Eine erfolgsabhängige Dienstleistung zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung durch einen Versicherungsberater ist rechtswidrig. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klagte gegen die Minerva KundenRechte GmbH vor dem Landgericht München I auf Unterlassung ihres derzeitigen Geschäftsmodells und hatte Erfolg damit.
Minerva bietet PKV-Versicherten eine Unterstützung, Beratung und Begleitung im Rahmen des nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) möglichen Tarifwechselrechts an. Im Falle eines erfolgreich durchgeführten Tarifwechsels verlangt das Unternehmen ein Vielfaches der eingesparten Monatsprämie als Honorar.
Bei der Tarifwechselberatung handelt es sich um die Erbringung einer Rechtsdienstleistung. Daher unterliegt die Zulässigkeit der erfolgsabhängigen Vergütung den gleichen Voraussetzungen, die auch Rechtsanwälte zu beachten haben. Das Landgericht München hat nun entschieden, dass die Vereinbarung eines ersparnisbezogenen und damit erfolgsabhängigen Honorars durch einen Versicherungsberater rechtswidrig ist. Das PKV-Tarifwechsel-Geschäftsmodell von Minerva darf so nicht weiter betrieben werden.
Bild: © alfexe / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Als Altersvorsorge geschützt – aber trotzdem kündbar? Was sich durch das Bürgergeld geändert hat
Beiträge in der privaten Krankenversicherung verstetigen
Außergerichtliche Streitbeilegungen in Vermittlungstätigkeiten
Semesterstart: Daran sollten Studierende denken
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Insolvenzverfahren: Wer die Schulden abwickelt, darf die Kosten steuerlich absetzen
BaFin aktuell: Neue Regeln für Pensionskassen und Pensionsfonds bei Arbeitgeberinsolvenz
Kindergeld im Wechselmodell: Der BFH trennt Betreuung und Finanzierung
BFH: Wenn aus mobiler Arbeit steuerlich ein fester Tätigkeitsort wird
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

















