BaFin warnt vor betrügerischen Anrufen mit gefälschter Rufnummer

Veröffentlichung: 19.09.2026, 19:09 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Betrügerinnen und Betrüger geben sich derzeit am Telefon als Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Dabei erscheinen auf den Displays der Angerufenen tatsächlich existierende Telefonnummern der Behörde. Die BaFin warnt davor, persönliche oder sensible Daten am Telefon preiszugeben.

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Vorsicht bei vermeintlichen Anrufen der BaFin: Kriminelle manipulieren die Rufnummernanzeige und versuchen, an persönliche Daten zu gelangen.Vorsicht bei vermeintlichen Anrufen der BaFin: Kriminelle manipulieren die Rufnummernanzeige und versuchen, an persönliche Daten zu gelangen.Experten/KI

Echte BaFin-Rufnummern werden vorgetäuscht

Nach Angaben der Finanzaufsicht nutzen unbekannte Personen unter anderem die Rufnummer des BaFin-Verbrauchertelefons sowie die Nummer der Telefonzentrale. Technisch handelt es sich um sogenanntes Call-ID-Spoofing: Die übermittelte Rufnummer wird manipuliert, sodass beim Angerufenen eine andere, in diesem Fall authentisch wirkende Nummer angezeigt wird.

Gerade die Verwendung einer echten Behördennummer erhöht die Glaubwürdigkeit solcher Anrufe. Die angezeigte Rufnummer ist deshalb kein verlässlicher Nachweis dafür, dass ein Gespräch tatsächlich von der BaFin ausgeht.

BaFin kontaktiert Privatpersonen nicht unaufgefordert

Die Finanzaufsicht stellt klar, dass sie Privatpersonen nicht unaufgefordert telefonisch kontaktiert. Auch Dritte würden von der Behörde nicht mit solchen Anrufen beauftragt.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei entsprechenden Anrufen keine persönlichen, finanziellen oder sonstigen sensiblen Daten weitergeben. Wer einen Betrugsversuch feststellt, kann diesen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen.

Rufnummernanzeige ist kein Identitätsnachweis

Der Fall verdeutlicht zugleich ein grundsätzliches Problem telefonischer Identifikation: Eine bekannte Rufnummer schafft Vertrauen, bietet technisch aber keinen sicheren Herkunftsnachweis. Für Verbraucher gilt deshalb auch bei vermeintlichen Behördenanrufen, die Identität des Anrufers nicht allein anhand der Displayanzeige zu beurteilen.

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