Sammelverfahren "MPC Renditefonds Leben plus VI"

Veröffentlichung: 15.09.2016, 06:09 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Das Landgericht Hamburg hat in Sachen "MPC Renditefonds Leben plus VI" den Weg frei gemacht für eine kollektive Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG). Nach Angaben der Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen wurde jetzt der dafür notwendige Vorlagebeschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Es fehlt nun noch die Bestimmung des Musterklägers durch das Hanseatische Oberlandesgericht. In den Augen von Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen eine Formalie. Dann könne das KapMuG-Verfahren gegen MPC starten. In einem KapMuG-Verfahren könnten viele Anleger gemeinsam und kostengünstig ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das Landgericht habe in diesem Fall sehr schnell gearbeitet.

Gieschen erläutert:

"Wir haben den Vorlagebeschluss jetzt sogar noch vor einem von uns deutlich früher eingereichten Antrag beim Schwesterfonds 'MPC Renditefonds Leben plus V' bekommen."

Auch hier erwartet der Bremer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in den nächsten Tagen einen entsprechenden Vorlagebeschluss des Landgerichts, ebenso wie beim Fonds "MPC Renditefonds Leben plus VII". Die Kanzlei vertritt bereits mehrere Hundert Anleger gegen das Hamburger Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG.

Für Anleger des MPC-Fonds "Leben plus VI" sei der jetzt veröffentlichte

Vorlagebeschluss von besonderer Wichtigkeit, da zurzeit jeden Tag Ansprüche in Millionenhöhe verjähren würden. Anleger müssten schnell handeln, wollen sie ihre berechtigten Ansprüche vor der Verjährung retten.

Gieschen erklärt:

"Wir haben es mit einer taggenauen, sogenannten absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren zu tun." Da der Fonds im Jahr 2006 vertrieben worden sei, trete die Verjährung genau zehn Jahre nach dem Beitritt, also noch im laufenden Jahr ein.

Wer etwa am 1. Oktober 2006 dem Fonds beigetreten ist, hat jetzt nur noch bis zum 1. Oktober Zeit, danach sind alle Schadensersatzansprüche unwiederbringlich Verjährt.“

Inhaltlich sei das Landgericht der Argumentation von KWAG-Rechtsanwälte gefolgt und habe alle gerügten Prospektfehler in seinen Vorlagebeschluss aufgenommen, sagt Gieschen.

"Offensichtlich hält das Landgericht Hamburg unsere Argumentation zu den massiven Prospektfehlern beim 'MPC Renditefonds Leben plus VI' für stichhaltig."

Laut Gieschen produzieren alle MPC-Rendite-Fonds mit deutschen Kapitallebensversicherungen Verluste in einer Größenordnung von bis zu 50 Prozent des eingesetzten Kapitals. Rund 11.500 Anleger, die insgesamt 326 Millionen Euro in die drei MPC Lebensversicherungsfonds der "plus-Reihe" investiert haben, erhielten bereits 2014 ein Ankaufsangebot für ihre Beteiligungen von der Fondsleitung. Die Anleger hätten dabei allerdings bis zu 60 Prozent ihres Einsatzes verloren.

Der Verkaufsprospekt muss ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalanlage vermitteln. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits höchstrichterlich festgestellt, dass sämtliche Umstände, die für eine Beteiligungsentscheidung von Bedeutung sein können, richtig und vollständig dargestellt werden müssen. Bei der Prospekthaftung geht es in erster Linie um Rechtsfragen.

Dabei kommt es nicht auf individuelle Fehler in der Beratungssituation an, sondern auf rechtliche und wirtschaftliche Fehler der Initiatoren bei der Konzeption der Fonds und der Erstellung der Verkaufsprospekte. Diese Form der Schadensersatzklagen wird durch einige Neuerungen im "Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz" noch erleichtert. Wird ein solches KapMuG-Verfahren eröffnet, können sich alle anderen Anleger des Fonds anschließen, ohne eine eigene Klage einreichen zu müssen.

KWAG -Rechtsanwälte hat sich in den vergangenen Jahren eine anerkannte Expertise erarbeitet, für Investoren in geschlossenen Fonds Strategien für die kollektive Rechtsdurchsetzung zu entwickeln.

Bild: © mik_photo / fotolia.com

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