Wenn Hund oder Katze die Reise verhindern: So unterscheiden sich Reiserücktrittsversicherungen bei der Haustierdeckung
Die Erkrankung eines Reisenden ist seit Jahrzehnten der klassische Grund für einen versicherten Reiserücktritt. Weniger bekannt ist hingegen, dass inzwischen zahlreiche Reiserücktrittsversicherungen auch dann leisten, wenn nicht der Mensch, sondern das mitreisende Haustier die Reise verhindert. Der Markt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich entwickelt. Gleichzeitig unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen erheblich. Wer eine Police auswählt, sollte deshalb nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auf die konkreten Leistungsvoraussetzungen.
Hund und Katze gehören für viele Menschen heute selbstverständlich zur Familie. Entsprechend häufig begleiten sie ihre Halter in den Urlaub. Wird das Tier kurz vor Reisebeginn schwer krank, verletzt sich oder verstirbt, kann dies dazu führen, dass die gesamte Reise storniert werden muss. Die dadurch entstehenden Stornokosten können schnell mehrere tausend Euro erreichen. Reiserücktrittsversicherungen reagieren zunehmend auf diese Entwicklung und integrieren entsprechende Leistungen in ihre Tarife. Allerdings zeigt ein aktueller Marktvergleich, dass sich die Angebote trotz ähnlicher Leistungsbeschreibungen in entscheidenden Punkten unterscheiden.
Haustierdeckung ist heute bei einem Großteil der Tarife enthalten
Die Untersuchung zeigt, dass die Haustierdeckung mittlerweile kein Nischenmerkmal mehr ist. Von insgesamt 89 untersuchten Jahres-Reiserücktrittstarifen weisen 60 Tarife ausdrücklich das Leistungsmerkmal „Erkrankung oder Tod Hund/Katze“ aus. Damit decken rund zwei Drittel der untersuchten Angebote dieses Risiko grundsätzlich ab.
Zu den Versicherern, die entsprechende Leistungen anbieten, zählen unter anderem TravelProtect, Allianz, ERGO Reiseversicherung, HanseMerkur, Europ Assistance, andsafe, MDT travel, Travel Secure (Würzburger), URV sowie BD24 Berlin Direkt.
Wesentlich ist dabei die Grundmechanik der Absicherung. Versichert ist regelmäßig nicht das zu Hause verbliebene Haustier, sondern das zur Reise angemeldete beziehungsweise mitreisende Tier. Erkrankt ein Hund oder eine Katze, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer verreisen sollte, unmittelbar vor Reisebeginn schwer oder verstirbt, kann dies einen versicherten Rücktrittsgrund darstellen. Bleibt das Tier hingegen während des Urlaubs zu Hause, besteht bei vielen Tarifen kein entsprechender Versicherungsschutz.
Haustierdeckung verursacht häufig keinen nennenswerten Mehrpreis
Ein Blick auf die Beitragsstruktur zeigt, dass die zusätzliche Absicherung in vielen Fällen deutlich günstiger ist als häufig angenommen. Der preiswerteste Tarif mit Haustierdeckung stammt von TravelProtect und kostet 43,70 Euro pro Jahr mit Selbstbeteiligung. Ohne Selbstbeteiligung erhöht sich der Beitrag auf 50 Euro.
Preisvergleich: Tarife mit Haustierdeckung

Zum Vergleich existieren zwar Tarife ohne Haustierdeckung bereits ab 36 Euro jährlich. Weitere Angebote ohne dieses Leistungsmerkmal bewegen sich im Bereich zwischen etwa 50 und 58 Euro. Daraus ergibt sich eine wesentliche Erkenntnis: Die Haustierdeckung ist heute in vielen Fällen kein kostenpflichtiger Zusatzbaustein, sondern bereits Bestandteil preislich vergleichbarer Tarife. Verbraucher müssen daher häufig nicht mehr bezahlen, sondern lediglich gezielt den passenden Tarif auswählen.
Die größten Unterschiede verbergen sich in den Versicherungsbedingungen
Ob ein Versicherer tatsächlich leistet, entscheidet häufig das Kleingedruckte. Bereits bei der Definition des versicherten Tieres unterscheiden sich die Vertragsbedingungen erheblich.
Welches Haustier ist versichert?

Diese Unterschiede sind keineswegs nur theoretischer Natur. Während einige Versicherer ausdrücklich das mitreisende Tier voraussetzen, genügt anderen Anbietern bereits das Zusammenleben im Haushalt. Wer seinen Hund während der Reise in einer Tierpension oder bei Angehörigen unterbringen wollte, sollte die Bedingungen deshalb besonders sorgfältig prüfen.
Erkrankung, Unfall oder Tod – nicht jeder Tarif deckt alle Risiken ab
Auch beim Umfang der versicherten Ereignisse bestehen deutliche Unterschiede. Der Regelfall umfasst die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeiten sowie den Tod des Haustieres.
Allerdings existieren auch Tarife, die ausschließlich Impfunverträglichkeiten absichern und Erkrankungen oder Unfälle ausdrücklich ausschließen. Ebenso gilt ein unzureichender Tollwut-Antikörpertiter oder ein fehlender Impfschutz regelmäßig nicht als Versicherungsfall, da hierbei keine Erkrankung des Tieres vorliegt, sondern eine fehlende Einreisevoraussetzung.
Abschlussfristen übernehmen die Funktion einer Wartezeit
Im Gegensatz zur Tierkrankenversicherung kennen Reiserücktrittsversicherungen grundsätzlich keine klassische Wartezeit. Stattdessen arbeiten die Versicherer mit verbindlichen Abschlussfristen.
Bei regulären Reisebuchungen muss der Versicherungsvertrag – je nach Anbieter – spätestens 30 Tage, teilweise 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Wird eine Reise kurzfristig gebucht, verlangen viele Versicherer den Abschluss der Police spätestens bis zum dritten Werktag nach der Buchung, in jedem Fall jedoch vor Reiseantritt.
Der Hintergrund ist das Prinzip der Unvorhersehbarkeit. Der Versicherungsschutz soll nicht erst dann abgeschlossen werden können, wenn sich eine Erkrankung des Haustieres bereits abzeichnet.
Mindesthaltedauer ist meist kein Thema
Immer wieder wird angenommen, ein Haustier müsse bereits über einen bestimmten Zeitraum gehalten werden, bevor Versicherungsschutz besteht. Tatsächlich kennt die Reiserücktrittsversicherung eine solche Mindesthaltedauer in der Regel nicht.
An ihre Stelle treten andere Voraussetzungen. Das Tier muss dem Versicherungsnehmer gehören beziehungsweise mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, Bestandteil der ursprünglichen Reisebuchung sein und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesund beziehungsweise reisefähig gewesen sein. Ein bereits erkennbar krankes oder erst kurz vor Reisebeginn angeschafftes Tier kann deshalb regelmäßig nicht nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Der Leistungsfall verlangt umfangreiche Nachweise
Damit der Versicherer die Stornokosten übernimmt, genügt der Hinweis auf eine Erkrankung des Haustieres nicht. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass eine unerwartete schwere Erkrankung vorliegt.
Nach den Versicherungsbedingungen müssen hierfür drei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss das Tier vor Eintritt der Erkrankung reisefähig und gesundheitlich stabil gewesen sein. Zweitens muss die Erkrankung oder Verletzung objektiv so schwer sein, dass der Reiseantritt nicht mehr möglich ist. Drittens verlangt der Versicherer regelmäßig ein tierärztliches Attest, aus dem Diagnose, Zeitpunkt der Erkrankung sowie die Reise- oder Transportunfähigkeit hervorgehen. Im Todesfall wird zusätzlich ein tierärztlicher Todesnachweis verlangt. Ergänzt werden diese Unterlagen durch Stornobelege und Buchungsunterlagen des Reiseveranstalters.
Selbstbeteiligung beeinflusst die tatsächliche Erstattung
Neben den Versicherungsbedingungen spielt auch die vereinbarte Selbstbeteiligung eine wichtige Rolle. Viele Tarife sehen im Reiserücktritt eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent des Schadens, mindestens jedoch 25 Euro, vor. Tarife ohne Selbstbeteiligung sind ebenfalls erhältlich, kosten jedoch einen etwas höheren Jahresbeitrag. Gerade bei hochpreisigen Fernreisen kann sich diese Mehrinvestition bereits im ersten Schadenfall wirtschaftlich auszahlen.
Quellen
- CHECK24 Reiseversicherung – Tarifvergleich mit Filter „Erkrankung oder Tod Hund/Katze“ sowie Tarifdetails (reiseversicherung.check24.de)
- reiseversicherung-vergleich.info (vit24) – Gegenüberstellung der Bedingungswerke von HanseMerkur, Barmenia, MDT travel, LTA, TAS, Würzburger Travel Secure, KAERA und URV
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ERGO Reiseversicherung – Reiserücktrittsversicherung („gilt auch bei Erkrankung des angemeldeten Haustieres“)
- URV Union Reiseversicherung – Reiserücktrittsversicherung Einzelreise
- HanseMerkur / hmrv.de – Informationen zu Abschlussfristen
- SIGNAL IDUNA – Informationen zu Abschlussfristen bei Reiserücktrittsversicherungen
Themen:
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