Der Beitragssatz des PSVaG verdreifacht sich 2025 – bleibt aber trotz steigender Insolvenzen unter dem langjährigen Durchschnitt. Was hinter dem starken Anstieg steckt und welche Folgen sich für Arbeitgeber ergeben.
PSVaG setzt Beitragssatz 2025 auf 1,2 Promille fest
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), die gesetzliche Sicherungseinrichtung für Betriebsrenten im Insolvenzfall, hat den Beitragssatz für das Jahr 2025 auf 1,2 Promille festgelegt. Damit steigt der Wert deutlich gegenüber 2024 (0,4 Promille). Grundlage ist das Umlageverfahren nach § 10 BetrAVG, über das Arbeitgeber jährlich zur Finanzierung der Insolvenzsicherung herangezogen werden. Trotz der kräftigen Erhöhung bleibt der neue Beitragssatz unter dem Zehnjahresmittel von 1,9 Promille. Der PSVaG begründet dies mit positiven Kapitalmarkteffekten sowie der Möglichkeit, eine Rückstellung aus dem Vorjahr aufzulösen.
Der Verein zählt rund 105.400 Mitglieder und sichert die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die Insolvenzsicherung umfasst Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionsfonds und bestimmte Pensionskassen. Letztere spielen 2025 eine besondere Rolle, da eine zusätzliche Umlage letztmalig erhoben wird.
Mehr Insolvenzen, höheres Schadenvolumen
Seit 2022 normalisieren sich die Insolvenzzahlen nach den Corona-Sonderregelungen – allerdings auf einem höheren Niveau. Auch die Schadenvolumina seien gestiegen, so der PSVaG. Das beeinträchtigt die Beitragsentwicklung spürbar. Im Sommer 2025 hatte der Verein bereits signalisiert, dass der Beitragssatz unter dem langjährigen Durchschnitt liegen dürfte. Die nun vorgelegte Festsetzung bestätigt diese Einschätzung. Gleichzeitig zeigt sie, dass sich die wirtschaftliche Lage zunehmend auf die bAV-Sicherungseinrichtung auswirkt.
482 Millionen Euro Beitragsaufkommen – starke Steigerung trotz stabiler Grundlage
Die Beitragsbemessungsgrundlage liegt bei 402 Milliarden Euro, nahezu unverändert zum Vorjahr. Dennoch wächst das Beitragsvolumen 2025 stark an:
- 482 Millionen Euro (2025)
- 157 Millionen Euro (2024)
Der Anstieg resultiert vollständig aus der höheren Umlage – nicht aus einem breiteren Versichertenkreis.
Pensionskassen-Zusagen: Letztes Jahr für Zusatzbeitrag
Für übertragene Pensionskassenzusagen wird 2025 letztmalig ein zusätzlicher Beitrag von 1,5 Promille erhoben. Dieser diente bisher der Dotierung des gesetzlichen Ausgleichsfonds. Ab 2026 entfällt diese Sonderumlage.
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