Zwischenzeugnis – immer und zu jedem Zeitpunkt?
Haben Arbeitnehmer jederzeit einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, auch ohne besondere Gründe? Die Antwort lautet ganz klar, nein. Ein Zwischenzeugnis gibt es auf Wunsch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Einer der Gründe für ein Zwischenzeugnis kann beispielsweise sein:
- ein Chefwechsel
- eine wesentliche Änderung des Aufgabenbereiches
- eine Umstrukturierung
- eine Betriebsübernahme
- eine längere Unterbrechung der Berufstätigkeit, beispielsweise für die Dauer der Elternzeit
- die Suche nach einem neuen Job
Außer in der Probezeit kann ein Interesse jederzeit während des Arbeitsverhältnisses entstehen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ein positives Zwischenzeugnis inhaltlich richtungsweisend für das Endzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Daher der Rat von Michaela Rassat, Juristin bei D.A.S.:
„Ein Zwischenzeugnis dann verlangen, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.“
Bild: © Andrey Popov / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Soziale Medien und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Abfindung bei Kündigung
Koalitionsvertrag: Regelungen für eine befristete Teilzeit
Wenn die Krankmeldung zum Staatsanwalt führt: auch ohne die geplante Merz-Reform
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Bilanzskandal bei Gerresheimer: Wenn Kontrollen nur auf dem Papier funktionieren
HUK-Coburg scheitert vor dem Landgericht Mainz mit Leistungskürzung nach Renteneintritt
Vertragsänderung: So weit reicht die Beratungspflicht
BGH schafft Klarheit bei Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.
















