Drohnenversicherung: Warum fünf Millionen Euro Deckung wenig über den Schutz aussagen

Veröffentlichung: 14.09.2026, 10:09 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Fünf Millionen Euro Deckungssumme – und trotzdem kann der Jahresbeitrag mehr als doppelt so hoch ausfallen. Eine Auswertung von 26 Drohnenversicherungstarifen zeigt erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede. Besonders bei speziellen Einsätzen und beim Auslandsschutz entstehen Lücken, die an der Deckungssumme nicht zu erkennen sind.

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Bei Drohnenversicherungen sagt die Deckungssumme allein wenig über die tatsächliche Absicherung aus. Je nach Tarif können etwa Flüge außerhalb der Sichtweite, spezielle gewerbliche Einsätze oder bestimmte Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.Bei Drohnenversicherungen sagt die Deckungssumme allein wenig über die tatsächliche Absicherung aus. Je nach Tarif können etwa Flüge außerhalb der Sichtweite, spezielle gewerbliche Einsätze oder bestimmte Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.Redaktion experten.de / KI-generiert

Drohnen werden längst nicht mehr nur für private Foto- und Videoaufnahmen eingesetzt. Sie unterstützen bei der Rehkitzrettung, kommen bei Feuerwehren und Rettungskräften zum Einsatz oder dienen zur Inspektion von Solaranlagen. Mit den Einsatzmöglichkeiten wachsen jedoch auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz.
Wie unterschiedlich Drohnenversicherungen darauf reagieren, zeigt eine aktuelle Auswertung des Fach- und Verbraucherportals Drohnen-Camp. Untersucht wurden 26 Tarife von sieben Versicherern und Vermittlern mit insgesamt 40 Preisvarianten.

Gleiche Deckungssumme, mehr als doppelter Beitrag

Bereits bei vergleichbarer Deckung zeigen sich erhebliche Preisunterschiede. Für private Drohnenversicherungen mit einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro ermittelte Drohnen-Camp Jahresbeiträge zwischen 46,41 Euro und 95,20 Euro. Der teuerste untersuchte Tarif kostet damit mehr als doppelt so viel wie der günstigste.
Der Preisvergleich allein greift allerdings zu kurz. Denn eine identische Deckungssumme bedeutet nicht, dass auch dieselben Einsätze versichert sind.
Das zeigt sich beispielsweise bei Flügen außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten, sogenannten BVLOS-Flügen (Beyond Visual Line of Sight). Diese sind bei 75 Prozent der untersuchten Varianten nicht versichert. 16 der 40 Varianten beschränken den standardmäßigen Schutz zudem auf eine gleichzeitig betriebene Drohne. Noch größer fällt die Lücke bei landwirtschaftlichen Anwendungen aus: Streu- oder Sprühflüge sind bei 92,5 Prozent der untersuchten Varianten nicht standardmäßig eingeschlossen.
„Eine hohe Deckungssumme oder ein günstiger Beitrag bedeuten noch nicht automatisch, dass ein Tarif für den eigenen Einsatz geeignet ist. Entscheidend ist, was ich mit meiner Drohne tatsächlich machen möchte und ob genau diese Nutzung abgesichert ist“, sagt Francis Markert, Mitgründer von Drohnen-Camp, vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannter Prüfer für A2- und STS-Fernpilotenzeugnisse sowie Co-Autor des Fachbuchs „Drohnen – die große Fotoschule“.

„Weltweit“ kann USA und Kanada ausschließen

Auch beim geografischen Geltungsbereich lohnt sich der Blick in die Bedingungen. Ein Tarif kann einen weltweiten Versicherungsschutz vorsehen und dennoch einzelne Staaten ausschließen.
Bei 35 der 40 untersuchten Varianten sind die USA und Kanada vom weltweiten Versicherungsschutz ausgenommen. Wer seine Drohne auf Reisen einsetzen möchte, sollte deshalb nicht allein auf die Bezeichnung „weltweit“ vertrauen.
Relevant kann zudem die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung werden. Bei einzelnen untersuchten Privatpolicen sind nebenberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten lediglich bis zu einem Jahresumsatz von 20.000 Euro eingeschlossen. Oberhalb dieser Grenze ist nach Angaben von Drohnen-Camp ein entsprechender Gewerbetarif erforderlich. Gerade bei Social-Media-Inhalten kann deshalb die tatsächliche Nutzung entscheidend sein. Die verbreitete Annahme, Aufnahmen für soziale Netzwerke seien automatisch der privaten Nutzung zuzurechnen, zählt Drohnen-Camp zu den fünf typischen Irrtümern beim Versicherungsschutz.

Spezialrechner soll zunächst den Versicherungsbedarf klären

Drohnen-Camp hat vor diesem Hintergrund seine Informationsseite zur Drohnenversicherung um einen Spezialrechner erweitert. Dieser beginnt nicht unmittelbar mit dem Preisvergleich. Nutzer geben zunächst ihren geplanten Einsatzzweck an, um die benötigte Versicherungsart einzugrenzen. Anschließend werden passende Angebote gegenübergestellt.
Berücksichtigt werden derzeit Tarife von Alte Leipziger, Degenia, GVO, HDI, Helden.de, NV Versicherung und Zurich. Die 26 eigenständigen Tarife ergeben aufgrund unterschiedlicher Deckungssummen und Tarifmerkmale insgesamt 40 Preisvarianten.
Bei der Einordnung der Ergebnisse ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich um eine Auswertung des von Drohnen-Camp ausgewählten Tarifbestands und nicht um eine vollständige Erhebung des deutschen Marktes handelt. Aussagen über den günstigsten oder leistungsstärksten Drohnentarif des Gesamtmarktes lassen sich daraus daher nicht ableiten.
Drohnen-Camp bietet zudem über seine Plus-Mitgliedschaft selbst Versicherungsleistungen an. Diese wurden nach Angaben des Portals nicht in die Auswertung der sieben Versicherer und Vermittler einbezogen.

Für Vermittler liefert die Untersuchung damit vor allem einen Hinweis: Deckungssumme und Beitrag reichen für den Vergleich von Drohnenversicherungen nicht aus. Entscheidend ist zunächst, welche Drohne wo, von wem und zu welchem Zweck eingesetzt werden soll – und ob die Versicherungsbedingungen genau diesen Einsatz erfassen.

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