Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, setzt nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer einem erhöhten Risiko aus, sondern muss auch mit versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin.
Hintergrund: Situative Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es keine feste Frist für den Wechsel auf Winterreifen. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Die Bereifung muss den Wetter- und Straßenverhältnissen angepasst sein. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Die häufig genannte Faustregel „von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – dient lediglich als Orientierung und ist nicht gesetzlich bindend. Maßgeblich ist die tatsächliche Witterung.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, prüfen Kaskoversicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Fall grober Fahrlässigkeit kann die Versicherungsleistung gekürzt oder verweigert werden.
Versicherungsnehmer sollten daher bei Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung verzichtet. Ist dieser Verzicht vertraglich geregelt, bleibt der volle Versicherungsschutz auch bei einem Fehler wie falscher Bereifung bestehen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird der Schaden des Unfallgegners zwar grundsätzlich übernommen. Der Versicherer kann jedoch den Verursachenden in Regress nehmen – bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Grund ist die sogenannte Obliegenheitsverletzung, also der Verstoß gegen vertraglich festgelegte Pflichten.
Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder
Auch ordnungsrechtlich drohen Sanktionen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneter Bereifung fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Verkehrsbehinderung steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei Gefährdung anderer auf 100 Euro und bei einem Unfall auf bis zu 120 Euro.
Diese Reifen gelten als wintertauglich
Seit 1. Januar 2018 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – als wintertauglich. Ältere M+S-Reifen durften noch bis September 2024 verwendet werden, verlieren nun jedoch ihren Status als Winterreifen.
Auch Ganzjahresreifen sind zulässig, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Fehlt diese Kennzeichnung, gelten sie versicherungsrechtlich und ordnungsrechtlich als Sommerreifen.
Rechtzeitig umrüsten – Risiken vermeiden
Die situative Winterreifenpflicht verlangt Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit der Fahrzeughalter. Ein Verstoß kann sowohl finanziell als auch rechtlich erhebliche Folgen haben. Umso wichtiger ist es, nicht nur rechtzeitig umzurüsten, sondern auch auf die richtige Reifenkennzeichnung zu achten – insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz und mögliche Regressforderungen.
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