis

Veröffentlichung: 06.02.2026, 11:02 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Künstliche Intelligenz ist für Versicherer unverzichtbar – doch die Aufsicht setzt klare Leitplanken. Wo aus Sicht der BaFin die Grenzen verlaufen, erklärt Julia Wiens im Gespräch mit insureNXT.

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Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und PensionsfondsaufsichtJulia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und PensionsfondsaufsichtMatthias Sandmann

Künstliche Intelligenz ist in der Versicherungswirtschaft angekommen – und aus Sicht der Aufsicht alternativlos. Das macht Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin, im Gespräch mit der Kongressmesse insureNXT deutlich. Zugleich setzt sie klare Leitplanken: Datenqualität, Fairness, Governance und ein belastbares Risikomanagement sind aus Sicht der Aufsicht unverzichtbar, wenn Versicherer KI produktiv einsetzen wollen.

Die BaFin versteht sich dabei ausdrücklich nicht als Innovationsbremse. Vielmehr gehe es darum, vorhandene Spielräume im bestehenden Rechtsrahmen verantwortungsvoll zu nutzen – und nicht reflexartig nach neuen Regeln zu rufen.

KI als Wettbewerbsfaktor – mit Verantwortung

„Moderne und zukunftsfähige Unternehmen kommen an KI nicht mehr vorbei“, betont Wiens. Entsprechend ermutige die BaFin Versicherer ausdrücklich, KI einzusetzen – sowohl zur Effizienzsteigerung als auch zum Nutzen der Verbraucher. Typische Anwendungsfelder sieht die Aufsicht heute vor allem in der Leistungsbearbeitung, im Kundenservice und im Wissensmanagement. KI könne Prozesse beschleunigen, Kosten senken und interne Abläufe verbessern.

Dabei soll es jedoch nicht bei reiner Prozessautomatisierung bleiben. Perspektivisch seien auch Anwendungen in der Außenkommunikation sowie in Kontrollfunktionen wie der Revision denkbar – vorausgesetzt, die Systeme seien beherrschbar und transparent.

Keine Diskriminierung durch Algorithmen

Gerade weil Versicherer in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden stehen, formuliert die BaFin klare Erwartungen. Zentrales Kriterium ist die Vermeidung von Benachteiligungen einzelner Kundengruppen. Wiens verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung hochwertiger, repräsentativer Trainingsdaten und auf den Einsatz von Fairness-Metriken, wie sie auch die europäische KI-Verordnung vorsieht.

Ebenso wichtig sei ein tiefes Modellverständnis. Nur wenn Unternehmen nachvollziehen können, wie KI-Systeme zu ihren Ergebnissen kommen, lasse sich sicherstellen, dass Entscheidungen erklärbar, transparent und diskriminierungsfrei bleiben. Ergänzend fordert die Aufsicht für alle KI-Systeme ein angemessenes Risikomanagement und eine belastbare Governance-Struktur, die regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.

Grundsätzlich gilt dabei: Für KI gelten keine Sonderregeln, sondern dieselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie für andere IT-Systeme – angepasst an ihre jeweilige Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen.

Neue Risiken im Blick: Cyber, Abhängigkeiten, Halluzinationen

Neben Chancen adressiert Wiens auch die neuen Risiken, die mit KI einhergehen. Dazu zählen irreführende Inhalte durch halluzinierende generative KI, steigende IKT- und Cyberrisiken sowie Konzentrationsrisiken durch Abhängigkeiten von großen Technologieanbietern.

Mit dem europäischen Regelwerk DORA verfügen die Aufsichtsbehörden inzwischen über erweiterte Befugnisse zur Überwachung kritischer IKT-Dienstleister. Gleichzeitig erwartet die BaFin von den Unternehmen, dass sie diese Risiken selbstständig antizipieren, bewerten und steuern. Die Aufsicht begleitet diese Entwicklung durch kontinuierliche Marktbeobachtung und den regelmäßigen Austausch mit Unternehmen und Verbänden – etwa im Rahmen von KI-Roundtables.

Regulierung als Rahmen, nicht als Innovationsbremse

Die europäische KI-Verordnung bewertet Wiens grundsätzlich positiv. Ihr risikobasierter Ansatz schaffe Rechtssicherheit und Vertrauen. Hochriskante Anwendungen würden stärker beaufsichtigt, ohne innovative Nutzung grundsätzlich zu verbieten. Entscheidend sei eine verhältnismäßige Auslegung, etwa bei der Abgrenzung zwischen KI und klassischen statistischen Verfahren.

Aus Sicht der BaFin braucht es keine Überregulierung, sondern klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Definitionen. Ziel sei es, den Versicherern innerhalb klarer Leitplanken ausreichend Handlungsspielraum zu lassen – auch bei Hochrisiko-Anwendungen, die dann allerdings strengeren Dokumentations- und Aufsichtspflichten unterliegen.

Kein Ruf nach neuen Regeln – sondern nach Mut

Gefragt nach möglichen Reformen, überrascht Wiens mit einer klaren Haltung: Nicht neue Regeln seien der Schlüssel zur Innovation, sondern der Wille, den bestehenden Rechtsrahmen mutig zu nutzen. Das Regelwerk sei umfassend – entscheidend sei seine lösungsorientierte Anwendung. Eine Vereinfachung von Rechtstexten könne langfristig sinnvoll sein, die eigentliche Priorität liege jedoch in der praktischen Umsetzung.

Nur Unternehmen, die vorhandene Spielräume nutzen und Verantwortung übernehmen, würden langfristig wettbewerbsfähig bleiben.

Quelle: Interview mit Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin, geführt von insureNXT.
insureNXT 2026: 20. und 21. Mai 2026, Köln

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