Pflegevollversicherung: Zwei Drittel der Bevölkerung wollen Systemwechsel
Eine repräsentative forsa. Umfrage zeigt: Zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich eine gesetzliche Pflegevollversicherung. Doch das Finanzierungsgutachten im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung
zeigt: Die Reform ist nur durch massive Ausweitung der Beitragsbasis tragfähig – und langfristig teurer als der Status quo.
Gesellschaftliche Zustimmung trifft auf finanzielle Realität
Zwei Quellen bilden derzeit die argumentative Grundlage für die Forderung nach einer Pflegevollversicherung: eine repräsentative Forsa-Umfrage und ein Finanzierungsgutachten des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang. Beide wurden vom Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung beauftragt, getragen u. a. vom Paritätischen Gesamtverband, Verdi, dem DGB und dem SoVD.
Ihre Botschaften ergänzen sich strategisch – sie basieren jedoch auf grundlegend verschiedenen Ebenen: gesellschaftlicher Wunsch auf der einen, finanzielle Machbarkeit auf der anderen.
Die Umfrage: breite Zustimmung zur Vollkostenübernahme
Laut der vom Bündnis beauftragten Forsa-Befragung vom 10. bis 15. Oktober 2025 wünschen sich 65 % der Befragten, dass die gesetzliche Pflegeversicherung künftig sämtliche pflegebedingten Kosten übernimmt. Nur 6 % halten die heutigen Eigenanteile für angemessen, 18 % sprechen sich für eine verpflichtende private Zusatzvorsorge aus.
Die Zustimmung ist regional und soziodemografisch differenziert:
- Höher im Osten Deutschlands,
- Rückläufig mit steigendem Einkommen,
- Am höchsten bei Wähler:innen von Linke und AfD, am niedrigsten bei CDU/CSU-Anhängern.
Diese Daten zeigen den Wunsch nach finanzieller Entlastung – nicht jedoch, wie diese finanziert werden soll.
Das Gutachten: Tragfähig nur mit neuer Beitragsarchitektur
Das begleitende Finanzierungsgutachten von Prof. Dr. Heinz Rothgang und Dominik Domhoff (SOCIUM, Universität Bremen) analysiert die fiskalischen Auswirkungen eines Systemwechsels hin zur Pflegebürgervollversicherung. Auftraggeber ist ebenfalls das Bündnis.
Die zentralen Elemente des Reformmodells:
- Einbeziehung aller Einkommensarten: neben Arbeitslohn auch Kapitalerträge, Mieten, Pensionen, betriebliche Altersversorgung.
- Ausweitung des Versichertenkreises: u. a. auf Beamte, Selbständige, Pensionäre, Studierende und Kinder.
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ziel ist eine breitere Finanzierungsbasis, um die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten dauerhaft abzusichern. Doch die fiskalische Rechnung geht nur bedingt auf.
Mehr Einnahmen – aber auch höhere Beiträge
Laut Modellrechnung steigt der Beitragssatz bis 2060:
- Im Status quo auf etwa 5,1 %.
- Im Reformmodell auf 5,3 % – trotz umfassender Erweiterung der Beitragsquellen.
Anders gesagt: Die Pflegevollversicherung wäre langfristig teurer als das bestehende Teilleistungsmodell – bei deutlich komplexerer Struktur und höherem Steuerungsaufwand.
Die Ursache liegt in der Dynamik der Leistungsausweitung: Die vollständige Übernahme aller Pflegekosten erzeugt höhere Ausgaben, die selbst durch zusätzliche Beitragspflichtige nicht vollständig kompensiert werden können.
Umverteilung ohne Effizienzgewinn
Ein zentrales Argument des Gutachtens ist die ungleiche Einkommensverteilung zwischen gesetzlich (SPV) und privat Versicherten (PPV): Letztere erzielen im Durchschnitt bis zu 83 % höhere Jahreseinkommen. Diese sollen künftig in die Finanzierung einbezogen werden – ein sozialpolitisch plausibles Ziel.
Doch ökonomisch bleibt festzuhalten: Die Reform schöpft keine Effizienzreserven. Weder wird die Versorgung produktiver noch die Ausgaben besser steuerbar. Die Reform basiert auf Ausweitung der Finanzierungsmasse, nicht auf struktureller Verbesserung.
Beitragsgerecht, aber nicht effizient
Die politische Forderung nach einer Pflegevollversicherung findet breite Zustimmung – das belegt die Umfrage zweifelsfrei. Doch das Finanzierungsgutachten macht ebenso deutlich: Die Entlastung auf der einen Seite bedeutet eine erhebliche Ausweitung der Beitragslast auf der anderen.
Denn machen wir uns nichts vor: Das Versichertengeld, das künftig pflegebedingte Kosten decken soll, kommt nicht vom Staat – sondern von den Beitragszahlern. Und zwar nicht nur von den heutigen, sondern von einer deutlich erweiterten Beitragsbasis mit deutlich höheren Einkommensarten.
Ein Systemwechsel dieser Tragweite muss ökonomisch tragfähig und steuerungssicher sein. Das vorliegende Konzept der Pflegevollversicherung erfüllt beide Kriterien nur eingeschränkt. Es bleibt ein Vorschlag zur Lastenumverteilung – aber ohne echten Effizienzgewinn.
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