Was ändert sich 2026 für Privatversicherte? Der PKV-Verband hat die wichtigsten Neuregelungen rund um Beiträge, Wechselgrenzen, Sozialtarife und digitale Prozesse zusammengestellt - und expertenReport für Sie übersichtlich aufbereitet.
Wechsel in die PKV: Einkommensgrenze steigt auf 77.400 Euro
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitnehmer ein Jahreseinkommen von mindestens 77.400 Euro erzielen, um in die PKV wechseln zu können. Im Jahr 2025 lag diese Grenze noch bei 73.800 Euro.
Bereits privatversicherte Personen, die unter die neue Grenze fallen, können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.
Für geringfügig Beschäftigte bleibt der Zugang zur PKV weiterhin möglich – allerdings nur bis zu einem monatlichen Einkommen von 603 Euro (2025: 556 Euro ).
Bei Beihilfeempfängern, etwa Angehörigen von Beamten, wird die Einkommensgrenze für eine Berücksichtigung in der Bundesbeihilfe auf 22.648 Euro jährlich angehoben.
Mehr Zuschüsse von Arbeitgebern und Rentenkasse
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung steigt 2026 auf 508,59 Euro pro Monat (2025: 471,32 Euro). Für die Pflegeversicherung sind es künftig 104,63 Euro (zuvor 99,23 Euro).
Wird dieser Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft, kann ein Teil davon für die PKV-Beiträge von Familienangehörigengenutzt werden – z. B. bei Ehepartnern mit geringem oder keinem Einkommen. Die Einkommensgrenze liegt in diesem Fall bei 565 Euro pro Monat (2025: 535 Euro).
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann auch 2026 einen Zuschuss zum PKV-Beitrag bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Höhe ist abhängig von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Da Letzterer zum 1. Januar 2026 auf 2,9 % steigt, erhöht sich auch der Rentenzuschuss entsprechend.
Höchstbeiträge in Sozialtarifen der PKV steigen
In den Sozialtarifen der PKV gelten ab 2026 neue Beitragsgrenzen:
- Basistarif: Höchstbeitrag steigt auf 1.017,18 Euro monatlich. Bei Bedürftigkeit reduziert sich dieser auf die Hälfte; ggf. übernimmt der Sozialhilfeträger weitere Anteile.
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Standardtarif: maximal 848,62 Euro pro Person, bei Ehepaaren gemeinsam bis zu 1.272,93 Euro (150 % des Einzelhöchstsatzes).
Voraussetzung für unter 65-Jährige: Das jährliche Gesamteinkommen darf 69.750 Euro (2025: 66.150 Euro) nicht überschreiten.
Pflegeversicherung: Weniger Pflichttermine, mehr Zuschüsse für Wohngemeinschaften
Im Pflegebereich treten mit dem neuen Jahr folgende Änderungen in Kraft:
- Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 4 oder 5 müssen den verpflichtenden Beratungsbesuch künftig nur noch halbjährlich statt vierteljährlich in Anspruch nehmen.
- Für Pflegebedürftige in gemeinschaftlichen Wohnformen wird ein neuer, pauschaler Zuschuss von 450 Euro monatlich eingeführt, um eine selbstbestimmte Pflege zu unterstützen.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil des geplanten „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, das noch endgültig verabschiedet werden muss.
Digital statt Papier: PKV-Daten werden direkt übermittelt
Eine weitere Neuerung betrifft den Datenaustausch zwischen PKV-Unternehmen und Arbeitgebern: Ab 2026 entfällt die Notwendigkeit, Papierbescheinigungen über PKV-Beiträge beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt einzureichen. Stattdessen übermitteln die Versicherungsunternehmen die Daten digital an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Informationen den Arbeitgebern automatisch bereitstellt.
ePA: Elektronische Patientenakte mit neuen Funktionen
Ab Mitte 2026 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in der PKV weiterentwickelt. Zu den neuen Funktionen zählen:
- Erweiterter digitaler Medikationsprozess
- Ärztinnen und Ärzte können künftig auch nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Medikationsliste erfassen
- Erstellung eines elektronischen Medikationsplans zur Übersicht über die gesamte Arzneimitteltherapie
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