BaFin: Die Kanzlei Winheller bezieht Stellung

Veröffentlichung: 18.08.2016, 05:08 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Die BaFin erwägt erstmalig von der durch das Kleinanlegerschutzgesetz eingeführten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf bestimmter Finanzprodukte zu untersagen. Zu diesem Zweck soll zeitnah eine entsprechende, für alle Marktteilnehmer gültige Allgemeinverfügung erlassen werden.

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cms.zoujp.x Lutz Auffenberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei WINHELLER

Gegenstand der Maßnahme sind sogenannte Bonitätsanleihen, die die BaFin für Privatanleger als ungeeignet einstuft. Diese Produkte, bei denen Anleger eine regelmäßige Zahlung erhalten, solange bei einem bestimmten Referenzschuldner kein Kreditereignis eintritt, hält die Aufsichtsbehörde insbesondere für Privatanleger für zu komplex. Diese würden nur unzureichend Zugang zu Informationen erhalten, die jedoch für die Einschätzung des einhergehenden Risikos erforderlich wären. Auch sei die Produktbezeichnung als „Bonitätsanleihe“ irreführend.

Noch bis zum 2. September 2016 haben Betroffene und Experten die Möglichkeit, zu den Erwägungen der BaFin Stellung zu nehmen. Rechtsanwalt Lutz Auffenberg hat für WINHELLER von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und sich kritisch mit dem geplanten Wortlaut der Verfügung auseinandergesetzt. Die Kanzlei Winheller will ihre umfassende Stellungnahme zum Sachverhalt als „Anregung verstanden wissen“ und damit einen Beitrag leisten, damit die Anordnung der Bundesanstalt „in rechtlich sicheres Fahrwasser“ gebracht wird.

Das umfassende neunseitige Papier finden Sie hier.

Bild: (1) © olly / fotolia.com (2) Kanzlei WINHELLER

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