Volle EEG-Umlage für eigen genutzten Strom
Seit Anfang des Jahres ist für die Eigennutzung des selbst erzeugten Stromes in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen die volle EEG-Umlage zu zahlen. Bisher betrug diese 40 Prozent der aktuellen EEG-Umlage.
Dies gilt für alle Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 den Betrieb aufgenommen haben. 2018 beträgt die EEG-Umlage 6,792 ct/kWh.
Die EEG-Umlage wird immer im Oktober für das darauffolgende Kalenderjahr festgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlage leicht zurückgegangen.
Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com
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