NÜRNBERGER bündelt Schadenversicherung auf einen Risikoträger

Veröffentlichung: 07.09.2026, 10:09 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Die NÜRNBERGER vereinfacht ihre Konzernstruktur im Schaden- und Unfallgeschäft. Zwei Versicherungsgesellschaften werden auf die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG verschmolzen. Für Kunden und Vertriebspartner soll sich dadurch zunächst nichts ändern – strategisch schafft der Versicherer damit jedoch eine deutlich schlankere Struktur.

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Christine Kaaz, Mitglied des Vorstands der NÜRNBERGER und verantwortlich für die Schaden- und UnfallversicherungenChristine Kaaz, Mitglied des Vorstands der NÜRNBERGER und verantwortlich für die Schaden- und UnfallversicherungenNÜRNBERGER

Die NÜRNBERGER bündelt ihr Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft gesellschaftsrechtlich. Die GARANTA Versicherungs-AG sowie die NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG werden auf die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG (NAV) verschmolzen.
Die NAV übernimmt damit künftig die Funktion des zentralen Risikoträgers im Schaden- und Unfallsegment der Gruppe. Zwei bislang eigenständige Versicherungsgesellschaften gehen in ihr auf. Für bestehende Kunden soll die Neuordnung keine unmittelbaren Folgen haben. Verträge der GARANTA und der NÜRNBERGER Beamten Allgemeine werden nach Angaben des Versicherers unverändert von der NAV fortgeführt. Beiträge, Versicherungsleistungen und Ansprechpartner sollen ebenso bestehen bleiben wie das bisherige Produktportfolio.

Weniger Gesellschaften, weniger Komplexität

Hinter der Verschmelzung steht vor allem eine organisatorische Vereinfachung. Bislang wurde das Schaden- und Unfallgeschäft der NÜRNBERGER über mehrere Risikoträger geführt. Mit der Zusammenführung sollen gesellschaftsrechtliche Strukturen reduziert und zugleich die Voraussetzungen für künftige Prozess- und Systemmodernisierungen vereinfacht werden. „Mit der Bündelung unserer Risikoträger reduzieren wir Komplexität und schaffen eine zukunftsfähige Struktur. Gleichzeitig sorgt der Weg der Verschmelzung für größtmögliche Kontinuität für Kundinnen und Kunden sowie Vertriebspartner“, erklärt Christine Kaaz, Mitglied des Vorstands der NÜRNBERGER und verantwortlich für die Schaden- und Unfallversicherungen.
Gerade der Hinweis auf Prozesse und Systeme ist dabei von Bedeutung. Mehrere rechtlich eigenständige Versicherungsgesellschaften bedeuten nicht nur unterschiedliche Risikoträger, sondern können auch zusätzliche Anforderungen an Verwaltung, IT und interne Abläufe verursachen. Die Konzentration auf eine Gesellschaft schafft hier grundsätzlich Möglichkeiten zur Standardisierung.

GARANTA verliert Status als eigenständiger Risikoträger

Besonders sichtbar ist die Veränderung bei der GARANTA Versicherungs-AG. Die Gesellschaft ist bislang selbst im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft tätig und insbesondere mit dem Kfz-Geschäft verbunden. Mit der Verschmelzung verschwindet sie als eigenständiger Versicherungsträger. Das bedeutet allerdings nicht automatisch das Ende von Produkten oder Vertriebsansätzen, die bislang unter GARANTA geführt werden. Die NÜRNBERGER betont ausdrücklich, dass das Produktportfolio durch die gesellschaftsrechtliche Neuordnung unverändert bleiben soll.
Gleiches gilt für die NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG. Auch ihre bestehenden Versicherungsverträge werden künftig von der NAV fortgeführt. Für Vermittler ist deshalb zunächst vor allem der Wechsel des rechtlichen Risikoträgers relevant. Nach Darstellung des Versicherers sollen sich darüber hinaus weder bei Ansprechpartnern noch bei Leistungen oder Produkten Änderungen ergeben.

Strukturvereinfachung unter dem Dach der VIG

Die Neuordnung erfolgt, nachdem die NÜRNBERGER Teil der Vienna Insurance Group geworden ist. Damit erhält die Verschmelzung der Schaden- und Unfallgesellschaften auch einen strategischen Kontext: Die Nürnberger reduziert die Zahl ihrer Risikoträger und schafft eine einfachere operative Struktur innerhalb des neuen Konzernumfelds. Die NÜRNBERGER Allgemeine wird dabei zum eindeutigen Zentrum des Schaden- und Unfallgeschäfts.
Für Kunden dürfte die Verschmelzung im Alltag weitgehend unsichtbar bleiben, sofern die angekündigte Kontinuität bei Verträgen, Produkten und Ansprechpartnern bestehen bleibt. Organisatorisch ist der Schritt dagegen erheblich: Aus mehreren Risikoträgern im Schaden- und Unfallsegment wird künftig im Kern eine Gesellschaft.

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