Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) überarbeitet.
Damit ist die neue Tarifgeneration nun noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt. Sie zeichnet sich insbesondere durch ihre hohe Flexibilität und die im Marktvergleich außergewöhnlichen Leistungen aus.
Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, dazu:
Martin Gräfer, Vorsitzender des Vorstands, die Bayerische „Die BU ist nicht nur unser Kernprodukt, sondern auch eine Herzensangelegenheit. Eine unserer wertvollsten Ressourcen ist die eigene Arbeitskraft. Daher sollte eine BU elementarer Bestandteil der individuellen Absicherung sein. Dass wir mit unserer BU bereits zu den Besten am Markt gehören, heißt nicht, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Im Sinne unserer Kunden streben wir immer danach, uns und unsere Produkte weiter zu verbessern. Dabei haben wir unser Ohr stets am Markt und arbeiten mit qualifizierten Beraterinnen und Beratern aus unserem eigenen Haus, aber auch mit ausgewiesenen Experten aus der Gruppe der Versicherungsmakler zusammen.“
Verbesserungen in der Übersicht
Die Nachversicherung kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und BMI werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag.
Die Bayerische stellt zudem mit der neuen Teilzeitklausel Teilzeittätige, Vollzeittätigen gleich. So wird künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt mit einbezogen.
Im Rahmen der Erweiterungsgarantie können Schüler, Auszubildende und Studenten bei Aufnahme eines Studiums und bei Berufseinstieg ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit können sie zudem im Rahmen der Nachversicherung ihre Jahresrente um bis zu 12.000 Euro aufstocken.
Die Infektionsklausel für alle Berufe gilt künftig nicht mehr nur in der BU Prestige, sondern auch in den Tarifen Komfort und Komfort Plus. Ebenfalls in diesen Tarifklassen verzichtet die Bayerische bei selbstständigen Akademikern, die mindestens 90 Prozent kaufmännisch, planerisch, leitend oder organisatorisch tätig sind, auf Umorganisation. Im Tarif BU Prestige wird zudem die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit von 18 auf 36 Monate verlängert.
Neuordnung der Berufe
Die Bayerische hat eine Vielzahl von Berufen neu eingeordnet. Damit werden unter anderen viele Ingenieure und Ärzte, aber auch verschiedene Mechaniker und Verwaltungsberufe, besser eingestuft. Ein Allgemeinarzt befindet sich beispielsweise zukünftig in Berufsklasse 1+ statt 1, ein Bauingenieur (Ingenieurbau und andere) in Berufsklasse 1 statt 2+.
Auch die BU young-Tarife wurden neu kalkuliert, sodass Kunden von günstigeren Zahlbeiträgen profitieren.
Vereinfachung der BU-Anerkenntnis
Gerade im Leistungsfall ist eine schnelle Bearbeitungszeit sehr wichtig. Die Bayerische entscheidet daher innerhalb von zehn Arbeitstagen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Bei einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen geschieht dies sogar innerhalb von nur fünf Arbeitstagen.
Bei speziellen Einschränkungen wie Krebs, bei dauerhafter Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion sowie einem dauerhaften und vollständigen Verlust des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens wird die Anerkenntnis nun vereinfacht. Der Kunde kann dann mit einem vereinfachten Nachweis Leistungen von bis zu 15 Monaten beziehen.
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HFK1676 erweitert Angebot um Betriebshaftpflichtversicherung
Die Maklermarke HFK1676 hat ihr Produktportfolio um eine Betriebshaftpflichtversicherung ergänzt. Damit steht nun auch ein Angebot für gewerbliche Kunden zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr hatte HFK1676 – eine Marke des Provinzial Konzerns – mit Privathaftpflicht- und Hausratversicherung erste Produkte auf den Markt gebracht. Nun ist das neue Angebot auch über etablierte Maklerpool-Plattformen verfügbar.
Der VPV BU-Schutz für den Ernstfall
Laut Statistiken wird durchschnittlich jede vierte Person im Laufe des Berufslebens durch einen Unfall oder eine Krankheit berufsunfähig. Auszubildende und Berufsanfänger trifft dies meist extrem hart: Nur wer in den letzten fünf Jahren über mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit. Es sei denn, es liegt ein Arbeitsunfall vor.
R+V bereitet Frühstart-Rente auf ETF-Basis vor
Noch ist die gesetzliche Grundlage in Arbeit, doch die R+V Versicherung bringt sich bereits in Stellung: Mit der sogenannten R+V-FrühstartRente kündigt der genossenschaftliche Versicherer ein eigenes Produkt zur geplanten staatlichen Frühstart-Rente an. Diese soll ab Januar 2026 für alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren ein Vorsorgedepot mit monatlich zehn Euro vom Staat aufbauen – ein Baustein zur kapitalgedeckten Altersvorsorge, über den in der Politik intensiv diskutiert wird.
Prämien runter, Garantien rauf: LV 1871 überarbeitet BU-Angebot
Die Arbeitswelt ist im Wandel – und die LV 1871 zieht bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Konsequenzen. Der Versicherer hat die Prämien in zahlreichen Berufsgruppen gesenkt, neue Berufsbilder in den Versicherungsschutz aufgenommen und die Obergrenzen bei Nachversicherungs- und Karrieregarantie deutlich angehoben. Die Änderungen betreffen über 200 Berufsbilder und sollen Vermittlern neue Spielräume in der Kundenansprache eröffnen.
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