Mindestens alle fünf Jahre soll die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA prüfen, ob Risikofaktoren für Naturgefahren angemessen in der Standardformel des Aufsichtsregelwerks Solvency II abgebildet werden: Die Anhebung des Faktors für Kraftfahrt Hagel ist angemessen, die des Länderfaktors für Hagel ist nicht gerechtfertigt. Auswirkungen durch Waldbrand, Sturmflut und landwirtschaftliche Dürre sind für den deutschen Markt sehr gering und auf absehbare Zeit nicht in die Risikokalkulation nach Solvency II aufzunehmen.