Die Bayerische: Leistungen der BU nochmals verbessert

Veröffentlichung: 09.10.2018, 05:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Für alle ihre Angebote im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung erweitert die Bayerische den Leistungsumfang nochmals deutlich.

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Die Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag rückwirkend für alle seit dem 01.11.2017 abgeschlossenen Verträge (Smart, Komfort, Komfort plus und Prestige), ohne dass Kunden oder Berater aktiv werden müssen.

Verlängerungsoption

Die Laufzeit eines BU-Vertrags orientiert sich bei Angestellten häufig an der gesetzlichen Regelaltersgrenze und endet spätestens mit dem 67. Lebensjahr. Sollte der Gesetzgeber nach einigen Jahren das Rentenantrittsalter erhöhen, bietet die Bayerische ihren Kunden jetzt eine Verlängerungsoption an, um die dann entstehende Absicherungslücke zu schließen. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden, dabei gelten die Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn.

Nachversicherung und Wartezeit

Auch im Bereich der Nachversicherung hat die Bayerische ihre BU-Bedingungen nochmals verbessert. Der Kunde kann nun seinen Vertrag fünfmal, statt dreimal, über ein Nachversicherungsereignis erhöhen. Die im Rahmen der Nachversicherung zulässige BU-Gesamtjahresrente liegt mit 36.000 Euro weit über dem Marktdurchschnitt. Drei zusätzliche neue Nachversicherungsereignisse schaffen noch mehr Flexibilität für die Kunden.

Im Prestige-Tarif konnten Kunden auch schon bisher ohne ein besonderes Ereignis den Versicherungsschutz ausbauen. Bislang gab es für die zusätzlich vereinbarte Leistung eine Wartezeit von drei Jahren, auf die in dieser Tarifvariante jetzt komplett verzichtet wird.

Verkehrsverstöße

Fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße sowie Verkehrsverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sind bei allen Tarifvarianten nicht vom Leistungsausschluss betroffen.

Unterstützung für Kleinunternehmer

Mit einer speziellen Änderung der BU-Bedingungen werden nun vor allem auch Kleinunternehmer unterstützt: Die Bayerische verzichtet ab sofort im Leistungsfall ab der Tarifvariante Komfort auf die Umorganisation bei Selbstständigen, deren Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat.

Bild: © Andrey Popov / fotolia.com

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