21 Mio. Steuererklärungen per Internet
In 2016 wurden 21 Millionen Einkommenssteuererklärungen elektronisch bei den Finanzämtern eingereicht, 2012 waren es erst zwölf Millionen, wie der Digitalverband Bitkom mitteilt. Im gewerblichen Bereich akzeptiert die Finanzverwaltung Steuererklärungen mittlerweile ausschließlich in elektronischer Form. Gibt ein Unternehmer eine Steuererklärung in Papierform ab, ohne dass ein Härtefall vorliegt, wird diese als gegenstandslos gewertet und es drohen Verspätungszuschläge. Private Steuerklärungen können nach wie vor in Papierform eingereicht werden.
Für die elektronische Steuererklärung kann eine von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Client-Software genutzt werden, die auch in einen vielen professionellen Steuerprogrammen zum Einsatz kommt. Eingaben aus den Vorjahren können verwendet werden und eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten ist ebenfalls möglich.
Alternativ kann das Programm „ElsterFormular“ über www.elster.de kostenlos heruntergeladen werden. Darüber können Daten in ein elektronisches Steuerformular eingegeben, unveränderte Angaben aus dem Vorjahr übernommen, die zu erwartende Steuererstattung beziehungsweise Steuernachzahlung errechnet und die Steuererklärung an die Finanzverwaltung verschlüsselt online übertragen werden. Gezielte Hinweise für eine Steuerersparnis sind nicht enthaltenen.
Bei der Datenübertragung wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Das Programm ersetzt jedoch keinesfalls eine professionelle Steuerberatungssoftware bzw. die fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater. Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2016 sind bis zum 31. Mai 2017 an die Finanzämter zu übermitteln. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sieben Monate länger Zeit.
Bild: © pixelliebe / fotolia.com
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