Vermittler-Kongress 2018: Zusammenfassung der Vorträge
Der Vermittler-Kongress 2018 hat viele, informative Vorträge und interessante Gespräche geboten. So berichtete unter anderem Maike Ludewig über notwendige Klauseln im Arbeitsvertrag und Jens Reichow informierte über Haftungsfälle von Versicherungsvermittlern aus den vorangegangenen Monaten.
Stand IDD
So berichtete Rechtsanwalt Jens Reichow über den neuesten Stand der Umsetzung der IDD ins deutsche Recht und dem aktuellen Stand der Regulatorik. Hierbei berichtet er insbesondere über folgende Themen:
- Überarbeitung der Erstinformation
- Anpassung von Vertriebsvereinbarungen infolge neuer Vergütungsregelungen
- Vermeidung von Interessenskonflikten
- Zuwendungen bei Versicherungsanlageprodukten
- Aufklärung über Kosten bei Versicherungsanlageprodukten
- Neue Beratungspflichten bei Versicherungsanlageprodukten
- Einrichtung eines Beschwerdemanagements
Klauseln im Arbeitsvertrag
Maike Ludewig, Rechtsanwältin, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbBRechtsanwältin Maike Ludewig berichtet in ihrem Vortrag auf dem Vermittler-Kongress 2018 über drei ausgewählte Klauseln, welche aus Sicht eines Arbeitgebers der Versicherungsvermittlerbranche in keinem Arbeitsvertrag fehlen sollten. Diese sind:
- Vereinbarung eines wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
- Anforderungen einer Freistellungsklausel
- Verschwiegenheitsvereinbarung
DSGVO und ihre Auswirkungen
In seinem Vortrag berichtete Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und deren Auswirkungen für Versicherungsvermittler. Hierbei berichtet er insbesondere über folgende Aspekte:
- Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung
- Ziele und Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung
- Was kommt auf datenverarbeitende Unternehmen zu?
- Was sind mögliche Rechtsfolgen bei Datenverstößen?
- Handlungsempfehlungen für Unternehmer („Checkliste“)
- Fazit zur Datenschutzgrundverordnung
Haftungsfälle von Versicherungsvermittlern
Beim Vortrag von Rechtsanwalt Jens Reichow ging es um Haftungsfälle von Versicherungsvermittlern aus den vorangegangenen Monaten. Hierbei berichtete er insbesondere über folgende Entscheidungen:
- OLG Saarbrücken: Haftung des Vermittlers bei Umdeckung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
- OLG Hamm: Überwachungspflicht des Versicherungsmaklers bzgl. des Zustandekommens des Versicherungsvertrages.
- OLG Frankfurt am Main: Haftung des Versicherungsmaklers für nachträgliche Anschaffungen im Rahmen einer Hausratversicherung.
Rechtsprechung zum Versicherungsrecht
In dem Vortrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ging es um die neue Rechtsprechung zum Versicherungsrecht. Hierbei berichtet er insbesondere über Urteile zu folgenden Versicherungssparten:
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Private Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Bilder: (1) © Jordy / pixabay.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
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