Allianz baut stationäre Zusatzversicherung neu auf

Veröffentlichung: 02.10.2026, 12:10 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Die Allianz Private Krankenversicherung startet mit „MeinKrankenhausschutz“ eine neue Tarifgeneration für gesetzlich Versicherte. Drei Leistungsstufen lassen sich jeweils mit oder ohne Alterungsrückstellungen abschließen. Im höchsten Tarif sollen selbst Privatkliniken vollständig abgesichert werden können. Für einen Teil der Bestandskunden öffnet die Allianz zudem ein befristetes Wechselfenster.

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Mehr Komfort und zusätzliche Leistungen im Krankenhaus: Die Allianz Private Krankenversicherung stellt ihre stationäre Zusatzversicherung neu auf. Drei Tarifstufen bieten gesetzlich Versicherten Leistungen vom Zweibettzimmer und der Chefarztbehandlung bis zur Unterbringung in Privatkliniken.Mehr Komfort und zusätzliche Leistungen im Krankenhaus: Die Allianz Private Krankenversicherung stellt ihre stationäre Zusatzversicherung neu auf. Drei Tarifstufen bieten gesetzlich Versicherten Leistungen vom Zweibettzimmer und der Chefarztbehandlung bis zur Unterbringung in Privatkliniken.Redaktion experten.de / KI-generiert

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat zum 1. Oktober 2026 ihre stationäre Krankenzusatzversicherung neu aufgestellt. Unter dem Namen „MeinKrankenhausschutz“ führt der Versicherer die drei Tarifstufen Smart, Plus und Best ein. Zielgruppe sind gesetzlich Krankenversicherte, die ihren Leistungsumfang bei einem Krankenhausaufenthalt erweitern wollen.

Dabei unterscheiden sich die Tarife nicht nur beim Leistungsumfang. Alle drei Stufen können wahlweise mit oder ohne Alterungsrückstellungen abgeschlossen werden. Für einen Teil der Kunden bestehender Allianz-Tarife gibt es außerdem bis zum Jahresende eine Wechselmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Von Zweibettzimmer bis Privatklinik

Die Tarifstufe Smart umfasst freie Arzt- und Krankenhauswahl, wobei Privatkliniken ausgenommen sind. Versichert sind außerdem die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren übernimmt der Tarif auch die Unterbringung einer Begleitperson. Leistungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus gehören ebenfalls zum Versicherungsschutz.

Plus erweitert diesen Schutz unter anderem um eine Einbettzimmeroption. Hinzu kommen bis zu 50 Euro pro Tag für eine Haushaltshilfe für maximal 30 Tage im Jahr, eine Entbindungspauschale von 300 Euro sowie ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 50 Euro täglich, wenn Versicherte auf versicherte Wahlleistungen verzichten.

Die umfangreichste Tarifstufe Best schließt zusätzlich Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken ein. Auch eine Verlegung in ein Krankenhaus nach Wahl ist vorgesehen. Darüber hinaus gehören höhere Leistungen für Haushaltshilfe und Entbindung, Reha-Leistungen von 50 Euro täglich für bis zu 30 Tage pro Jahr, die Erstattung der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung sowie Fahrt- und Transportkosten zum Leistungsumfang.
Nach Angaben der APKV werden im Best-Tarif Kosten bis zur tariflichen Obergrenze auch dann zu 100 Prozent erstattet, wenn die gesetzliche Krankenversicherung bei der Behandlung in einer Privatklinik keine Leistungen übernimmt. Die Allianz bezeichnet diese Ausgestaltung als einzigartig am Markt. Eine vergleichende Marktanalyse führt die Presseinformation für diesen Alleinstellungsanspruch allerdings nicht an.

Mit oder ohne Alterungsrückstellungen

Eine Besonderheit der neuen Tarifgeneration ist die Wahl bei der Beitragskalkulation. Smart, Plus und Best werden jeweils mit und ohne Alterungsrückstellungen angeboten.
Bei der Variante mit Alterungsrückstellungen wird ein Teil des Beitrags zurückgelegt, um die Beitragsentwicklung im Alter zu stabilisieren. Varianten ohne Alterungsrückstellungen ermöglichen dagegen zunächst einen günstigeren Einstieg. Ab dem 45. Geburtstag stellt die Allianz Versicherte in Tarifen ohne Alterungsrückstellungen automatisch auf die entsprechende Variante mit Alterungsrückstellungen um. Damit kombiniert die APKV innerhalb derselben Produktlinie unterschiedliche Kalkulationsmodelle, begrenzt die Variante ohne Alterungsrückstellungen jedoch altersseitig.

Wechselfenster für jüngere Bestandsverträge

Für Kunden, die erst seit Kurzem einen der bisherigen stationären Zusatztarife der Allianz besitzen, hat der Versicherer eine Übergangsregelung geschaffen. Wer seit dem 1. Juli 2026 „KrankenhausPlus“ oder „KrankenhausBest“ abgeschlossen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in die neue Tarifgeneration wechseln. Nach Angaben der Allianz gilt dies auch beim Wechsel in ein höheres Absicherungsniveau sowie zwischen Varianten mit und ohne Alterungsrückstellungen. Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2026 gestellt werden. Laut APKV genügt dafür eine einfache Willenserklärung.

Allianz sieht großes Potenzial bei gesetzlich Versicherten

Als Marktpotenzial verweist die Allianz auf den hohen Anteil gesetzlich Versicherter ohne stationäre Zusatzversicherung. Nach Unternehmensangaben verfügen rund 90 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten über keinen entsprechenden Zusatzschutz; die APKV beziffert diese Gruppe auf mehr als 65 Millionen Menschen. „Mit ‚MeinKrankenhausschutz‘ geben wir Menschen die Möglichkeit, heute – solange sie gesund sind – zu bestimmen, wie sie im Ernstfall versorgt werden möchten“, sagt Anke Idstein, Vorständin der Allianz Privaten Krankenversicherung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, die die Allianz in ihrer Presseinformation anführt, wurden 2024 rund 17,5 Millionen Menschen in deutschen Krankenhäusern behandelt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei sieben Tagen.
Mit der neuen Tarifgeneration setzt die APKV damit auf einen Markt, in dem nicht nur unterschiedliche Leistungsniveaus eine Rolle spielen. Durch die parallelen Varianten mit und ohne Alterungsrückstellungen wird auch die langfristige Beitragskalkulation zum Bestandteil der Produktauswahl.

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