DAV und GDV plädieren für stabilen Höchstrechnungszins

Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt, den Höchstrechnungszins 2027 unverändert bei 1 Prozent zu belassen – und erhält dabei Rückendeckung vom GDV. Warum die Fachverbände trotz höherer Kapitalmarktzinsen für Stabilität plädieren und welche Modelle die Empfehlung tragen.

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Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDVMoritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDVGDV

DAV empfiehlt Fortführung des Zinsniveaus – trotz volatiler Märkte

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) setzt sich dafür ein, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent auch im Jahr 2027 beizubehalten. Die Organisation verweist auf ein stabileres Kapitalmarktumfeld, gleichzeitig aber auf eine weiterhin anspruchsvolle wirtschaftspolitische Lage. Susanna Adelhardt, Vorsitzende der DAV, erläutert die Ausgangslage: „Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten treffen auf eine weiterhin anspruchsvolle wirtschaftspolitische Lage.“

Demnach wirken geopolitische Konflikte, die konjunkturelle Situation in Deutschland und Unsicherheiten in Europa nach wie vor dämpfend auf die Schwankungen der Finanzmärkte. Zwar liegen langfristige Referenzzinsen wie der zehnjährige EUR-Swapsatz seit Jahresbeginn 2025 deutlich über 2 Prozent. Dennoch sieht die DAV einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen dem Marktzinsniveau und dem vorgeschlagenen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent.

Inflation stabilisiert sich – EZB erwartet rund 2 Prozent

Ein weiterer Faktor ist die Entwicklung der Inflation. Nach hohen Werten zwischen 2021 und 2023 hat sich die Teuerung sowohl in Deutschland als auch im Euroraum spürbar beruhigt. Die Europäische Zentralbank rechnet für 2025 mit einer Inflationsrate von etwa 2 Prozent – ein Wert, der nahe am langfristigen Zielpfad liegt. Für die DAV spricht diese Stabilisierung für ein konstant gehaltenes Zinsniveau.

Die Empfehlung wird durch stochastische Modellrechnungen der DAV gestützt. Für ein repräsentatives Anlageportfolio ergeben sich künftig erzielbare Durchschnittsrenditen, die über dem empfohlenen Höchstrechnungszins liegen. Die Ergebnisse ähneln dabei den Vorjahreswerten, da das längerfristige Zinsniveau seit 2024 vergleichsweise konstant geblieben ist. Zur Methodik zählt ein fünfjähriger Durchschnitt zur Glättung kurzfristiger Schwankungen sowie ein Sicherheitsabschlag von 40 Prozent. Dieser Abschlag entspricht früheren gesetzlichen Vorgaben und wird laut DAV auch weiterhin zur Absicherung eingesetzt – mindestens jedoch 0,4 Prozentpunkte, selbst in Niedrigzinsphasen.

GDV unterstützt die Empfehlung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekräftigt die Einschätzung der DAV. Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, sagt: „Wir unterstützen die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins wie 2026 auch 2027 bei 1 Prozent zu belassen. Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit und passt zur aktuellen Marktlage.“ Der Verband verweist darauf, dass der Höchstrechnungszins eine wichtige Orientierungsgröße für Lebensversicherer und Kunden darstellt – sowohl bei der Kalkulation der Deckungsrückstellung als auch beim Vergleich von Produktangeboten.

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