Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss gehen in den Haushaltsausschuss

Veröffentlichung: 15.09.2026, 14:09 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss werden im Haushaltsausschuss des Bundestages weiter beraten. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 nach der ersten Lesung an den Ausschuss überwiesen. Vorgesehen ist, die Mittel für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz deutlich zu reduzieren.

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Knapp 400 Millionen Euro weniger für den Unterhaltsvorschuss: Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 gehen in die Beratungen des Haushaltsausschusses. Der ISUV fordert Änderungen am Gesamtsystem.Knapp 400 Millionen Euro weniger für den Unterhaltsvorschuss: Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 gehen in die Beratungen des Haushaltsausschusses. Der ISUV fordert Änderungen am Gesamtsystem.Experten/KI

Nach Angaben des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sind im Haushaltsentwurf für 2027 insgesamt 914 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss vorgesehen. Im Jahr 2026 stehen dafür noch 1,31 Milliarden Euro bereit. Damit würde der Ansatz um knapp 400 Millionen Euro sinken.

Gleichzeitig steht eine Absenkung der Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von derzeit 18 auf 16 Jahre im Raum. Nach Angaben der Bundesregierung bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 855.654 Kinder Unterhaltsvorschuss. Die veröffentlichte Statistik weist allerdings nicht gesondert aus, wie viele der Leistungsberechtigten 16 oder 17 Jahre alt waren.

Die letzte detaillierte Altersaufschlüsselung des Bundesfamilienministeriums stammt nach Angaben des ISUV aus dem Jahr 2023. Damals erhielten 100.618 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren Unterhaltsvorschuss. Eine Absenkung der Altersgrenze könnte damit auf Grundlage dieser Zahlen mehr als 100.000 Jugendliche betreffen.

ISUV fordert Gesamtkonzept

Der ISUV kritisiert die geplanten Änderungen und warnt davor, den Unterhaltsvorschuss allein unter Spargesichtspunkten zu betrachten. Der Verband verweist darauf, dass die Leistung der Absicherung von Kindern dient, wenn der geschuldete Unterhalt nicht oder nicht vollständig gezahlt wird.

„Der Unterhaltsvorschuss ist keine Leistung für einen Elternteil, sondern eine staatliche Absicherung des Kindes, wenn der geschuldete Unterhalt nicht oder nicht vollständig gezahlt wird“, erklärt die ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich. Änderungen müssten deshalb mit der Frage verbunden werden, wie Unterhaltsansprüche durchgesetzt und säumige, aber leistungsfähige Unterhaltspflichtige stärker in Anspruch genommen werden könnten.

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gehen Unterhaltsansprüche des Kindes auf den Staat über, soweit dieser Unterhaltsvorschuss leistet. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil leistungsfähig, kann der Staat die gezahlten Beträge zurückfordern.

Der ISUV fordert deshalb, Kindesunterhalt, staatlichen Rückgriff und die Absicherung der Kinder gemeinsam zu betrachten. „Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept für Kindesunterhalt, Rückgriff und staatliche Absicherung“, so Ulbrich. Erst dann lasse sich darüber entscheiden, an welchen Stellen das bestehende System verändert werden sollte.

Der Verband fordert, zunächst den Rückgriff auf leistungsfähige Unterhaltspflichtige und das Unterhaltssystem zu reformieren sowie die Folgen möglicher Änderungen transparent darzustellen. Erst anschließend sollte nach Auffassung des ISUV über Leistungskürzungen beim Unterhaltsvorschuss entschieden werden.

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