Zwischenzeugnis – immer und zu jedem Zeitpunkt?
Haben Arbeitnehmer jederzeit einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, auch ohne besondere Gründe? Die Antwort lautet ganz klar, nein. Ein Zwischenzeugnis gibt es auf Wunsch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Einer der Gründe für ein Zwischenzeugnis kann beispielsweise sein:
- ein Chefwechsel
- eine wesentliche Änderung des Aufgabenbereiches
- eine Umstrukturierung
- eine Betriebsübernahme
- eine längere Unterbrechung der Berufstätigkeit, beispielsweise für die Dauer der Elternzeit
- die Suche nach einem neuen Job
Außer in der Probezeit kann ein Interesse jederzeit während des Arbeitsverhältnisses entstehen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ein positives Zwischenzeugnis inhaltlich richtungsweisend für das Endzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Daher der Rat von Michaela Rassat, Juristin bei D.A.S.:
„Ein Zwischenzeugnis dann verlangen, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.“
Bild: © Andrey Popov / fotolia.com
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