Die anwaltliche „Zwickmühle“

Veröffentlichung: 18.05.2017, 05:05 Uhr - Lesezeit 10 Minuten

Können Rechtsanwälte wirklich loyal gegenüber dem Vermittler sein? Es ist das oberste standesrechtliche Gebot eines Rechtsanwaltes, dass er sich zu 100 Prozent für die Interessen seines Mandanten einzusetzen hat. Der Rechtsanwalt ist schon aus dem Standesrecht der BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) verpflichtet, zu 100 Prozent die Interessen seines Mandanten umfassend zu wahren. 

(PDF)
Anzugtraeger-raucht-Kopf-ra2-studioAnzugtraeger-raucht-Kopf-ra2-studio

Daher ist es zunächst naheliegend davon auszugehen, dass ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten auch stets zu 100 Prozent loyal sein muss. Aber ist der Vermittler auch der Mandant? Schauen wir uns die Rechtslage im Folgenden etwas genauer an.

cms.xpqbq.x Stephan Michaelis, Michaelis Rechtsanwälte

"Ein Makler sollte seinen Kunden nie zu irgendeinem Anwalt schicken, damit dies nicht zu einem „Haftungsbumerang“ werden kann. Eine anwaltliche Begleitung im Versicherungsfall sollte transparent mit einem eindeutigen Mandat erfolgen, welches die Interessen des Vermittlers angemessen berücksichtigt!"

Typischer Sachverhalt

Wir haben zum Beispiel häufig damit zu tun, dass ein Versicherungsnehmer (VN) aus seinem Versicherungsvertrag nicht die vereinbarte vertragliche Leistung im Schadenfall erhält. Wir haben sodann alles dafür zu tun, dass der Versicherungsnehmer diesen Leistungsanspruch erfolgreich gegenüber seinem Versicherer durchsetzt. Leider kommt es immer häufiger vor, dass der Versicherer die Leistung verweigert und sogar auf ein Verschulden des Vermittlers hinweist. In der Regel ist es gern der Versicherungsmakler, auf den die Verantwortung der Nicht-Regulierung abgeschoben wird (zum Beispiel bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung).

Liegt also nun eine „normale Bevollmächtigung“ und Beauftragung des Rechtsanwaltes vor, so muss dieser aus dem Mandatsverhältnis heraus seinem Kunden anempfehlen, auch den Vermittler, zumeist Makler, zu verklagen oder diesem zumindest im Rahmen des gerichtlichen Prozesses (gegen den VR) den Streit zu verkünden. Anderenfalls laufen der Mandant (VN) und auch der Rechtsanwalt Gefahr, dass mögliche Ansprüche aus der denkbaren Beratungspflichtverletzung des Maklers verjähren. Diese Verjährungsunterbrechung wäre nur durch eine gerichtliche Streitverkündung gegenüber dem Vermittler, zum Beispiel Makler, zu unterbrechen oder durch die eigenständige Klage gegen den Vermittler.

Also stimmt zunächst die Aussage, dass der Rechtsanwalt oder auch die Rechtsanwältin ihren Mandanten gegenüber zu 100 Prozent loyal sein muss. Der Rechtsanwalt muss also zumindest darauf hinweisen, dass neben dem strittigen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag auch ein Anspruch in gleicher Höhe gegenüber dem Vermittler bestehen könnte, wenn zum Beispiel anderweitig ein wirksamer Versicherungsschutz hätte vereinbart werden können oder den Makler ein Beratungsverschulden treffen könnte.

Würde der Rechtsanwalt einen solchen Hinweis und eine solche Beratung gegenüber seinem Mandanten, dem VN, nicht leisten, so würde er sich gegenüber seinem Mandanten sogar selbst schadenersatzpflichtig machen können. Würden also die erkennbaren möglichen Ansprüche gegenüber dem Vermittler verjähren, so haftet der Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber auf vollständigen (möglichen) Schadenersatz wegen unvollständiger Beratung.

Echte Loyalität

Kann es in Ansehung dieser eindeutigen Rechtslage dann noch eine Loyalität gegenüber dem Vermittler/Makler geben? Vermutlich selten, denn entweder der Makler oder auch der Rechtsanwalt würde in gleicher Höhe gegenüber dem Mandanten/Versicherungsnehmer haften. Geht die Freundschaft Ihres Rechtsanwaltes zu Ihnen als Versicherungsmakler also so weit, dass er Ihren Schaden gegebenenfalls selbst übernehmen würde? Vielleicht nicht immer ..., mit der Folge, dass er Ihren Kunden „in dieser Zwickmühle“ gegen Sie zu beraten hat.

Lösung des Loyalitätsfalles

Wir möchten unsere Loyalität gegenüber unserer Maklerschaft klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Hierfür gibt es aber nur einen denkbaren Weg: Die beratende Kanzlei hat immer mit dem vom Makler/Vermittler empfohlenen Mandanten ein ausdrückliches eingeschränktes Mandat abzuschließen. Dabei ist dem Versicherungsnehmer bei der Mandatsübertragung bereits klar und unmissverständlich vor Augen zu führen, dass zum Beispiel wir, die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, aus unserer Geschäftsbeziehung zum Versicherungsmakler stets den loyalen Vorrang einräumen, wenn wir ein Kundenmandat von „unseren“ Maklern annehmen.

Die Kanzlei Michaelis übernimmt in diesen Konstellationen nur die eingeschränkten Mandate zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber dem Versicherer. Mit dieser Mandatsübernahme erklären wir bereits unmissverständlich, dass eine ansonsten erforderliche „automatische Prüfung“ von etwaigen Beratungspflichtverletzungen des Vermittlers unterbleibt, wenn der Versicherungsnehmer auf Empfehlung unserer Makler an uns verwiesen wurde. Dies vereinbaren wir dann immer individuell mit unserem (neuen) Mandanten.

Das garantieren wir

Wir sprechen unseren Maklern daher eine rechtsverbindliche und unmissverständliche Garantieerklärung aus, dass wir gegenüber unseren Maklern niemals den Vorwurf einer möglichen Beratungspflichtverletzung erheben, wenn es um die Schadenkompensation aus der Geltendmachung der Versicherungsleistung geht.

Die Kanzlei Michaelis garantiert ihren Maklern die hundertprozentige Loyalität, die nur möglich ist, wenn rechtsverbindlich von Anfang an ein eingeschränktes Mandat erteilt wird. Viele Makler arbeiten bekanntermaßen natürlich auch mit anderen vor Ort ansässigen Rechtsanwälten zusammen. Jedem Makler können wir jedoch nur dringend empfehlen, dass er niemals die Loyalität seines Anwaltes, entgegen den gesetzlichen Verpflichtungen des Anwaltes, auf die Probe stellen muss. Diese Sicherheit hat der Versicherungsmakler nur dann, wenn rechtlich transparent sichergestellt ist, dass der Rechtsanwalt immer nur ein eingeschränktes Mandat mit dem VN vereinbart. Bei der Weiterempfehlung von Rechtsanwälten sollte also jeder Versicherungsmakler darauf achten, wen und auf welcher Rechtsgrundlage – eingeschränktes Mandat oder „übliche Beauftragung“ – er weiterempfiehlt!

Fazit

Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte garantiert eine hundertprozentige Loyalität gegenüber den kooperierenden Versicherungsvermittlern und dokumentiert dies nicht nur mit einer Garantieerklärung, sondern stets mit der Vereinbarung eines eingeschränkten Mandates gegenüber den angetragenen Versicherungsnehmern.

Vermittler, die die Kanzlei Michaelis weiterempfehlen, haben also die absolute Sicherheit, dass nicht plötzlich durch den umfassend prüfenden Rechtsanwalt – der rechtlich hierzu verpflichtet wäre – der Vorwurf eines möglichen Beratungsverschuldens des Vermittlers erhoben wird. Vollkommen ungeachtet der Frage, ob an einem solchen Vorwurf gegen den Vermittler überhaupt etwas dran ist oder nicht.

Wir sind echte Makleranwälte und unterstützen bundesweit immer nur unsere Maklerschaft und deren Kunden, keinesfalls aber darf unsere uneingeschränkte Loyalität gegenüber unseren Maklern infrage gestellt werden. Leider ist es aber so, dass viele nicht um diese „Zwickmühle der Rechtsanwälte“ wissen oder dieses Problem nicht rechtzeitig erkennen. Sie jetzt aber schon!

Autor: Stephan Michaelis, Rechtsanwalt Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte (info@kanzlei-michaelis.de)

Bilder: (1) © ra2 studio/ fotolia.com (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Schirme-498683522-AS-Who-is-DannySchirme-498683522-AS-Who-is-DannyWho is Danny – stock.adobe.com

Neuer Qualitätsanspruch in der VSH

Steigende Verbraucheransprüche und neue gesetzliche Regelungen gestalten den Beratungsalltag stetig umfangreicher und komplexer. Für eine hochwertige Absicherung der Vermittler-Risiken sorgt das „All Risk Michaelis Cover“ mit Allgefahrendeckung, Dreifach-Garantie und exklusiver Deckungserweiterung.
Big debt alert. A shocked man reads a court letter. Death of a lBig debt alert. A shocked man reads a court letter. Death of a lAndrii Zastrozhnov – stock.adobe,com
Recht

Wann haftet der Versicherungsmakler für Fehlverhalten der Versicherer?

Der Versicherungsmakler ist unzweifelhaft der treuhandähnliche Sachwalter des Versicherungsnehmers. Doch im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsverträgen sind häufig eine Vielzahl von Akteuren, auch von Seiten der Versicherungsgesellschaften, am Werk.
Mann-Telefon-wuetend-183156335-AS-Wayhome-StudioMann-Telefon-wuetend-183156335-AS-Wayhome-StudioWayhome Studio – stock.adobe.com
Recht

Vertreter haftet wie Makler und das ist auch richtig!

Viele unterliegen dem Irrglauben, dass ein Versicherungsvertreter, also ein Agent, keiner weitreichenden Haftung unterliegt. Auch viele Mehrfachvertreter fühlen sich unter dem „Haftungsdach“ eines Versicherers sicherer.
Haende-Computer-Datenuebertragung-249183094-AS-andranik123Haende-Computer-Datenuebertragung-249183094-AS-andranik123andranik123 – stock.adobe.com (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Recht

„Softwarelizenzen“: Die Rechte der Versicherungsmakler

Versicherungsmakler sind Sachwalter ihrer Kunden. Das bedeutet, sie leisten für diese deutlich mehr als nur die bloße Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht